Ab wann sex?

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Ja, ist in allen drei deutschsprachigen Ländern legal.

Im Detail ist das Recht aber unterschiedlich. In Österreich und der Schweiz bleibt es dabei, während in Deutschland Ü14 Sex mit U14 dann verboten ist.

Aber die sexuellen Handlungen, die beide vorher schon miteinander hatten als sie beide noch U14 waren, bleiben legal.

Davon abgesehen wird eine solche sexuelle "Ü14 & U14"-Beziehung in Deutschland aber üblicherweise ohnehin nicht bestraft. Dafür sorgt eine Ausnahmeregel bei geringem Altersunterschied.

Siehe auch https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980 für eine genauere Erläuterung ...

MrDobi199  12.02.2024, 23:52

Aber im folgenden Artikel wird im Fazit davon geredet das: "Kinder dürfen rechtlich betrachtet keinen Sex haben, erst recht nicht mit Erwachsenen. "

Wobei Kinder in diesem Artikel klar definiertert werden

"Kinder sind Personen, die noch keine 14 Jahre alt sind"

Man kann natürlichir folgenden Abschnitt (am Ende des Arguments) verwenden um zu sagen das Kinder nicht bestraft werden dies liegt aber nur daran das sie nicht strafmündig sind trotzdem ist es verboten die Kinder können bloß nicht dafür belangt werden sondern die Erziehungsberechtigten. Also stumpf gesagt nur weil du nicht strafmündig bist darfst du nicht alles machen

(Hier der Text zu der obigen Erklärung): "Wenn aber zwei Kinder, die beide erst 13 Jahre alt sind, aneinander sexuelle Handlungen vornehmen, liegt keine Strafbarkeit vor, da beide noch nicht strafmündig sind und somit den Tatbestand erst garnicht verwirklichen können. Beide können demnach nicht bestraft werden. Sehr wohl kann aber das Familiengericht Erziehungsmaßnahmen anordnen; sprich, dass die Eltern des Kindes professionelle Hilfe bei der Erziehung erhalten oder dergleichen. Es kann auch dazu kommen, dass die eine Seite die andere Seite zivilrechtlich in Anspruch nimmt. In diesem Fall werden die Kinder von ihren gesetzlichen Vertretern (Eltern) vertreten."

Quelle: https://www.juraforum.de/news/ab-wann-bzw-mit-welchem-alter-duerfen-jugendliche-sex-haben_248032

Um nochmal eine andere Quelle mit einzubringen https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/wer-darf-mit-wem-schlafen-tabelle

In der Tabelle auf dieser Webseite plus Erklärung der Zeichen wird wieder ausgedrückt das beide strafunmündig sind aber trotzdem begehen sie ja theoretisch eine Straftat sie können bloß nicht dafür belangt werden

Ich denke man merkt worauf ich damit hinaus will und ich muss das ja auch nicht alles wiederholen

Ich beziehe mich hierbei übrigens nur auf Deutschland

LG

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Libertinaerer  13.02.2024, 00:12
@MrDobi199

Die erste Quelle ist grundsätzlich fehlerhaft. Das wird in den Kommentaren dort auch entsprechend hämisch kritisiert. Leider ist diese Quelle so beliebt, wie sie fehlerhaft ist.

Bei der zweiten Quelle handelt es sich bezogen auf die Strafunmündigkeit schlicht um einen weit verbreiteten Rechtsirrtum. Eigentlich ist diese Begründung per se Unsinn und sollte selbst Rechtsanfängern (wie es z.B. der Autor von der ersten Quelle ist) deswegen nicht unterlaufen.

Ich vermute, dass das daran liegt, dass a) Strafrechtler eben praktisch nicht mit U14-Tätern zu tun haben (wg. eben ihrer Strafunmündigkeit), und es b) eine verbreitete "Erklärung" für den Umstand ist, dass Kinder bei einvernehmlichem Sex halt keine rechtlichen Konsequenzen erfahren.

Das liegt aber genau nicht an der Strafunmündigkeit, sondern daran, dass es gar kein Delikt ist. Eine z.B. Vergewaltigung hingegen wäre auch für U14 ein Delikt. Und hätte ggf. auch für einen U14 rechtliche Konsequenzen. Nur eben noch keine strafrechtlichen.

Aber was schreibe ich das hier? Ich hatte in der Antwort ausdrücklich auf eine ausführlichere Erläuterung von mir verlinkt, mit gescheiten Quellen, und nicht so einem Internetschrott ...

PS: Und wer, mit Verlaub, schon nicht erkennt, dass das erste Zitat von dir aus der ersten Quelle totaler Unsinn ist, dem ist ohnehin nicht zu helfen.

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Libertinaerer  13.02.2024, 00:45
@Libertinaerer

Nachtrag: Ich habe mittlerweile auch mal den kompletten Text deiner zweiten Quelle gelesen.

Fazit: Als grobe Richtliniensammlung einigermaßen brauchbar (im Sinne von: es gibt im Netz noch schlechteres), aber auch hier gibt es Auslassungen und teils gravierende Fehler, die mich sprachlos machen. Somit nicht empfehlenswert. Zumal nicht, um damit etwas zu "belegen".

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MrDobi199  13.02.2024, 00:59
@Libertinaerer

Okay ich dann möchte ich mich füreine mangelhafte Informationen mit dem Thema und dem nicht prüfen der Seriosität der Seiten entschuldigen

Und

Möchte mich bedanken das sie mir dies aufgezeigt haben und mich ebenfalls nochmals berechtigt haben

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Grundsätzlich darfst Du in Deutschland in JEDEM Alter Sex haben - allerdings gibt es die sog. "Schutzaltersgrenze", die nicht überschritten werden darf. Diese liegt bei 14 Jahren und trennt Kinder (u14) von Jugendlichen (ab14) bzw. Erwachsenen (ab18).

Kinder untereinander dürfen Sex haben - also wäre 13/13 kein Problem. Ab 14 darf ein Jugendlicher grundsätzlich mit allen ebenfalls-mindestens-14-jährigen Sex haben, solange kein Geld fließt und keine Zwangslange bzw. Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird.

Verboten als "Sexueller Missbrauch von Kindern" ist lediglich, dass ein ab-14-jähriger mit/an/vor einem Kind sexuelle Handlungen ausführt. In diesem Zusammenhang zählt bereits ein Zungenkuss oder Petting als strafbare sexuelle Handlung - also NICHT nur der Geschlechtsverkehr! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar.

Eine Ausnahme ist, wenn zwei Kinder untereinander sexuell aktiv sind und der eine davon dann seinen 14. Geburtstag feiert. Wenn die beiden dann weiterhin Sex haben, dann kann nicht ohne weiteres bestraft werden, was vorher erlaubt war.

Ist der Jugendliche nur wenig älter, als das Kind, mit dem es zu einvernehmlichen(!) sexuellen Handlungen gekommen ist, dann KANN das Gericht von einer Verurteilung absehen.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sex-Coach und erfolgreicher Fachbuch-Autor

Nein. Erst mit 14 und wenn beide zustimmen und es nicht für Geld oder was auch immer tun.

RFahren  12.02.2024, 13:19

stimmt nicht - Details in meiner Antwort!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Libertinaerer  12.02.2024, 23:31
und es nicht für Geld oder was auch immer tun

Das betrifft übrigens erst Volljährige, wenn sie Sex mit Minderjährigen haben.

Und nein, dass soll keine Auffordrrung sein, sich für Sex bezahlen zu lassen, sondern ist einfach eine Korrektur.

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Hey,

Laut dem Gesetz wäre das nicht erlaubt. Ihr müsst beide über 14 sein um legal Sex zu haben.

Wärst du jetzt 14 und sie 13 oder andersrum und ihr habt Sex und die Person die 13 ist behauptet, dass man das nicht wollte, kann die Person die 14 ist anzeigen.

Wartet bis ihr beide 14 seid, dann kann beiden nichts passieren

LG. Nico

RFahren  12.02.2024, 13:20

Stimmt so nicht - Details in meiner Antwort!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

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Libertinaerer  12.02.2024, 23:32
Laut dem Gesetz wäre das nicht erlaubt. 

So ein Gesetz gibt es in keinem deutschsprachigen Land.

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Legal ist es schon, auch wenn ich es deutlich zu früh finde.