Ab wie vielen Jahren darf man Geschlechtsverkehr haben?

10 Antworten

Hallo,

Anders als einige hier behaupten, sind sexuelle Handlungen in Deutschland NICHT erst ab 14 erlaubt. Diese Annahme stammt aus einer Fehlinterpretation des § 176 StGB.

Tatsächlich regelt das Strafgesetzbuch nämlich nur, wer mit wem Geschlechtsverkehr haben darf, und nicht, ab wann man Geschlechtsverkehr haben darf.

Liebe Grüße

allocigar78  06.05.2017, 19:46

Zwar habe ich das auch schon gehört, dass der §176 U14 mit U14 nicht verbietet, und in der Praxis spielt es natürlich ohnehin keine Rolle, da beide noch nicht strafmündig sind, jedoch würde mich trotzdem mal interessieren, wo im §176 steht, dass das Vornehmen sexueller Handlungen an Kindern nur für Jugendliche und Erwachsene strafbar ist, jedoch nicht für Kinder? - Es heißt doch eindeutig: "Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren vornimmt....." mit dem "wer" sind doch ALLE gemeint!?!?

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allocigar78  06.05.2017, 20:12
@BrightSunrise

ok danke. Was ist denn der Gesetzesgrund und wo kann man den einsehen? - Wäre es nicht viel einfach im §176 einfach zu schreiben "Personen über 14 Jahren, welche sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren...." - dann wäre es auch für Nicht-Juristen eindeutig, oder? (Nicht falsch verstehen, ich weiß natürlich dass Du das nicht ändern kannst, mir stellt sich nur die Frage warum das so kompliziert sein muss)

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BrightSunrise  06.05.2017, 20:23
@allocigar78

Ziel des § 176 StGB ist es, Kinder vor sexuellen Übergriffen älterer Leute zu schützen. Sie sollen ihre Sexualität ungestört von diesen entwickeln können.

Wo du das genau nachlesen kannst, kann ich dir nicht sagen, aber das von mir verlinkte Buch von Laubenthal (siehe Wikipedia) kannst du auf jeden Fall als seriöse Quelle ansehen. In diesem Text kannst du auch teilweise die Antwort zu deiner Frage unter Libertinaers Antwort nachlesen.

Wieso sie das nicht machen, weiß ich leider nicht genau. Womöglich ist es für Juristen (Richter, Anwälte...) von vornherein klar, dass Kinder dafür nicht belangt werden können (strafrechtlich können Kinder sowieso nicht belangt werden, nur zivilrechtlich). Es macht für sie wohl keinen Sinn, etwas in den Gesetzestext zu schreiben, was anhand des Gesetzesgrunds schon ausgeschlossen werden kann.

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allocigar78  06.05.2017, 20:28
@BrightSunrise

Danke Dir.

Ja das kann schon sein, jedoch ist es ja schon ein Unterschied, ob es nur deswegen nicht relevant ist, weil beide noch nicht strafmündig sind (hatte ich in meinem ersten Kommentar ja auch geschrieben) oder ob es wirklich nicht verboten ist. - Denn nicht belangt werden zu können, und nicht verboten sind ja zwei verschiedene Dinge auch wenn es in der Konsequenz das selbe ergibt. Daher müsste es ja dann zumindest ein Gesetz geben wo solche Grundsätze geregelt sind. - Ich dachte Du meintest das mit dem "Gesetzesgrund" - also ist der Gesetzesgrund kein Gesetzbuch? sondern?

 

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BrightSunrise  06.05.2017, 20:35
@allocigar78

also ist der Gesetzesgrund kein Gesetzbuch? sondern?

Nein, das ist einfach nur der Grund, weshalb ein Gesetz erlassen wurde.

Denn nicht belangt werden zu können, und nicht verboten sind ja zwei verschiedene Dinge auch wenn es in der Konsequenz das selbe ergibt.

Wären sexuelle Handlungen für unter 14-jährige verboten, dann müssten sie mit zivilrechtlichen (nicht mit strafrechtlichen) Konsequenzen rechnen. Da es aber nicht verboten ist, müssen sie das nicht.

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allocigar78  06.05.2017, 20:55
@BrightSunrise

ok verstanden nur dann müssten zumindest immer irgendwo die Gründe stehen, warum ein Gesetz erlassen wurde... - könnte man alles irgendwie einfach haben... aber offenbar mögen es Juristen gerne kompliziert :-D

Ok danke Dir nochmal :-)

 

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Ja, Du darfst!

Sex darf man in jedem Alter haben, in dem man ihn haben möchte.

Die Sexualpädagogen: "Grundsätzlich hat Sexualität in allen Altersgruppen mit dem Suchen und Erleben körperlichen Genusses zu tun. Sie kann als Lebensenergie verstanden werden, die den Menschen ein Leben lang begleitet. Im Laufe der individuellen Entwicklung äußert sich Sexualität unterschiedlich stark und auf unterschiedliche Weise. (...) Wenn Kinder ihrer Neugierde, ihrem Lustprinzip und ihrem Bedürfnis nach körperlicher Nähe folgen, gehört das zu den normalen kindlichen Betätigungen."

"Zwischen zehn und dreizehn Jahren verwandelt sich diese erste Neugierde in die Sehnsucht, selbst Geborgenheit und auch Sexualität mit jemand anderem zu erleben. (...) Auch wenn Jugendliche manchmal spürbar zwischen Erwachsensein und Kindsein hin und her pendeln, sind sie in ihrer Sexualität und in ihren Bedürfnissen nach Beziehung als Erwachsene zu sehen. Das Aufkeimen erwachsener sexueller Gefühle im Alter von etwa 12 Jahren macht einen Teil in ihrem Erleben bereits erwachsen - unabhängig davon, ob es ihnen möglich ist, Verantwortung für ihren Alltag zu übernehmen."

Konkret:

  • Du darfst (noch) mit jedem Sex haben, der das möchte.
  • In Deutschland machen sich Ü14 strafbar, wenn sie Sex mit 13-Jährigen haben (in Österreich und Schweiz nur, wenn sie mehr als 3 Jahre älter sind). Bei geringem Altersunterschied werden Verfahren (sofern die Behörden überhaupt davon erfahren) aber üblicherweise eingestellt, wenn die Eltern damit einverstanden sind.
  • Wenn Du Sex mit anderen U14 hast, bleibt die gleiche Handlung erlaubt, wenn dann einer 14 wird.
  • Glaubt der Partner, Du wärst 14 oder älter, kann er nicht bestraft werden.
  • Es gibt bis 18 noch kleinere Beschränkungen, die vor unfreiwilligem Sex schützen sollen (insbesondere ist das Ausnutzen einer Zwangslage strafbar, und ab 18 darf man U18 nicht für Sex bezahlen oder beschenken).
  • Bis 14 dürfen die Eltern den Sex verbieten (oder fördern - ihre Entscheidung), ab 14 nicht mehr. Selbst dann nicht, wenn der Partner deutlich älter ist. Nicht direkt, aber auch nicht indirekt über ein Kontaktverbot: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html
  • Erlauben dürfen (in Deutschland) die Eltern vor 14 den Sex nur, wenn der Partner auch jünger als 14 ist.
  • Vorher um Erlaubnis fragen muss man nicht.
  • Rund 80% haben vor 14 sexuelle Kontakte, rund 10% Geschlechtsverkehr. Das Durchschnittsalter für das "erste Mal" lag 2009 bei 14,5 - da ist von 7 bis 27 alles dabei, wobei die 16-Jährigen den aktivsten Jahrgang stellen. Die Zahlen sind über die Jahre betrachtet ziemlich stabil.
  • 0,005% der 12-jährigen werden ungewollt schwanger. Die Zahl nimmt mit wachsendem Alter zu (0,9% bei den 15- bis 17-Jährigen). Insgesamt werden 2,4% der U18 mindestens einmal schwanger.
  • Ab 14 verlangen die Frauenärzte üblicherweise nicht mehr das Einverständnis der Eltern für die (kostenlose) Pille. Manche Frauenärzte verzichten darauf erst mit 16, andere auch vor 14 (insbesondere wenn man deutlich macht, dass man auf jeden Fall Sex haben wird, aber lieber sicherer als nur mit Kondom verhüten würde).
  • Sollte bei der Verhütung etwas schiefgehen: In der Apotheke kann man (möglichst bald) rezeptfrei eine "Pille danach" einnehmen (allerdings nicht kostenlos).
  • Generell ist heutzutage ein Schwangerschaftsabbruch rein medikamentös ohne körperlichen Eingriff üblich.
  • Sex ist nicht nur schön, sondern tut auch gut: https://www.gutefrage.net/frage/sex-mit-12-ist-das-so-gut#answer-239465206 &
    https://www.gutefrage.net/frage/seine-sexualitaet-vor-dem-16-lebensjahr-auszuueben-schadet-aufgrund-der-ausgeschuetteten-hormone-der-entwicklung-des-gehirns#answer-225340726
  • Sex in der freien Natur ist als solches nicht strafbar: https://www.gutefrage.net/frage/darf-man-im-badesee-sex-haben#answer-220639146

Noch Fragen? :-)

 - (Liebe, Sex)
allocigar78  06.05.2017, 19:39

Dein Zitat: Wenn Du Sex mit anderen U14 hast, bleibt die gleiche Handlung erlaubt, wenn dann einer 14 wird.

 

Woraus leitest Du das ab bzw. in welchem § soll das bitteschön stehen?

Dein Zitat: Glaubt der Partner, Du wärst 14 oder älter, kann er nicht bestraft werden.

Auch hier würde mich mal interessieren wo das stehen soll bzw. wie Du darauf kommst? - Von der Frage wie das einer nachweisen soll mal ganz zu schweigen...

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Libertinaer  06.05.2017, 20:30
@allocigar78

Woraus leitest Du das ab bzw. in welchem § soll das bitteschön stehen?

Ergibt sich aus dem Schutzzweck des § 176 StGB, bzw. aus § 184h StGB.

Auch hier würde mich mal interessieren wo das stehen soll bzw. wie Du darauf kommst?

Mein Wissen beziehe ich in erster Linie aber nicht ausschließlich aus DEM juristischen Fachbuch zum Thema: "Handbuch Sexualstraftaten"https://books.google.de/books?id=cT\_01KqS\_A4C ) von Laubenthal ( https://de.wikipedia.org/wiki/Klaus\_Laubenthal ), sowie einschlägigen Urteilen, auf die ich in meinen Antworten immer mal wieder eingehe (so auch bei diesem Thema).

Die Rechtsprechung ist da sehr eindeutig und höchstrichterlich bestätigt. Entsprechend kann man das in der juristischen Fachliteratur sowie den Urteilsdatenbanken dann auch nachlesen/nachvollziehen, wozu ich dir rate würde. 

Von der Frage wie das einer nachweisen soll mal ganz zu schweigen...

Nachweisen muss das der Staatsanwalt. Wir haben hierzulande die Unschuldsvermutung sowie den Grundsatz "in dubio pro reo".

Da kann ein Beweis vorliegen z.B. in Form einer E-Mail oder eines Chat-Protokolls ("Ich bin 13, und Du?"), oder ein zum Tatzeitpunkt aktuelles Foto/Video, anhand dessen der Staatsanwalt dann ausführen kann, warum der Angeklagte fahrlässig gehandelt hat.

Dazu müsste das Mädchen allerdings offensichtlich eher präpubertär aussehen, was bei 13-Jährigen, und darum geht es hier ja, halt ziemlich unwahrscheinlich ist.

Wenn der Staatsanwalt das nicht kann (weil kein Beweismaterial vorliegt bzw. das "Kind" körperlich bereits entwickelt ist), würde wg. Tatbestandsirrtum in der Tat zwingend ein Freispruch erfolgen - falls es denn überhaupt zum Prozess käme.

U.U. könnte es noch ein Verurteilung gemäß § 182, Satz 3 StGB geben, aber da kenne ich jetzt kein konkretes Urteil ...

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BrightSunrise  06.05.2017, 20:32
@allocigar78

Woraus leitest Du das ab bzw. in welchem § soll das bitteschön stehen?

Es wäre einfach nur unlogisch, wenn es auf einmal verboten wäre, sobald einer 14 wird, obwohl beide bereits sexuelle Handlungen ausgetauscht haben, als sie noch 13 waren.

Auch hier würde mich mal interessieren wo das stehen soll bzw. wie Du darauf kommst?

"Wird ein noch nicht 14 Jahre altes Kind irrig für älter gehalten, liegt ein den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum vor."

https://books.google.de/books?id=cT_01KqS_A4C&pg=PA177&dq=Laubenthal+T%C3%A4ter+des+%C2%A7+176+StGB+k%C3%B6nnen+Jugendliche+und+Erwachsene+sein,+unabh%C3%A4ngig+von+ihrem+Geschlecht.&hl=de&sa=X&ei=GjItVdv6DIbcarnfgeAC&redir_esc=y#v=onepage&q=Laubenthal%20T%C3%A4ter%20des%20%C2%A7%20176%20StGB%20k%C3%B6nnen%20Jugendliche%20und%20Erwachsene%20sein%2C%20unabh%C3%A4ngig%20von%20ihrem%20Geschlecht.&f=false

"Der klassische Tatbestandsirrtum liegt vor, wenn der Täter sich den tatsächlichen Sachverhalt so vorstellt, dass ein oder mehrere Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt wären. So denkt etwa der Jäger der einen Menschen in der Annahme erschießt, dieser sei ein Hirsch, dass er ein Tier und keinen Menschen tötet, wobei gerade das Merkmal Mensch bei § 212 StGB relevant ist."

https://www.lecturio.de/magazin/strafrechtlichen-irrtuemer-uebersicht/

"Der Täter kennt bei Begehung der Tat einen Umstand nicht, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört. Nach § 16 Abs. 1 StGB handelt er dann nicht
vorsätzlich und kann demnach nur wegen fahrlässiger Begehung bestraft werden soweit das einschlägige Delikt auch fahrlässig begehbar ist."

http://www.juraforum.de/lexikon/tatbestandsirrtum

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allocigar78  06.05.2017, 21:25
@BrightSunrise

unlogisch wäre es, da hast Du vollkommen recht, ich habe mich auch schon etliche male gefragt dass es eigentlich nicht sein kann wenn z. B. 13/13 legal zusammen ist, das dann bei 14/13 plötzlich verboten sein soll. Nur unlogisch heißt ja nicht in jedem Fall dass es nicht doch so ist.

Nur aus der nun offensichtlich vorliegenden Gesetzeslage ergibt sich ja zwangsläufig ein weiteres - viel größeres Problem - : theoretisch wäre es ja einem unter 14 jährigen erlaubt sexuelle Kontakte mit Kindern jeden Alters zu haben - selbst mit Kleinkindern (allein das kann und darf ja nicht sein) - wenn dieser dann irgendwann 14 ist (oder 16 oder 18 oder egal wie alt so lange er nicht Ü21 ist und damit in Verbindung mit der bei einem Kind sicher vorliegenden fehlenden sexuellen Selbstbestimmung §182 (3) anwendbar wäre) würde ihm dann, nur aus der Rechtfertigung, dass er schon vorher sexuellen Kontakt mit diesem Kind hatte, sogar weiter erlaubt mit diesem evtl. immer noch Kleinkind, sexuellen Kontakt zu haben. Daher muss es ja irgendeine diesbezügliche Beschränkung geben - und ich gehe ja mal davon aus, dass es diese hoffentlich auch gibt - sonst wäre das ja eine große Gesetzeslücke

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Libertinaer  06.05.2017, 21:52
@allocigar78

zwangsläufig ein weiteres - viel größeres Problem

Also wenn Du sonst keine Probleme hast ... ;-)

Daher muss es ja irgendeine diesbezügliche Beschränkung geben

Nein.

Man muss auch nicht zu jedem theoretisch möglichen aber praktisch unwahrscheinlichen Fall eine gesetzliche Regelung schaffen.

So etwas überlässt man dann eben den Gerichten. Und sei es den Zivilgerichten. Die kümmern sich ja auch um sexuell übergriffige aber nicht strafmündige Kinder ...

... aber so ein großer Altersunterschied verstößt nunmal, auch bei U14, gegen den Schutzzweck des Gesetzes. entsprechend wären dann ab 14 auch die Strafurteile.

Sollte eine solche extreme, herbeiphantasierte Beziehung tatsächlich unproblematisch sein (um das festzustellen haben wir Richter und Gutachter), ja, dann würde ich mich herbeiphantasiert einfach mitfreuen, wenn die Beteiligten damit selbst glücklich sind. ;)

Als wenn wir nicht schon genug Regelungen hätten.

Unsere deutschsprachigen Nachbarn kommen ja auch mit (deutlich!) weniger Paragraphen aus (in Zahl und Strenge), ohne dass in Österreich oder der Schweiz der sexuelle Katastrophenfall bevorsteht. ^^

Das ist eine typisch deutsche, international allerdings eher belächelte Regulierungswut, die Du hier zum Maßstab nimmst! =;-o

Oder um den legendären Altbundeskanzler und Welterklärer Helmut Schmidt zu zitieren: "Die Deutschen haben eine Neigung, sich ängstigen zu lassen von Dingen, die morgen passieren könn-ten.“ (man beachte die Betonung und Kunstpause im letzten Wort! ^^)

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Da gab es in GB einen Jungen, 9 Jahre, der Vater wurde - die Mutter war 12. Es geht nicht ums DÜRFEN sondern ums wollen. Wer will mit 12 Alleinerziehend sein?

Kommt drauf an ... wird schwierig bei dir da du da ja anscheinend sowohl männlich als auch weiblich bist...🙈

Ich finde dass darf man erst ab 16