Der falsche Rubbler
So manche Perversion macht eben auch Probleme.
Das versteht sich von selbst
Hotel Mama soll also Nebenwohnsitz bleiben? Das Kfz ist am Hauptwohnsitz zu melden.
Niemand ist an die Telekom gebunden. Zudem sollte man sowas rechtzeitig vorher abklären.
Die Firma ist der Name unter welchem der Unternehmer sein Geschäft betreibt. Ich sehe hier 2 Verträge, die unabhängig voneinander zustande gekommen sind. Keiner davon hätte unterschrieben zu werden brauchen. Eine schriftliche Zustimmung gilt allemal.
Eine solche Obliegenheitsverpflichtung ist allgemein üblich
Der nicht gewährte Urlaub ist auf alle Fälle abzugelten. Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung. Kann also ggf. verweigert werden.
Ein halbes Jahr der Mitarbeit halbiert auch den Anspruch.
Das UG wird nach Zugehörigkeit und Arbeitsstunden berechnet. Wer erst im Laufe des Jahres aufspringt kann keine VOLLE Leistung erwarten.
Ein Minijob begründet keinerlei derartigen Rechtsanspruch
Auch als Teilzeitkraft hat man Anspruch auf die im Unternehmen üblichen Leistungen wie UG und WG
Zurückfordern kann man nur, was man eingezahlt hat.
Unrechtmäßig bezogene Gelder sind zurückzuzahlen. Betrug ist kein Kavaliersdelikt.
Ein Kfz ist ein Vermögenswert. Pflegebedürftgkeit begründet keinen Anspruch auf ein Fahrzeug.
Offene Forderungen der Arge werden aufs Hartz IV angerechnet.
Der Wunsch nach Selbständigkeit ist kein wichtiger Grund. Einen Gründungszuschuss gibt es nur auf Anraten eines Berufsverbandes. (Bei mir war das die IHK) Denen sollte man nicht versuchen etwas vorzumachen. Man ist die Praxis
Geleistete Arbeitsstunden sind zu bezahlen. Die Kündigung hat nichts damit zu tun. Das ist nur eine miese Retourkutsche.
In Krankheitszeiten werden allgemein nur die Regeldstunden abgegolten.
Abgegolten kann beides heißen. Es scheint aber oft unzumutbar, seine Familie mit Urlaubstagen zu ernähren. Da hilft womöglich eine Klage.