Wer bekommt die Erstattung der Gerichtskosten nach einer Klage?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ist es richtig, dass der Beklagte die Gerichtskosten dann dadurch zahlt, dass er den durch den Kläger verauslagten Gerichtskostenvorschuss dem Kläger erstattet?

Ja.

Und wie ist es dann, wenn die Gerichtskosten geringer ausfallen, als der Vorschuss, den der Kläger eingezahlt hat (z.B. nach 1211 KV GKG nur 1,0 Gebühren anstatt 3,0 Gebühren)?

Der Überschuss wird durch die Gerichtskasse dem Kläger erstattet. Für die 1,0 Gebühr gilt das oben Gesagte.

zzzZZZ111222 
Fragesteller
 22.07.2021, 20:45

Das heißt, wenn der Kläger im Antrag auf Kostenfestsetzung 3,0 Gebühren als Auslagen geltend macht, wäre das falsch, weil er ja 2,0 vom Gericht zurückbekommt und er somit 2,0 vom Gericht und 3,0 vom Beklagten bekommen würde, wenn das so durchginge?

Ronox  22.07.2021, 21:03
@zzzZZZ111222

Ja, das wäre allein schon deswegen falsch, weil eine 3,0 Gebühr nicht Kosten des Rechtsstreits sind, sondern nur eine 1,0 Gebühr. Es gibt also gar keinen Erstattungsanspruch für eine 3,0 Gebühr nach der Kostenentscheidung.

Hallo, wie ist den das Verfahren ausgegangen? hat es ein Urteil gegeben, das dem Kläger im gesamten Klageantrag Recht gegeben hat? Wenn ein Urteil ergangen ist, muss auch über die Kosten des Verfahrens entschieden werden, zB "der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens"

je nachdem wie die Kostenentscheidung lautet, sind die Kosten zu erstatten;

der Regelfall ist der, dass der Kläger (falls er gewinnt) einen Kostenfestsetzungsantrag bei Gericht stellt und das Gericht setzt dann die entstandenen Kosten in einem Beschluss fest;

der Verlierer muss dann diese Kosten zahlen,

ist es zu einem Vergleich gekommen, werden die Kosten regelmäßig gegeneinander aufgehoben, das heisst, jeder trägt seine Kosten selber;

musstest Du 3,0 vorschießen und ist es nur zu 1,0 gekommen bekommst Du den Rest vom Gericht zurückerstattet; der Beklagte muss dann nur den Rest an Dich zahlen;

(vereinfachte Darstellung)

zzzZZZ111222 
Fragesteller
 22.07.2021, 19:43
wie ist den das Verfahren ausgegangen? 

Übereinstimmende Hauptsacheerledigungserklärung→Entscheidung über die Kosten durch Beschluss, dabei wurden dem Beklagten die Kosten auferlegt, nachdem er (=ich) die Kostenübernahme erklärt hat und sowohl Kläger als auch Beklagter übereinstimmend beantragten, dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (Kostenfolge 1211 KV GKG) → Kläger stellt jetzt Kostenfestsetzungsantrag, in dem er 3,0 Gebühren als Auslagen geltend macht, Gerichtskosten sind nach 1211 KV GKG aber im Endeffekt nur 1,0 Gebühren...

Bergfex49  22.07.2021, 21:15
@zzzZZZ111222

ok, dann wird ein Kostenfestsetzungsbeschluss dahingehend ergehen, dass 1,0 festgesetzt werden und die Überzahlung durch das Gericht zur Auszahlung an den Kläger veranlasst wird; das Gericht kann ja nur das festsetzen, was tatsächlich angefallen ist und natürlich auch nur das behalten, was angefallen (1,0) ist;

Ganz wichtig: Die Kostenfrage wird in einem Gerichtsurteil entschieden. Wenn ihr euch außergerichtlich vergleicht, bleibt jeder auf seinen Kosten sitzen. Also möglichst auf ein Urteil bestehen!