Von der Zeitarbeitsfirma gekündigt, darf mich der ehemalige Entleiher ohne Ablöse Übernehmen ?

4 Antworten

Lies Dir den Vertrag,den Du mit der Zeitarbeitsfirmna hattest durch.Ist dort keine Klausel,die Dir das verbietet und der Betrieb hat ebenfalls keine Solche gegenüber der Zeitarbeitsfirma,sollte es kein Problem geben.

Ist eine solche vorhanden,steht noch aus,ob diese nicht Rechtswidrig ist.Das kann Dir dann ein Anwalt sagen.

Ablösesumme zahlen^^ Bist Du ein Sklave?


bnutzinger  07.08.2019, 08:52
Ist eine solche vorhanden,steht noch aus,ob diese nicht Rechtswidrig ist

Zwischen AG & AN wäre diese ziemlich sicher nicht durchsetzbar.

Anders sieht es aber beim Vertrag aus, den das entleihende Unternehmen mit der ZAF geschlossen hat.

Da wäre eine solche Klausel durchaus in Ordnung (und üblich).

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Oderpate 
Fragesteller
 07.08.2019, 09:47
@bnutzinger

In meinem Vertrag steht dazu nichts, dennoch denke ich dass die ZAF und das Unternehmen interne Verträge haben die das regeln.

Was für mich unverständlich ist, da mir gekündigt wird und zudem noch die Chance auf eine neue Stelle, durch solche Knebelverträge, verbaut wird.

Vielen dank für die schnelle Antwort

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Jeder Dienstleister hat Verträge mit dem Entleiher und dort ist nahezu immer eine Sperrklausel drin, die eine Übernahme innerhalb eines Zeitraums kostenpflichtig macht. Es handelt sich hier meist um einen Faktor 1 bis 2,5 des Monatsgehaltes, welches du dann mit dem Betrieb vereinbart hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du darfst als Arbeitnehmer natürlich arbeiten wo du möchtest, ABER:

Ob der (ehemalige) Entleiher trotzdem eine Ablöse zahlen muss ist abhängig von der Vereinbarung, die er mit der ZAF getroffen hat.

Ohne den Vertrag zu kennen kann man die Frage deshalb leider nicht beantworten.

Natürlich. Vertragsfreiheit nennt sich das.