Der falsche Rubbler

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So manche Perversion macht eben auch Probleme.

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Hotel Mama soll also Nebenwohnsitz bleiben?  Das Kfz ist am Hauptwohnsitz zu melden.

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Niemand ist an die Telekom gebunden. Zudem sollte man sowas rechtzeitig vorher abklären.

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Die Firma ist der Name unter welchem der Unternehmer sein Geschäft betreibt. Ich sehe hier 2 Verträge, die unabhängig voneinander zustande gekommen sind. Keiner davon hätte unterschrieben zu werden brauchen. Eine schriftliche Zustimmung gilt allemal.

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Eine solche Obliegenheitsverpflichtung ist allgemein üblich

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Der nicht gewährte Urlaub ist auf alle Fälle abzugelten. Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung. Kann also ggf. verweigert werden.

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Ein halbes Jahr der Mitarbeit halbiert auch den Anspruch.

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Das UG wird nach Zugehörigkeit und Arbeitsstunden berechnet. Wer erst im Laufe des Jahres aufspringt kann keine VOLLE Leistung erwarten.

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Zurückfordern kann man nur, was man eingezahlt hat.

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Ein Kfz ist ein Vermögenswert. Pflegebedürftgkeit begründet keinen Anspruch auf ein Fahrzeug.

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Der Wunsch nach Selbständigkeit ist kein wichtiger Grund. Einen Gründungszuschuss gibt es nur auf Anraten eines Berufsverbandes. (Bei mir war das die IHK) Denen sollte man nicht versuchen etwas vorzumachen. Man ist die Praxis

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Geleistete Arbeitsstunden sind zu bezahlen. Die Kündigung hat nichts damit zu tun. Das ist nur eine miese Retourkutsche.

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In Krankheitszeiten werden allgemein nur die Regeldstunden abgegolten.

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