Meine Freundin will Sex, aber ist noch zu jung?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sex ist Deutschland in JEDEM Alter LEGAL - allerdings nicht in beliebiger Kombination.

Das Problem ist die Tatsache, dass Deine Freundin rechtlich noch als KIND gilt, solange sie ihren 14. Geburtstag noch nicht gefeiert hat, was sie für Dich als Jugendlichen tabu macht.

Das deutsche Recht ist dabei leider recht unflexibel, während es beispielsweise in Österreich kein Problem wäre.

Bis dahin sind Dir daher sexuelle Handlungen an/mit ihr verboten, da dies als "Sexueller Missbrauch von Kindern" verfolgt und betraft werden kann. Dabei geht es auch nicht nur um Geschlechtsverkehr, sondern bereits ein Zungenkuss oder Petting erfüllt diesen Tatbestand. Dabei spielt keine Rolle ob sie einverstanden ist oder die Initiative von ihr ausgeht und auch ihre Eltern können Sex zwischen Euch nicht wirksam genehmigen und bekämen ggf. selbst Ärger, wenn sie diesen duldeten oder förderten.

Anzeigen könnte Euch dabei JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder ein "aufmerksamer" Nachbar!

Natürlich würde ein Richter - wenn es überhaupt soweit käme - den festen Freund eines Mädels, welches mit ihrem Einverständnis intim wurde, anders beurteilen, als den erwachsenen Nachbar, der sich an sie herangemacht hat.

Daher muss ich Euch raten bis zu ihrem 14. Geburtstag Euch auf das Händchenhalten zu beschränken. Danach steht Euch dann zumindest rechtlich nichts im Wege...

Seid (später mal) nett aufeinander!

R. Fahren

PS: Solltet ihr schon VOR Deinem 14. Geburtstag intim gewesen sein (wer will das kontrollieren?) DANN könntest Du nicht bestraft werden, wenn ihr damit nach Deinem 14. Geburtstag weitergemacht habt. ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn alle anderen Gesprächsversuche/Argumente scheitern, bleibt noch folgendes: Versuch ihr klar zu machen, dass Du strafrechtliche Konsequenzen zu tragen hättest, würdest Du an/mit ihr sexuelle Handlungen vollziehen. Sexueller Missbrauch von Kindern (dies wäre der Straftatbestand, da sie noch im Schutzalter ist) ist ein Offizialsdelikt, eine solch geartete rechtsgültige Verurteilung könnte Dir künftig gerade auch beruflich u.U. grössere Probleme bereiten. Liegt ihr etwas an Dir, wird sie nichts von Dir verlangen, dass Dir in irgend einer Art & Weise Probleme/Schaden zufügen könnte.

Um Deinetwillen rate ich Dir dazu, weiterhin keine sexuelle Handlungen an/mit ihr zu tätigen, denn es geht um DICH/DEINE Zukunft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Klipp und klar - Du würdest Dich strafbar machen - gleichgültig ob dieses Mädel nun Sex mit Dir haben möchte oder nicht.

Sag ihr du möchtest warten und an ihrem 14. Geburtstag es tun damit es so ein super besonderes Ereignis ist. Wenn du aber nicht willst dann musst du nicht. Tu es nur wenn du wirklich bereit bist

kuechlerchen08 
Fragesteller
 11.12.2022, 11:49

Habe ich ihr schon gesagt

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Wenn ihr beide das wollt. Muss ja niemand erfahren was ihr beide privat macht. Und wenn es niemand weiß gibt es auch keine Konsequenzen... :)