Muss man Gewinne aus einem Gerichtsprozess versteuern?
Ich bekomme voraussichtlich einen Geldbetrag aus einem außergerichtlichen Vergleich. Muss ich das bei der Steuer angeben und wird das auf mein Brutto draufgerechnet?
5 Antworten
Kommt drauf an welcher Natur dies ist. Wenn es sich um nachgezahlten Arbeitslohn handelt dann natürlich.
Handelt es sich um nachgezahlte Leistungen an dich als Unternehmer dann wäre dies natürlich auch ein Umsatz der steuerliche Relevanz hätte.
Wenn es sich um Arbeitslohn handelt, den du per Vergleich nachgezahlt bekommst, ist der selbstverständlich steuerpflichtig.
Wenn du ständig Prozesse zwecks Geldgewinn führst, könnte Nachhaltigkeit im Sinne des 15 EStG gegeben sein. Du wärst dann gewerblicher Prozesshansel.
Schmerzensgeld fällt normalerweise nicht unter eine der sieben Einkunftsarten, muss also nicht versteuert werden.
denk mal sorgfältig drüber nach:)
Nein, es ist Schmerzensgeld.