Wechsel von Vollzeit auf Minijob? Möglich?

Guten Abend, Guten Morgen, Guten Tag wünsche ich denn Damen und Herren der gutefrage.net Community.

Ich entschuldige mich bei jedem, der sich dem Aufwand an tut diesen Beitrag zu lesen, jedoch bedanke ich mich auch bei den Personen die mir zur Lösungsfindung meiner Frage helfen können

Vorabinformationen:

Ich bin männlich, 22 Jahre alt, abgeschlossene Ausbildung (Juli 2014), Wohnhaft bei den Eltern, Möglichkeit in die Familienversicherung der Krankenkasse zu wechseln ist gegeben

Problemstellung:

Derzeit arbeite ich bei einem Personaldienstleister in Vollzeit wo es mir bei dem Entleiher nicht gut geht bzw. gelinde gesagt nicht gefällt. Ein wechsel hatte ich mit dem Personaldienstleister schon angesprochen jedoch vergebens. Für August 2015 habe ich einen Ausbildungsvertrag für eine zweite Ausbildung unterschrieben. Nun möchte ich von dem Personaldienstleister weg, jedoch trotzdem arbeiten. Ein Minijob würde mir vom Verdienst und vor allem von der Arbeitszeit deutlich entgegen kommen da ich bis dahin meinen Führerschein sowie einige Vorbereitungskurse für die Ausbildung beenden/vollziehen könnte.

Frage:

  1. Ist ein Wechsel von Vollzeit auf Minijob so ohnes weitere möglich?
  2. Was muss ich bei den Versicherungen beachten? Normalerweise besteht keine ja Versicherungspflicht.
  3. Werde ich bei der Arbeitsagentur wenn ich einen Minijob annehme wieder als Arbeitslos gemeldet? (geringes Einkommen, keine Versicherungspflicht)

Ich bedanke mich für das vollständige Lesen meiner Frage. Ich weiß das diese ein wenig lang ist jedoch wusste ich nicht wie ich diese Verkürzen solle.

Dies war meine Erste Frage und ich bedanke mich bei jedem der mir zur Klärung dieser weiterhelfen kann und hoffe auf ein baldige Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Insecurity92

Versicherung, Minijob, Krankenversicherung, Familienversicherung, Krankenkasse, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Zeitarbeit
Krankheit, Urlaub und Feiertag im igz-Zeitarbeitsvertrag

Hallo Leute,

ich bin bei einem Verleihunternehmen das den Igz-Tarifvertrag hat. Ich werde übertariflich bezahlt und bekomme Fahrtkosten und Verpflegungszüschläge.

Nun war ich bisher pauschal bezahlt worden aber bei diesem neuen Zeitarbeitsunternehmen werde ich pro Stunde bezahlt. Sagen wir mal mit dem Betrag von 10 € (ich kriege mehr aber zur besseren Verständnis)

Im Tarifvertrag steht ja eine Arbeitszeit von 35 Stunden drin. Mein Unternehmen das mich ausgeliehen hat hat aber eine 39 Stunden-Woche. Das heißt generell bekomme ich pro Tag 7,8h * 10€ = 78€

Nun im Krankheitsfall (nach 4 Wochen), Urlaub oder Feiertag ist so wie ich es verstanden hatte will der Zeitarbeitgeber nur 7h (weil 35 Stunden pro Woche geteilt durch 5 Tage) entlohnen. D. h. 7h * 10€ = 70€ . Vielleicht habe ich es ja missverstanden und würde gern die Antwort wissen weil im März ja ein Feiertag ist.

  1. Also muss die Zeitarbeit 7h oder 7,8h(wie im Betrieb gefordert) entlohnen bei Krankheit, Feiertag oder Urlaub?

  2. Das die Verpflegungspauschale von X Euro pro Tag für Feiertage, Urlaub und Krankheitstage nicht bezahlt wird, kann ich natürlich verstehen aber wie siehts mit meinen Fahrtkostenpauschale von 80€ aus? Kriege ich da anteilig weniger? Ich hätte gedacht, dass ich diese voll bekomme, egal wieviele Tage ich arbeite, da dies ja eine Monatspauschale ist.

  3. Im ersten Monat hatte ich nur 5 Tage gearbeitet, weil am Ende des Monats angefangen hatte, da hat der AG die Monatspauschale für Fahrtkosten anteilig bezahlt.

Ich danke für Infos! Bitte keine Glaubenssätze abgeben sondern nur antworten wenn ihr es wisst.

Urlaub, Krankheit, Feiertag, Zeitarbeit