Anspruch auf Fahrtkostenerstattung Zeitarbeitsfirma?


14.01.2021, 22:27

Ob Sie sich in der Zeitarbeit Fahrtkosten erstatten lassen können, hängt von den Entfernungen zwischen Wohnort, Arbeitgeber und Einsatzort beim Kunden ab. Die Strecke vom Wohnort (W) zum Zeitarbeitsfirma (Z) wird nicht erstattet, jedoch die Strecke von der Zeitarbeitsfirma (Z) zum Einsatzbetrieb (E) mit Hin- und Rückfahrt. Ist die Entfernung zum Kunden größer als die Entfernung zu Ihrem Zeitarbeitsunternehmen, haben Sie also Anspruch darauf, diese Differenz als Fahrtkosten erstatten zu lassen.

Die Rechtsgrundlage ist § 670 BGB, nach der der Arbeitgeber zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet ist, die der Arbeitnehmer auf sich nimmt, um den Einsatzort zu erreichen. Das Zeitarbeitsunternehmen muss Fahrgeld zahlen, selbst wenn keine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag steht. Bei der Erstattung handelt es sich nicht um sozialversicherungspflichtiges Entgelt. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Bei Nutzung des eigenen PKW sind 30 Cent/km für Hin- und Rückfahrt üblich. Ansonsten erstattet der Arbeitgeber die Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel.

3 Antworten

Ein Recht auf Fahrkostenerstattung hast du eigentlich nur wenn du gerade Arbeitslos bist und dann ein Bewerbungsgespräch hast. Geht eventuell auch mit einem unbezahlten Praktikum.

Ein Arbeitgeber ist dir meines Wissens nach nicht verpflichtet fahrkosten zu zahlen dafür hast du deinen Lohn/Gehalt.

Du kannst das wenn du genug verdienst aber in der Steuererklärung angeben und dadurch einen Teil der Einkommenssteuer erstattet bekommen.

Adral01 
Fragesteller
 14.01.2021, 22:29

Was beudeutet das dann?

Ob Sie sich in der Zeitarbeit Fahrtkosten erstatten lassen können, hängt von den Entfernungen zwischen Wohnort, Arbeitgeber und Einsatzort beim Kunden ab. Die Strecke vom Wohnort (W) zum Zeitarbeitsfirma (Z) wird nicht erstattet, jedoch die Strecke von der Zeitarbeitsfirma (Z) zum Einsatzbetrieb (E) mit Hin- und Rückfahrt. Ist die Entfernung zum Kunden größer als die Entfernung zu Ihrem Zeitarbeitsunternehmen, haben Sie also Anspruch darauf, diese Differenz als Fahrtkosten erstatten zu lassen.

Die Rechtsgrundlage ist § 670 BGB, nach der der Arbeitgeber zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet ist, die der Arbeitnehmer auf sich nimmt, um den Einsatzort zu erreichen. Das Zeitarbeitsunternehmen muss Fahrgeld zahlen, selbst wenn keine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag steht. Bei der Erstattung handelt es sich nicht um sozialversicherungspflichtiges Entgelt. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Bei Nutzung des eigenen PKW sind 30 Cent/km für Hin- und Rückfahrt üblich. Ansonsten erstattet der Arbeitgeber die Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel.

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Asporc  14.01.2021, 22:38
@Adral01

https://karrierebibel.de/fahrtkostenzuschuss/

Da steht das noch ganz anders nämlich das Fahrkostenzuschuss eine freiwillige angelegenheit ist und es KEIN Anrecht darauf gibt. Das ist auch das was ich in BWL gelernt hatte.

Ist aber schon etwas her das ich BWL und VWL usw. hatte da sind einige Änderungen an mir vorbei gegangen.

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Adral01 
Fragesteller
 14.01.2021, 22:42
@Asporc

Zeitarbekt ist ja ein Thema für sich.

Meine Arbeitsstelle (Arbeitgeber ) ist ja 6KM entfernt. Nun werd ich verliehen und muss 16km fahren

Deswegen sind das ja pro Strecke ca 10km mehr die ich tragen soll was ich nicht einsehe

Bei deinem beispiel ist das ja keine Zeitarbeit sonder nur arbeitnehmer und arbeitgeber

Nicht wie bei mir arbeitgeber (verleiher) Kunde und Arbeitnehmer (ich)

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Einsatzwechseltätigkeit bestätigen lassen von der Leihfa. 12 € pro Tag zusätzlich als Verpflegungsmehraufwendungen.

Dann habe manche Firmen solche Busse, die Leiharbeiter zahlen aber 6 € pro Tag je nach Entfernung, wenn diese in Entleihfirmen gebracht werden.

§ 670 bezieht sich meist auf Bewerbungskosten, aber nicht auf Werbungs- & Fahrtkosten.

Der §670 BGB bezieht sich NICHT auf ein (Zeit-) Arbeitsverhältnis
sondern auf Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste (Titel 12, Untertitel 1) Google kann helfen.

Ein Arbeitgeber hat KEINE gesetzliche Pflicht zur Zahlung von Fahrtkosten!
Es KANN im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbart werden.

Wie schon geschrieben wurde - bei der Steuererklärung geltend machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung