Falsche Reifen im Autohaus - welche Rechtslage?

Ich habe mir im Juli im Autohaus einen Gebrauchtwagen gekauft. Im Kaufvertrag stand als sonstige Vereinbarung "Tüv AU Neu, Service Neu, Winterreifen" (genauer Wortlaut). Das Autohaus hatte mir bei der Abholung damals die Winterreifen schon in Auto gepackt. Auf dem Reifen kann man heute noch sehen, das mit Kreide das Automodell mit Farbe draufgeschrieben wurde. Heute fiel beim wechseln der Reifen nun auf, dass die verkauften Reifen nicht zum Auto passen. Beim Versuch dies beim Autohaus zu reklamieren, wurde ich abgewimmelt, mit dem Satz ich hätte selbst drauf achten müssen. Das Autohaus würde gebrauchte Autos kaufen und wäre nicht verpflichtet, zu überprüfen ob die mitgekauften Reifen passen.

Ich möchte das nicht so auf mir sitzen lassen und möchte dagegen vorgehen. Ich würde in meinem Schreiben sowohl auf den § des verstecken Mangels, sowie der Nacherfüllung eingehen. Sollte dies nicht klappen würde ich versuchen den Kaufpreis zu mindern. Wenn alle Stricke reißen, werde ich mir wohl rechtlichen Beistand holen.

Nun meine Frage: Ich als Laie darf doch wohl davon ausgehen, dass die im Kaufvertrag angeführten Winterreifen auch zu meinem Auto passen oder? Gibt es diesbezüglich einen §, eine Rechtssprechung oder ein Urteil, welches dies unterstützt? Zudem kann es mir aufgrund der Jahreszeit, ja nun auch passieren, dass es schneit und ich gezwungen bin mir anderweitig neue Reifen zu besorgen. Kann ich die Kosten später auch geltend machen?

Auto, Autoreifen, Recht, Rechtsschutz, Reklamation, Winterreifen, Auto und Motorrad
BETRUG Zahlungsaufforderung Rainer Haas & Kollegen aus Baden-Baden BETRUG?

Habe eine Zeit lang kein Geld gehabt da in meiner Familie das Geld wo anders benötigt wurde und konnte einige meiner Rechnungen nicht zahlen (was ja mal passieren kann). Mittlerweile hat sich Infoscore gemeldet und anschließend wurde der Fall an die Rechtsanwaltsgesellschaft "Rainer Haas & Kollegen" weitergegeben. Die versuchen sich selbst so wenig wie möglich Arbeit zu machen und kommen einen überhaupt nicht entgegen selbst wenn man den geforderten Betrag zahlen möchte. Hatte mehrmals angerufen unter der Nummer die auf den Briefen angegeben ist aber da geht niemand ran. Nach langen recherchieren habe ich anschließend eine erreichbare Nummer gefunden und angerufen und gefordet mir die Unterlagen in denen aufgelistet wird: für was ich zahlen soll für wann und an wen mir zuzuschicken. (Ich hatte leider das geforderte Geld erst in der Hand als die 1. Frist vom Anwaltsbüro abgelaufen war und dadurch natürlich ein höherer Betrag entsteht) 

Am Telefon des Sekretär "neuer Betrag liegt bei 408€ und jo jo Unterlagen zuschicken machen wir sofort"...aber es kam nie was bei mir an. 

Am "26.10." (4 Tage nach dem Telefonat) Erhalte ich dann eine MAIL dass ich 408€ zahlen muss und Zahlungseingang ist für den "26.10." gesetzt... Merkt ihr selbst oder?

2 Tage später erhalte ich einen Brief von den Kollegen in dem aber nur 312€ verlangt wird und zwar zu einem ganz anderem Zahlungstermin dem 02.11.!

Auf den Brief habe ich mit einer fristgerechten Zahlung reagiert und die Mail ignoriert. (Befürchte dass man mich am Telefon vom feinsten prellen wollte da nichts schriftlich festgehalten wird und man mir ja dadurch alles anlabern kann)

Nun erneut Post bekommen dass ich ja zum 26.10. die 408€ (Mail) nicht gezahlt habe und den Restbetrag von 97€ nun zahlen muss bis zum 18.11.

Ich mach kein finger mehr krum und bitte um Rat.

P.s. Habe bis jetzt keine Bestätigung erhalten dass überhaupt Geld bei Ihnen eingegangen ist.

Vielen Dank!

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Angebliche Schulden an Ex, anwaltliche Zahlungsaufforderung, was tun?

Hallo,

ich bin seit letztem Jahr Mai nicht mehr mit meinem Ex zusammen, war mit ihm 7 Jahre zusammen und unsere Wege haben sich meinerseits zumindest auf normalem Weg getrennt. Er kam mit der Trennung nicht klar, stalkte mich weiter, kam zu meiner Arbeitsstelle mehrmals, vor meine Haustür mehrmals und schrieb mir monatelang immer wieder auf meine alte Simkarte wie schlecht es ihm doch geht. Ich habe drei Monate lang nachdem ich Schluss gemacht habe immer wieder nach ihm geschaut und versucht ihn hochzuziehen aber danach musste auch ich meinen Weg weitergehen.
Seit einem halben Jahr habe ich einen neuen Freund was mein Ex mitbekommen hat.
Er kam in derselben Nacht in der wir es im fb veröffentlicht haben um 3 Uhr vor meine Haustüre und klingelte dauerhaft, schrie im Treppenhaus herum bis ich ihm mit der Polizei drohte. Also liefen wir etwas weiter weg um die anderen nicht zu stören, wo er mir drohte mich und meinen Freund umzubringen, sich auf den Boden warf, mal weinte mal extrem aggressiv war, dass die Hochzeit nicht stattfinden würde, ich der Grund für seine Narbe am Bauch sei die er mir dann mitten in der Nacht zeigte und und und..

Zu den Schulden..

Als wir noch zusammen waren sind wir nach meiner Ausbildung direkt für zwei Monate ins Ausland. Ich hatte gespart aber es hätte natürlich nicht komplett gereicht. Er ist 7 Jahre älter als ich und meinte nach der Ausbildung dass ich dass was wir zu viel ausgegeben haben ( die 1150€) ihm nicht mehr geben muss Bzw nur einen Teil von 390€. Diese habe ich ihm dann gegeben.

Jetzt nachdem das mit der Nacht war und ein Jahr ca nach der Reise bekomme ich zuerst ein Mahnbescheid vom Amtsgericht, nun eine anwaltliche Zahlungsaufforderung. Wenn ich bi hat zahlen würde, würde der Anwalt meinem Ex empfehlen dies gerichtlich zu klären.

Da ich zu der Zeit direkt nach meiner Ausbildung leider keine Rechtsschutzversicherung hatte und meine derzeitige natürliche nicht rückwirkend eingreift, ist meine Frage nun:

Wie soll ich vorangehen?

Als Nachweis dass ich ihm nur die 390€ geschuldet habe habe ich einige Nachrichten aus meinem alten WhatsApp Chat mit ihm den ich gesichert habe und in dem ich ihn frage wieviel ich ihm insgesamt mit der Reise schulde und er mit 390€ antwortet.
150€ habe ich überwiesen, den Rest wollte ich ein Monat später überweisen aber da das ganze in der Nacht passiert ist habe ich ihm den Rest mit meiner Freundin in deinen Briefkasten geschmissen da er nicht zu Hause war.

Wie soll ich ohne Rechtsschutz hier vorangehen?
Was erwartet mich an Kosten?
Sind die Beweise ausreichend um darzulegen dass ich ihm dass Geld nicht schulde?

Über jede hilfreiche Antwort bin ich dankbar

Liebe, Reise, Geld, Freunde, Beziehung, anklage, Rechtsschutz, Rechtsstreit, Streit
Aufforderung zur Rechtfertigung - Alkohol am Steuer

Hey Leute,

also; vor ca. 2 Monaten war ich mit meiner Freundin in einem Lokal (wir haben nur alkoholfrei getrunken!), um ca 01:00 Uhr in der Nacht fuhren wir zu ihr nach Hause und haben uns dort betrunken. Um ungefähr halb 11 Morgens klingelte die Polizei bei uns - die Nachbarin meiner Freundin hat mich angezeigt weil sie vermutete dass ich mit meinem Auto, ihr Auto gerammt und dabei ihren Spiegel heruntergerissen habe (Sie hatte diese Vermutung, da der Außenspiegel meines Autos auch kaputt ist - das Auto habe ich jedoch schon so gekauft). Der Polizist lies mich in den Alkomat blasen und ich hatte noch 0,33, ich habe ihm erklärt wann ich was getrunken hatte. So, da ging es dann einige Tage um die Spiegelgeschichte, oft zur Polizei und zur Bezirkshauptmannschaft blablabla, im Endeffekt hat der Vorbesitzer mir dann bestätigen müssen dass ich das Auto schon so gekauft habe. Nun dachte ich dass dies alles ein Ende hätte. Jedoch bekam ich gestern (2 MONATE NACH DIESEM VORFALL!) wieder einen Brief von der BH - "Aufforderung zur Rechtfertigung" - nun wird mir vorgeworfen ich wäre an diesem Tag betrunken von diesem Lokal zu meiner Freundin gefahren.

Jetzt zur Frage: Geht das mit richtigen Dingen vor sich? Dürfen die mich wegen einer Vermutung bestrafen? Ich habe doch erst in der Früh den Test gemacht und die können ja nicht beurteilen dass ich schon in diesem Lokal betrunken war? Oder wird dass für mich gut ausgehen?

Danke!

Auto, Unfall, Polizei, Alkohol, Gesetz, betrunken, Rechtsschutz, Strafe, Strafrecht
Vorwurf Unfallflucht Parkrempler Beamter auf Probe?

Hallo,

Mir ist leider etwas sehr doofes passiert. Beim parken auf einem Supermarktparkplatz ist mein Auto nach dem Abstellen gegen ein davor parkendes gerollt (Nummernschild an Nummernschild). Aufgenommen mit einer dashcam wie ich es im Nachhinein sehen konnte.

Die Unfallgegnerin soll mich beim Kaufhaus ausrufen lassen haben. Jedoch habe ich das nicht mitbekommen. Als ich zu meinem Auto kam bemerkte ich wie nah die Autos standen dachte mir aber nichts dabei und bin nach Hause gefahren.

2. Tage später klingelte die Polizei bei mir ich war sehr verdutzt. Der beamte fragte mich nach dem Vorfall und zeigte mir Fotos und meinte es wird ermittelt wegen fahrerflucht. Ich sagte ihm das ich bemerkt hätte das die Autos nah beieinander standen habe mir aber nichts dabei gedacht. Meine dashcam hat aufgenommen wie mein Auto nachdem ich ausgestiegen bin näher an das andere heran gerollt ist.

Heute war ich da und teilte mit das ich keine Aussage machen werde und es dem Rechtsanwalt übergebe. Ich habe dennoch meine handynummer dagewesen und habe dem Polizisten mitgeteilt das die Nummer an der geschädigte herausgegeben werden darf zwecks Kontaktaufnahme.

Diese hat sich auch wenig später vei mir gemeldet und meinte wir könnten den Schaden ohne meine Haftpflicht Ausgleich da der Schaden nur bei ca 100 Euro liegt. Sie will sich mit mir treffen. Am Montag habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt. Soll ich mich mit der geschädigten treffen ?

Meine größte Sorge ist allerdings das ich meine Verbeamtung verliere. Ich habe bis April 2023 Probezeit. Wie verhalte ich mich am besten ?

Unfall, Anwalt, Kfz-Versicherung, Beamte, beamtenrecht, Fahrerflucht, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz, Strafe, Disziplinarverfahren
ebay - Privatkauf - minderjährige bei Ebay (Rechtsfrage)

Hallo leute, ich verkaufe gerne und oft auf ebay. leider sind mir 2 Käufer, bei 2 verschiedenen artikeln mit ein und der selben Ausrede gekommen. " Das angeblich ihre Kinder das gebot gesetzt hätten und sie nun gerne vom Kauf zurücktreten möchten! "

Es sieht wohl so aus das sich das ganze immer mehr häuft bei ebay, oder als passende ausrede genutzt wird. (meiner meinung nach) um rücktritt des Kaufes zu gewähren!

Ich habe derzeit noch mit 1 Person ärger, diese überweist mir kein Geld (Ebayfall ist offen) und möchte auch anscheinend keinen Schadensersatz zahlen!

Unter jeden meiner Artikel steht ausdrücklichst, das spaßbieter mit einem schadensersatz von 30% rechnen können, oder anwaltspost!

Jetzt möchte ich von euch wissen, kein Schwachsinn oder gerate wie ist die Sachlage! Ich bin stark der vermutung das dies als ausrede genutzt wird um den Artikel nicht kaufen zu müssen, man kennt das ja Man sieht einen artikel bietet schnell drauf und hat eben mal die artikelbeschreibung nichtg gelesen oder irgendwas passt einem dann doch nicht!

Ich werde dem Käufer einen Brief senden vermutlich wenn da nichts mehr kommen sollte. angeblich hat der 12 Jährige sohn geboten. (hatte dem käufer bereits mehrere mails geschrieben wo mein geld bleibt - keine antwort erst bei eröffnung des ebayfalles. sieht für mich stark nach einer ausrede aus!)

Kinder, Rechtsanwalt, Recht, eBay, Auktion, minderjährig, Privatkauf, Rechtsschutz
Zweiter Hauseingang verschlossen? Ist das ein Rettungsweg?

Hallo. ich hoffe einer von euch kann mir helfen. Ich tuh mich grad schwer damit einen Text eine Klausel ein Gesetz zu finden mit dem ich meinen Vermieter etwas unter Druck setzen kann.

Seit gut 4-5 Monaten hat der Hauseigentümer den hinteren Hauseingang zum Hof gesperrt durch austauschen des Schließzylinders. An dem Hintereingang ist eine rostige Treppe mit 6 Holzbeplankten Stufen. Die letzte Stufe unten reichte nicht bis ganz zum Boden. Uns hat das nicht so gestört als Bewohner aber der Eigentümer meinte wohl das ist eine Unfallgefahr und meint jetzt zu sagen die Treppe muss erneuert werden wegen dem Absatz und dem Rost.

(meine vermutung ist, er hatte sich mit einem Mieter vom haus etwas angelegt und um jetzt seine Macht zu zeigen macht er einen auf schiekane)

Vor ca. 2 Monaten gab es eine Vorangekündigte Wohnungsbegehung bei dem wir Mieter auch unsere Anliegen unterbreiten konnten. Dort meinte er mündlich das die Treppe bis Jahresende wieder begehbar ist!

So wie ich den Eigentümer jetzt über die Jahre kennen gelernt habe und was mir andere Langzeitmieter erzählten, hat er nicht viel scheit sein Wort zu halten!

Aus einer wohl verlässilichen Quelle hat ein Mieter wohl erfahren das die Treppe erst mitte nexten Jahres wieder begehbar ist.

Es gibt noch viele andere Fehler am Haus und Hof die gravierender sind aber ich möchte erstmal das klären und auf mein Nutzungsrecht bestehen den Eingang nutzen zu können, den ich bin mit dem Eingang auch in das Haus eingezogen und konnte ihn Nutzen!

Kennt einer einen § Paragraph der micht unterstütz in meinem Nutzungsrecht?

Zur georaphie: Es ist ein Mehrfamilienhaus EG und OG Baujahr geschätzt 1940 mit 5 Partein. Es gibt einen Vordereingang auch mit einer Treppe aus Stahl mit Granitstufen und einer Flügeltürbreite von ca. 80cm. Nach der Erweiterung durch aufklappen eines kleinen Flügels ist dann ca. 130cm breite zu nutzen. Der Hintereingang hat nur eine Tür die ist aber gut 100cm breit wenn sie offen ist.

Ist er Hinterausgang zwingend auch ein Notausgang?

Gibt es da ein Paragraphen den ich dem Hauseigentümer vor die Nase halten kann und ihm sage "wenn er das nicht instand setzt bestehe ich auf Mietminderung"?

Haus, Wohnung, Rechtsanwalt, Mieter, Recht, Vermieter, Hof, Rechtsschutz
Rechtsschutzversicherung - Nutzlos innerhalb der Wohngemeinschaft?

Hallo community ! :) Fogende Situation:

seit ca einem Jahr lebe ich wieder in einer WG. Wir sind zu dritt und alle 3 als Hauptmieter eingetragen. Eine Rechtschutzversicherung habe ich seit einem halben Jahr (Baden Badener Versicherung: Miet- und Wohnrecht, Privatrecht, Verkehrsrecht - 3 Monate Wartezeit). Bis jetzt noch nicht in Anspruch genommen

Jetzt habe ich beschlossen zum Semesterende aus der Wohnung zu ziehen (Hauptsächlich wegen des ansteigenden Drogen- und Alkoholkonsums meiner beiden mitbewohner (und natürlich deren netten Gäste)). Aus diesem (und anderen) Gründen, kann ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren einen ahnungslosen Nachmieter in die Wohnung ziehen zu lassen (hatte schon einige da zum gucken, aber musste denen natürlich erzählen warum ich ausziehen will) - daher will ich die Wohnung zum 01.06.2013 (also in 4 monaten) komplett kündigen. Jetzt stellt sich meine Mitbewohnerin quer und will die Kündigung nicht unterschreiben.

Vorab: Dass ich normalerweise ein Recht auf die Auflösung unserer Gemeinschaft habe, weiß ich. Meine Frage bezieht sich auf die Versicherung:

Diese behauptet, dass sie den Fall nicht übernehmen könne, da ich einen Mitgemeinschafter nicht verklagen kann (Zumindest nicht mit Unterstützung einer (bzw dieser) Rechtschutzversicherung. Ich würde lediglich Hilfe beim Streit mit dem VERMIETER erhalten.

Ist dies jetzt ein erster Versuch mich davon abzuhalten die Versicherung in Anspruch zu nehmen? Oder ist es wirklich üblich dass eine Rechtschutz bei Streit innerhalb einer Bgb-Gemeinschaft nutzlos ist? Der Rechtspfleger im Amtsgericht war auch etwas irritiert über die Aussage meiner Versicherung - weiterhelfen konnte er mir aber leider nicht.

Versicherung, Mietrecht, Jura, Rechtsschutz
Urteil Fahrerflucht nach 6 Monaten

guten tag liebe hilfsbereite leute,

letztes jahr hatte ich anscheinen einen kleinen unfall. unswar geht es um die sache, dass ich wahrscheinlich beim vorbeifahren ein anderes auto gestreift haben soll. naja, die linke seite bei mir war schon vor dem "unfall" beschädigt. nun irgendwann abends (juli / august 2012) standen 2 polizeibeamte vor meinem wagen und haben dort den schaden an meinem wagen gemessen und mir mitgeteilt, das ich jemanden gestreift haben soll. naja alles soweit so gut dachte ich und bin zu meinem anwalt um die sache klarzestellen. bis heute habe ich dann garnichts mehr gehört. nun habe ich heute einen brief von meinem anwalt bekommen, indem die staatsanwaltschaft mich für schuldig wegen fahrerflucht erklärt, d.h. 3 monate fahrverbot (7punkte) und einge geldstrafe von über 2000€. nun zum unfall, es war wenn es wirklich ein unfall sein soll nur ein kleiner kratzer bei mir am wagen (weiss nicht ob es nicht evtl nur vom vorschaden kommt) und bei dem anderen anscheinend auch. bei dem schreiben von meinem anwalt wurde ich anscheinen vor über 6 monaten für schuldig befunden und hab von der staatsanwaltschaft noch nichts bekommen. der anwalt schrieb auch das sobald irgendwas kommt ich zu ihm gehen soll, damit er einspruch einlegen kann.

habt ihr evtl einen tipp für mich, kann ich evtl irgendwas machen um dies zu verhindern? ich hab mir gerade ein haus gekauft und die 2000€+ sind für mich nicht mehr so leicht zu zahlen, die 7 punkte sind auch meines erachtens nach unverschämt und von den 3 monaten will ich erst recht nicht anfangen....

ich bin grad am verzweifeln -.-'

Auto, Unfall, Polizei, Anwalt, Gericht, Punkte, Fahrerflucht, Rechtsschutz, Schaden
Beinahe Unfall durch Spurwechsel?

Guten Abend

Ich bin grade auf dem nachhause weg gewesen, weil ich bei meiner Freundin war. Ich war am fahren mit ganz normalen erlaubten 50 km/h.

Vor mir war ein Kreisel in den ich selber aber nicht reinfahren wollte, sondern nach rechts abbiegen um die spur auf die Autobahn zu nehmen.
Im selben Moment kam ein Transporter aus dem Kreisel raus und war auf seiner spur und ich war auf meiner Spur rechts. So fuhren wir nun nebeneinander und der Fahrer des Transporters fängt plötzlich an die Spur auf meine zu wechseln scheinbar ohne gesehen zu haben das ich rechts neben ihm fahre.

Aus Schock bin ich kleines Stück nach rechts gefahren und schnell durchgefahren so das er mich nicht trifft. Er hat mich während dem Spurwechsel scheinbar doch noch bemerkt woraufhin er angefangen hat 15 Sekunden lang durch zu hupen und sein Fernlicht angemacht hat. Er hatte das Fernlicht locker 1 Minute lang an und mich damit geblendet. Ich wusste nicht was ich falsch gemacht hab deswegen bin ich einfach weggefahren, weil es dann auf der Autobahn 120 Zone war. Er hat dann sein Fernlicht ausgemacht und ist sehr langsam gewesen schätze 70-80 km/h.

Jetzt zu meiner Frage, ich habe Angst das der Fahrer des Transporters die Polizei angerufen hat und lügt, weil er vielleicht so verärgert war darüber und quasi Rache nehmen will wegen dem Schock, das er der Polizei erzählt das ich ihm in die Spur gekommen bin und dann davongefahren wäre. Zerbreche mir die ganze Zeit den Kopf. Leider konnte ich den oder die Fahrerin nicht erkennen da es schon dunkel war.

Könnte er wirklich mich anzeigen und die Schuld auf mich schieben mit einer Lüge ? Es kam übrigens nicht zum Knall.

Danke im Voraus

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Handwerker kommt nicht, welche Möglichkeiten habe ich?

Hallo, ich habe ein etwas komplizierteres Anliegen …

wir haben uns letztes Jahr ein Haus gekauft mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach. Im Keller steht zu den ganzen Wechselrichtern auch eine Batterie bzw. ein Batteriespeicher. Die Steuerung dieser Batterie ist vor ein paar Monaten kaputt gegangen. Es handelt sich hierbei (laut Solartechniker-Firma) um einen Garantiefall.

Nach langem rumtelefonieren und verschobenen Terminen bzw. nicht erscheinen der Handwerker kam letztendlich doch der Handwerker der Firma vorbei. Er kam mit der neuen Steuereinheit der Batterie und konnte sie aber nicht installieren, weil er sich damit nicht auskennt bzw. die Herstellerfirma „da was geändert hat“ (merke: Die PV-Firma, die diese Geräte verkauft kennt sich nicht mit der Installation aus …). Daraufhin hat mir der Handwerker gesagt, dass er beim Hersteller ein Ticket stellen muss und sich meldet, sobald es bearbeitet wurde. Das war vor ein paar Monaten. Ich habe mehrmals beim Handwerker telefonisch nachgefasst und werde immer wieder vertröstet. Das Ding ist: dadurch, dass die Batterie nicht geht speisen wir den überschüssigen Strom ins Netz ein, müssen aber gezwungenermaßen auch Strom zukaufen, gerade jetzt in der dunkleren Jahreszeit. Mich ärgert das alles richtig arg, weiß aber nicht wie ich mich verhalten soll. Zwingen kann ich ja niemanden oder? Kann man irgendwas geltend machen? Habt ihr Erfahrungen mit sowas? Vielen Dank.

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Brandloch in einer Couch in Ferienwohnung

Hallo,

wir haben folgendes Problem. Über Silvester haben wir (mehrere Leute) in einer Ferienwohnung gefeiert. Die Ferienwohnung war eine Nichtraucherwohnung. Daran haben wir uns auch gehalten. Aber offensichtlich ist es in der Silvesternacht doch zu einer Zigarette in der Wohnung gekommen und auf der Couch befindet sich jetzt ein gut sichtbarer Brandfleck - eben in Größe einer brennenden Zigarette. Wir haben den Schaden bei Raumübergabe selbstverständlich sofort gemeldet.

Die Vermieterin meint, sie wolle Fragen ob der Raumausstatter die Couch neu beziehen lassen kann. Aber ich persönlich gehe davon aus, dass sie die Couch lieber ersetzen wollen (das war jedenfalls die initiale Aussage bei der Raumabnahme). Das Kissen lässt sich nicht drehen. Die Couch hatte schon einige Flecken und war nicht die Neueste. Uns wurde mitgeteilt die Couch habe "700 bis 800 Euro" gekostet und "sei ja schon ein paar Jahre alt".

Wir sind uns noch nicht sicher, ob einer von uns eine Haftpftlicht- oder Hausratsversicherung hat, über die solche Schäden mit versichert wären. Das sind wir gerade am klären. Aber selbst wenn ist es ja immer fraglich ob eine Haftpflicht Schäden an gemieteten Gegenständen und eine Hausrat Sengschäden übernimmt.

Wenn wir als Gruppe selbst in die Tasche greifen und zahlen müssen, wie können wir sicher stellen, dass die Vermieterin uns nicht eine ungerechtfertigt hohe Summe zahlen lässt?

Selbstverständlich wollen wir den Schaden ersetzen, aber ungern würden wir für eine "zum rechten Zeitpunkt" kommende Neuausstattung der Wohnung aufkommen.

Wenn uns Jemand dazu noch Quellen geben könnte (und nicht nur sich widersprechende Tipps) wäre das ganz ganz Prima.

Vielen Dank!

Schadensersatz, Recht, Ferienwohnung, Hausrat, Rechtsschutz, Schaden
GLS will Schaden nicht erstatten! Was tun?

Hallo an alle!

Folgender Fall:

ich habe ein Autoteil verkauft, das Teil kam beim Empfänger beschädigt an, auf dem ersten Blick bei der Annahme war nichts zu sehen, da die Speditionsmitarbeiter auch ziemlich schnell sind, ist auch nichts aufgefallen, daheim beim Auspacken, sah man kleine Beschädigungen am Paket die aber eigentlich noch ok waren, so kommen meistens Pakete an! Der Empfänger hat das Paket aufgemacht und leider war das Teil total verbogen, man kann es nicht reparieren, ist eigentlich nur noch zum Wegwerfen das Teil! Ich habe alles eingesendet, wie das verpackt war, was genau beschädigt ist, Bilder natürlich hinzugefügt und alles was noch zu so ner Schadenmeldung dazugehört. Ich habe 4 Wochen (!) auf eine Antwort gewartet, zwischendurch habe ich natürlich Mails geschickt wann ich denn mit einer Antwort rechnen kann, nichts. Erst letze Woche bekam ich eine Nachricht mit der Bitte ich soll bitte alles schriftlich einreichen. Was ich auch gleich am nächsten Tag gemacht habe, mit Nachrichtenverlauf und allem drum und dran!

Am Freitag bekam ich eine Antwort, dass die Erstattung nicht erfolgen kann, weil angeblich alles in der Sendungsverfolgung passt und unterschrieben worden ist. Ist aber auch ein verdeckter Schaden also ist es ja logisch, dass da alles passt!

Wie soll ich, dass denn beweisen? Oder was soll ich denn sonst machen? Ich meine wenn ich mit GLS verschicke habe ich ja die Versicherung und Versandkosten habe ich ja bezahlt!!! Ich mein was soll das? Die können doch nicht einfach so Leute über den Tisch ziehen???

Im Anhang ist das Schreiben und ein Foto vom Schaden!

Würde mich wirklich über eine Antwort freuen!!!

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Versicherung, Recht, Schutz, Rechtsschutz, Spedition
Wie umgehen mit Fragebogen der Krankenkasse zur AU im Krankengeld?

Hallo,

ich bin seit 3 Wochen im Krankengeld bei der Barmer GEK (Diagnose: F32.1 G - Mittelgradig depressive Episode) und man "droht" mir hier schon mit dem medizinischen Dienst, bevor ich mein erstes Krankengeld erhalten habe.

Gleichzeitig wurde mir dazu ein Fragebogen zur Arbeitsunfähigkeit zugeschickt mit dem Hinweis, "durch Ihre Angaben kann vielleicht auch auf eine Untersuchung durch den MDK verzichtet werden".

Ich war vor dem Krankengeld im ALG 1 Bezug, die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses erfolgte damals auch von meiner Seite aus auf Anraten eines Arztes, um eine Verschlimmerung meines psychischen Zustandes zu vermeiden. Auf psychische Probleme wurde ich sowohl von meinem Hausarzt als auch von einem Facharzt (Psychiater) mehrmals arbeitsunfähig geschrieben.

Ich habe den Fragebogen meiner Krankenkasse hier einmal angehangen. Die Fragen sind zwar sehr allgemein und nicht persönlich, jedoch kennt die Krankenkasse schon allein aufgrund der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen alle Antworten auf die gestellten Fragen. Auch über die berufliche Situation ist die Barmer natürlich bestens informiert.

Wenn denen also schon alle Antworten bekannt sind, warum stellen sie solche Fragen? Ich habe etwas Angst das meine Krankenkasse mir meine Antworten auf dem Fragenbogen eventuell falsch auslegen und gegen mich verwenden könnte, da die Fragen alle sinnlos sind.

Was soll ich tun?

Bild zu Frage
Recht, Krankenversicherung, ALG I, Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Krankenkasse, MDK, Psychiater, Rechtsschutz, Psychotherapeut
Unfallrente abgelehnt, Klage erfolgreich?

Vor 8 jahren hatte ich als Lokführer einen Arbeitsunfall durch den ich bis Heute traumatisiert bin. Als nach einem Jahr feststand dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, habe ich mir eine neue Berufsausbildung erstritten. Dann wurde ich von der BG zum Gutachter bestellt ohne Angabe für was das Gutachten gebraucht wird. 2-3 Monate später bekam ich einen ablehnenden Bescheid. Ich fragte meinen Sachbearbeiter bei der BG was das bedeutet und er teilte mir mit, eine Unfallrente wurde abgelehnt aber meine Berufsausbildung wird bezahlt. Ich habe gegen diesen Bescheid keinen Wiederspruch eingelegt. Mittlerweile bin voll Erwerbsunfähig und habe einen Behinderungsgrad von 50. Auf anraten meines Anwalts habe ich letztes Jahr zu Rentenbeginn Antrag auf Unfallrente wegen verschlechterung eingelegt der abgewiesen wurde mit der Begründung, im damaligen Gutachten wurde festgestellt das das mit Stichtag meine Unfallbedingten Folgen ausgeheilt seien. Mein Anwalt lies sich dann das Gutachten schicken und tatsächlich stand dies als Resultat drin. Dann haben wir Wiederspruch eingelegt und meinen Krankheitsverlauf angefügt in dem nie von anderer Stelle eine andere Begründung als "Unfallfolge" stand. Dies wurde trotzdem wieder abgewiesen mit der Begründung, die BG hat damals wie heute recht. Nun soll ich Klagen. Mein Rechtschutz lehnt Kostenübernahme ab. Weil ich keine Chance habe zu gewinnen?

Rechtsanwalt, Arbeitsrecht, Rechtsschutz, Soziales, Sozialgericht