Mütterrente, Gerichtskosten nur für Väter beim nachträglichen Versorgungsausgleich?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei Familiengerichtsverfahren werden in der Regel die Kosten hälftig geteilt. Grundlage ist das Familiengerichtskostengesetz an das sich d. Richter/in zu halten hat.

Nur wenn die Parteien einvernehmliche Kostenübernahmeerklärungen abgeben, wird das Gericht dem folgen (z. B. Antragsteller erklärt, die Kosten alleine zu übernehmen).

zur ersten Antwort: es geht nicht um die Anspruchsberechtigung, da ich immer für den Unterhalt der Kinder gesorgt habe und zu ihrer Volljährigkeit hin sogar lange das alleinige Sorgerecht hatte. Wenn es zu einem Prozeß kommen würde, werden sicherlich dann auch die Prozeßkosten neu festgelegt werden.

Ich fürchte, du musst die Kosten allein tragen, aber du kannst beim AG mal anfragen. Mich wird die gleiche Situation in 3 Jahren auch treffen. Ich gehe davon aus, dass meine Rente dann nicht ganz so gekürzt wird, also werde ich die ggf. 178 € gerne zahlen.

So ganz verstehe ich Deine Frage nicht!

  • hast Du die Kinder betreut?

  • bist Du weiterhin arbeiten gegangen?

  • wurden die Kinder von der Mutter betreut?

Es ist nicht nur so, das ich als Vater den nachträglichen Ausgleich gerichtlich beantragen muß, sondern das Gericht hat in dem Gerichtskostenvorschuß auch den Anteil der Mutter von mir verlangt (doppelte Kosten!), damit es überhaupt erst tätig wird.

Ich bitte, gleichbetroffende Väter sich zu melden, vielleicht hift eine Unterschriftensammlung, um vor Verfassungsgericht eine Gleichstellung der Väter zu errichen !!