Elternzeit & Zeitarbeit

2 Antworten

Zeitarbeit oder nicht spielt hier keine Rolle - Mutterschutz und Elterngeld sind da genauso geregelt wie überall anders.

Die Frage ist: Hast Du vor Deinem Mutterschutz wirklich für 3 Jahre Elternzeit beantragt??? Wenn ja, dann ist dann schlecht. Denn Dein Arbeitgeber muss bei einer Verkürzung zustimmen.

Nach drei Jahren muss er Dich sofort wieder bezahlen, egal, ob er einen Einsatz hat oder nicht. Nach einem Jahr muss er nicht, da Du es anders beantragt hattest. Er kann aber - das wird er erfahrungsgemäß natürlich nur tun, wenn er einen Einsatz hat. Deshalb: Frag einfach nach. Verlieren kannst Du nichts - aber Du hast leider kein Anrecht auf sofortige Beschäftigung.

ZeitarbeitCheck  17.08.2010, 10:22

Völlig korrekt! Außerdem: Nur wer fragt, bekommt eine Antwort...

Tja, das hättest Du, so blöd das klingt, vorher bedenken müssen, daß es nur Geld für 1 Jahr gibt, also dementsprechend auch nur 1 Jahr Elternzeit nehmen dürfen. Nun ist es Sache der Zeitarbeit, ob sie Dich jetzt schon wieder nehmen oder erst nach den 3 Jahren. Sie sind nicht verpflichtet, Dich jetzt schon wieder zu beschäftigen. Ich würde mit denen einen Termin machen, mit Deinem Personalbetreuer reden, welche Möglichkeiten er sieht, evtl. mußt Du warten, bis er was für Dich hat. Vielleicht bist Du dann nur 1-2 Monate ohne Gehalt. Zwingen kannst Du den AG nicht, denn Du hast 3 Jahre beantragt. Vorzeitige Beendigung KANN der AG annehmen, MUSS er aber nicht.