61 Tage nachfasten nur bei geschlechtsverkehr?

2 Antworten

As selam aleykum wa rahmatullahi wa barakatuh, ich hoffe meine Nachricht erreicht dich bei bester Gesundheit.

Das Fasten wird durch den Akt gebrochen, abhängig der Situation bitte dies beachten:

1. Das bewusste Fastenbrechen: Dies ist sündhaft und es sind 60 Tage am Stück nach zu fasten, sollten Tage dazwischen sein, an denen man nicht fasten darf, so muss man es bis zu einem passenden Zeitpunkt aufschieben.
(Der gebrochene Tag ist natürlich nachzufasten.)

2. Unbewusstes Fastenbrechen: Geschieht, sobald Essen oder ein Getränk deinen Rachenraum erreicht, deine Nase bis zum Rachen erreicht oder allgemein aus Versehen geschehene Handlungen, die dein Fasten brechen. Der Tag muss nachgefastet werden, aber es ist keine Strafe vorhanden.

3. Vergessen des Fastens: Man trinkt beispielsweise etwas und realisiert dann, dass man fastet, das Fasten ist dann noch vollständig intakt, hingegen bei dem unbewussten Fastenbrechen nicht.

Beispielsweise Rauchen, akuter Dampf von Essen usw. brechen auch das Fasten, sollte man sich dieser Dinge bewusst aussetzen, dann zählt der erste Fall, das bewusste Brechen.

Die Regelungen gelten für die hanafitische Rechtsschule, solltest du einer anderen Rechtsschule angehören, so benötigst du für diese das Urteil.

Allahu alem.

https://islamqa.org/hanafi/qibla-hanafi/35333/the-fiqh-of-fasting/

https://islamqa.org/hanafi/muftionline/96500/drinking-water-after-the-time-of-sehri-has-elapsed/

Woher ich das weiß:Recherche

Als ich das letzte mal nachgeschaut habe waren es glaube ich 69 Tage

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