Kann ich die Kundin anzeigen, oder bin ich Schuld?

Ich verleihe Abendkleider und eine Kundin mir eine Auswahl an Kleidern geschickt, die ihr gefallen und hat eines dieser Kleider reserviert.

Leider war ihr Kleid beim Zoll, daher konnte ich es ihr nicht schicken. Daraufhin habe ein anderes aus ihrer Auswahl verschickt, weil ich dachte das würde ihr auch gefallen.

Das war leider ein Fehler von mir, denn als das Kleid angekommen ist war sie sauer und wollte das Kleid nicht. Ich habe sie gefragt ob sie das Geld zurück haben will. Das hat sie verneint, aber sie wollte 2 Stunden zu mir fahren um sich dann für ein anderes Kleid zu entscheiden.

Es war 00:00 Nachts, sie kam an und hat 2 Stunden gebraucht, sich aber dann für ein Kleid entschieden. Wir haben ihr zur Not 1 weiteres Kleid mitgegeben aus Nettigkeit und auch als Entschuldigung,

Erst 9 Tage später, als die Hochzeit auf dem sie das Kleid anhatte zu Ende war hat sie sich bei mir gemeldet. In meinen AGB steht, dass man direkt nach der Veranstaltung das Kleid wieder zurück schicken, soll ansonsten fällt eine Gebühr von 10€ pro Tag an.

Die Kundin möchte die Kleider nicht zurückschicken und begründet das mit ihren Fahrtkosten und der Behauptung, die Kleider seien kaputt gewesen und sie hätte sie zum Schneider bringen müssen. Obwohl sie freiwillig da war und sich selbst für die Kleider entscheiden hat. Sie hat dafür Kosten von 200€ berechnet.

Das kann ich aber nicht zurück erstatten, da die Miete für das Kleid 250€ beträgt und sie das Kleid getragen hat. Ich hätte nichts von einer Rückerstattung an sie.

Hätte sie von Anfang an, wo ich das falsche Kleid geschickt habe das Geld zurück verlangt, hätte ich es ihr gegeben. Aber jetzt wo sie das Kleid anhatte, will sie das Geld zurück - das geht doch nicht, oder?

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Freibeträge bei Kontopfändung bei P-Konto?

Hallo,

eine oder zwei Fragen hätte ich bezüglich Kontopfändung bei einem P-Konto.

Der Pfändungs- und Überweisungbeschluß ist bei der Bank eingegangen und es steht nun ein Betrag zur Verfügung der der Pfändungsfreigrenze entspricht.

Meine Rente lag bisher unter der Pfändungsfreigrenze, dennoch wurde wegen Gerichtskosten (kein hoher Betrag!) der o.a. Pfändungsbeschluß seitens der Gerichtskasse an die Bank geschickt.

Aufgrund des niedrigen "Einkommens" wurde mir von einer Stiftung des öffentlichen Rechts ein kleiner monatlicher Betrag bewilligt, auf dem kein Rechtsanspruch besteht, die Laufzeit wurde vorerst bis auf weiteres bewilligt.

Dies hat sich sozusagen mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß nun zu August 21 überschnitten, es war nicht vorauszusehen, ob ich und in welcher Höhe ich diese Stiftsrente überhaupt bekomme.

Im Vorfeld hatte ich der Gerichtskasse alle meine Unterlagen und Ausgaben schon vor Monaten dargelegt, dass keine Zahlungen möglich waren und um Stundung gebeten. Dennoch wurde neben dem o.a. Beschluß nun auch noch gestern ein Gerichtsvollzieher zu mir nachhause geschickt. Da ich nicht zuhause war, habe nur sein Schreiben mit Termin im September zur Vermögensauskunft vorgefunden.

Da ich erst Anfang August diese Stiftsrente erhalten habe, konnte ich vorher wegen Gerichtskosten keinen Zahlungsvorschlag machen da ich nicht wusste, mit was ich rechnen konnte. Dass Gerichtskosten gezahlt werden müssen war klar und mit Hilfe der Stiftsrente wäre das jetzt so kein Problem mehr.

Die Bank meinte ich sollte einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze stellen bei Gericht, was ich auch getan habe und habe die Stellungnahme der Gerichtskasse vom Gericht zur evtl. Stellungnahme erhalten, dass Stiftsrente wohl sehr pfändbar seien und ich mich angeblich nicht um gütige Einigung bemüht hätte, was überhaupt nicht stimmt und lehnen den Antrag auf Erhöhung der Freigrenze ab.

Bei einem Anruf bei meiner Sachbearbeiterin in der Bank hiess es, es gäbe einen Freibetrag, ich meinte, dann sollte sie doch den pfändbaren Anteil an die Gerichtskasse überweisen, dann wäre das bald erledigt. Sie meinte nur, das ginge so nicht, weil erst der Freibetrag auf 0 sein müsste, also frühestens in einem halben Jahr. Ich habe zweimal nachgefragt und bekam jedes Mal die selbe Antwort.

Ich bin gerade sehr verwirrt und verstehe nur Bahnhof, die Sachbearbeiterin bei der Bank meinte, mit dem Eingang der Stiftsrente würde ich nächsten Monat nur noch weniger kriegen wegen dem Freibetrag etc. etc.

Wenn ICH die Bank anweisen würde, den pfändbaren Betrag ans Gericht zu überweisen, würde dieser Betrag von meinem verfügbaren Rahmen abgehen, ich hätte dann noch weniger, also mir zu hoch gerade muss ich sagen,

wer kann helfen, vielen Dank!

Recht, Gerichtskosten, Wirtschaft und Finanzen
Erlass/Reduktion der Gerichtskosten?

Hallo zusammen und zwar habe ich eine Frage:

Vorgeschichte:

Ich habe in einer WG gewohnt und einem Mitbewohner 20€ und etwas zu essen aus dem Zimmer genommen. Aufgrund der tatsache das es abgeschlossen war und Seine Mutter es bis zur Anzeige getrieben hatte obwohl ich alles zurückgegeben habe, wurde es als Einbruch gewertet weil ich in sein Zimmer eingedrungen bin daraufhin habe ich Sozialstunden bekommen die ich in eine Geldstrafe umwandeln habe lassen. Ich habe also stattdessen eine 900€ Geldstrafe bekommen welche ich abbezahlt habe und ich rief mit meiner Mutter bei der Staatsanwaltschaft an um nachzufragen ob noch etwas offen ist was verneint wurde.

Aktuell:

Jetzt habe ich eine Mahnung von der Zentralen Zahlstelle in Hamm erhalten und wie sich nach einem Telefonat mit der Staatsanwaltschaft und der Zahlstelle herausstellt muss ich auch noch die Verfahrenskosten bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hat wohl nur die Strafe vorliegen und für die Verfahrenskosten ist Hamm zuständig. Das Problem ist aber Ich bekomme Geld vom Sozialamt und habe noch viel zurückzuzahlen an das Amt wie Kaution und Möbelgeld in Raten. Mir stehen im Monat sowieso schon nur nach Abzug aller Raten und laufender Kosten nur 200€ für Lebensmittel und Freizeit zur verfügung daher sind die 50€ Raten monatlich ganz schön heftig. Meine Frage zu dem Thema ist kann man da was machen? Z.b. einen Erlass der Kosten O.Ä. beantragen?

Recht, Jura, Gerichtskosten
Wer muss die Gerichtskosten beim Jugendgericht tragen, die Eltern oder das Kind?

Hallo, ich bin W/15 und habe vor ca 2 Monaten einen großen Fehler gemacht. Und zwar habe ich Kleidungsstücke im Wert von 700€ gestolen, natürlich wurde ich erwischt. Ich muss jetzt zu 2 Gerichtsterminen weil ein Laden eine eigene Anzeige gemacht hat und sich nicht den anderen angepasst hat... Aufjeden fall haben wir jetzt einen Brief bekommen wo drin steht das wir 500 € im Voraus zahlen sollen. Da meine Eltern meinten es wäre besser einen Anwalt mit rein zu nehmen werden die kosten wohl über 1 000 € sein. Als ich dann gefragt habe wer das zahlen muss meinten meine Eltern das ich das zahlen muss aber sie mir wahrscheinlich eh etwas dazu geben müssen weil meine über 1 1/2 Jahre  stark gesparten 1000 € für ein Motorrad Führerschein nicht reichen werden. Jetzt zu meiner Frage; Wer muss eigentlich nach Gesetzt die kosten zahlen, da ich selber ja kein eigenes Einkommen habe außer Taschengeld( 60 € im Monat die ich aber aus vielen Teilen der Familie zusammen bekomme und sowas wie Kino und manche Klamotten bzw spiele und schmuck selber kaufen muss)? Ich möchte unbedingt in 3-5 Monaten mit Führerschein anfangen und habe auch schon Sachen wie Helm, Schuhe usw. zum Geburtstag bekommen bzw von meiner Schwester. Falls jmd sich wundert wo ich das Motorrad her bekomme, ich kriege das alte von meiner Schwester.

Bitte wenn sich jemand damit auskennt oder eine Lösung weiß meldet euch bitte bzw schreibst es in die Kommentare. Wäre euch echt mega dankbar, das würde mir meinen größten wunsch retten.

P.s.: bitte keine hates oder sowas wie "selbst schuld was machst du auch sowas?!" Ich weis selber, dass das was ich gemacht habe falsch war und bereue es tierisch. Musste deswegen auch schon meinen geplanten Umzug in die Dachgeschosswohnung sausen lassen bzw hoffentlich nur Verschieben.

LG

Motorrad, Jugendliche, Anwalt, Gericht, klauen, Strafe, Gerichtskosten, Jugendgericht
Verfahrenskosten, wer zahlt die eigentlich?

Guten Abend,

Ich bin geschieden. Vor etwa 4 Jahren nahm ich meine heute 10 jährige Tochter zu mir. Dies geschah aus gesundheitlichen Gründen der Mutter. Die Mutter ist Alkoholikerin. Ein Gericht sprach mir das Kind zu. Vereinbart wurde der Verbleib des Kindes bei mir zumindest bis zum Abschluss der 4. Klasse.

In den letzten Jahren hat die Mutter eine Alkoholtherapie absolviert. Trocken geworden ist sie nie. Die Situation verschlechterte sich zusehends, oftmals war die Mutter an den Umgangswochenenden betrunken. Die Situation eskalierte. Ich schrieb das Gericht an. Eine neue Umgangsregelung solle gefunden werden. Zudem wünschte ich den Verbleib des Kindes nach Abschluss der 4. Klasse geregelt zu haben.

Bei der 1. Anhörung vor Gericht erschien die Mutter samt Anwalt. Sie bestreitet jeglichen Alkoholkonsum. Meiner Tochter wurde ein Verfahrensbeistand zugeordnet. Beide Parteien wurden vom Verfahrensbeistand besucht und befragt. Morgen soll der abschließende Gerichtstermin stattfinden. Eventuell muss ein Gutachten erstellt werden, falls wir uns immer noch nicht einigen können. Wir sind nicht sonderlich wohlhabend. Meine Frage zu diesen Thema: Welche Kosten für das Gerichtsverfahren und den Verfahrensbeistand werden hier auf mich zukommen? Werde ich die Kosten für das familienpsychologische Gutachten tragen müssen? Der Mutter wurde Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

Liebe Grüße, Stefan

Umgangsrecht, Familienrecht, Gerichtskosten, Verfahrenskosten

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