Bezahlung von Feiertagen bei Zeitarbeit?

2 Antworten

§ 2 EntgFG Entgeltzahlung an Feiertagen (1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. (2) Die Arbeitszeit, die an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig infolge von Kurzarbeit ausfällt und für die an anderen Tagen als an gesetzlichen Feiertagen Kurzarbeitergeld geleistet wird, gilt als infolge eines gesetzlichen Feiertages nach Absatz 1 ausgefallen. (3) Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.

Du hast also theoretisch Anspruch auf Bezahlung, hast aber gewisse Fristen bei der Einforderung des ausstehenden Lohnes einzuhalten und die dürften (da du seit Feb. 2012 nicht mehr für die Firma arbeitest) abgelaufen sein.

kommt auf den Vertrag an, wenn du ein festes Gehalt kriegst, dann werden die Feiertage bezahlt. Wer nach Std. bezahlt wird, hat Pech gehabt. War früher mal der Unterschied zwischen dem Arbeiter und dem Angestellten.

JaAl11  25.09.2012, 18:03

Wer nach Std. bezahlt wird, hat Pech gehabt.

Falsch!

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