Rechtsstreit in der Steuererklärung absetzbar? (Rücktritt von Kaufvertrag)?

3 Antworten

Wenn das Fahrzeug zwingend beruflich genutzt und ev sogar in der Steuererklärung entsprechend gemeldet ist kann das durchaus sein.. Ist aber vom Steuerberater abhängig denn der kennt deine individuellen Gegebenheiten und kann dir das beantworten.. als aussergewöhnliche Belastung vieleicht.. kommt aber auf den Einzelfall an..

Nein, diese Kosten kann man in der Steuererklärung nicht geltend machen.

Wenn das Fahrzeug nicht grade Betriebsvermögen ist, wird da keine Chance sein.