Muss man Urlaub nehmen wenn die Zeitarbeit keinen Job hat?

4 Antworten

Hallo, nein Urlaub musst Du nicht nehmen, dass kannst Du bei Nachfrage von der Zeitarbeitsfirma freiwillig! machen. Alternativ kann die ZA Firma von dem Arbeitszeitkonto Stunden nehmen, z.B. laut IGZ Tarifvertrag zwei Tage pro Monat und Zeitausgleich anweisen um Wartezeit zwischen zwei Einsätzen zu überbrücken.

Aber auch bei einem Ausgleich über das AZK Konto sollte die ZA Firma, wenn sie offen und fair arbeitet, vorher mit Dir sprechen und Dein Einverständnis einholen.

noch nie was vom stundenkonto gehört.da mus man gewisse überstunden sammeln,wenn dann keine arbeit ist kann man diese abfeiern

wenn dann keine arbeit ist kann man diese abfeiern

Kann, aber man muss nicht.

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Wenn die Zeitarbeitsfirma keinen Einsatz für den Mitarbeiter hat, gehören die Minusstunden auf einem Zeitkonto nicht dem Zeitarbeiter ! Nur, wenn der Zeitarbeiter die Fehlzeiten/Fehlstunden selber verursacht hat (z.B. durch einen freien Tag wg. Umzug, wenn er keine oder noch keine Urlaubstage hat), sind es seine Minusstunden. Der Zeitarbeiter muss auch NICHT Stunden nacharbeiten, wo die Zeitfirma ihn nicht einsetzen konnte. Die geleisteten Plus-/Überstunden und Urlaubstage gehören dem Leiharbeiter.

§ 615 BGB, Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.12.2000 (Az.: 5 AZR 334/99) entscheiden, dass eine Verrechnung von Plusstunden Seitens des Arbeitgebers nur dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer Einfluss auf das Entstehen von Minusstunden hatte. Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn nicht genug Arbeit im Betrieb vorhanden war, denn darauf hat der Arbeitnehmer keinen Einfluss.

Das Zeitkonto in den Tarifverträgen gaukelt da eine Pflicht des Zeitarbeiters vor, die es nicht gibt. Sehr viele Zeitarbeitsfirmen erpressen die Zeitarbeiter bei Nichteinsatz zum unterschreiben von Urlaubsscheinen - daß ist absolut illegal. Das Unternehmer-Risiko darf nicht auf den Zeitarbeiter abgewälzt werden - überhaupt erhalten die Zeitfirmen für solche Einnahme-Ausfälle auch Zahlungen von der Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter bei Einstellungen, und werden gegen Gewinnausfälle wohl sicher auch versichert sein.

Sollte die Zeitfirma mit Kündigung drohen, wenn ein Urlaubsschein bei Nichteinsatz nicht unterschrieben wird, am besten den Zoll für eine gründliche Firmenprüfung informieren, hier speziell die Urlaubsanträge prüfen lassen. Wenn z.B. am 10.04 und 11.04 fünf Zeitarbeiter gleichzeitig Urlaub genommen haben, kann da schon ein Betrug mit erpressten Urlaubsscheinen durch die Leihfirma vorliegen. Dann muss geprüft werden, ob die Zeitfirma an diesen Tagen Einsätze hatte, oder ob die Zeitarbeiter gemeinsam zwei Tage in den Kurzurlaub gefahren sind. Das Problem ist, das oft nur der Mindeslohn kontrolliert wird, und nicht genau, ob Zwangsurlaub bei Nichteinsatz verordnet wurde, und Zeitarbeitern ihre Plusstunden von Leihfirmen gestohlen wurden.

Monitor fragt: "Wie gut kontrolliert die Bundesagentur für Arbeit ?"
Auf 18500 Leihfirmen kommen nur 55 Prüfer (2013) !

https://youtube.com/watch?v=EI5JbbawtLM

Muss man Urlaub nehmen wenn die Zeitarbeit keinen Job hat?

Nein, muss man nicht,

Auch das Zeitkonto, was bei Zeitarbeitsfirmen üblich ist, muss man nicht nutzen nur weil die Zeitarbeitsfirma keinen Auftrag hat.

Schau hier rein:

http://info-zeitarbeit.de/zeitarbeit-ein-zeitkonto-nutzen-sie-so/6755

Allerdings wirst Du dann wohl um so schneller gekündigt als Dir vielleicht lieb ist.

Meine Zeitarbeitsfirma fragt mich jedesmal ob ich Stunden von meinem Zeitkonto nehmen will.

MfG

johnnymcmuff