Arbeitsgericht, Schriftsatz bzgl. meiner Kündigungsschutzklage einreichen, aber wie genau?

5 Antworten

Die Frage hattest du in diesem Forum schon einmal gestellt.

Natürlich kannst du einen Schriftsatz auch selbst verfassen. Und genauso natürlich musst du mit den entsprechenden Risiken leben. Viele Jahre Studium, Referendariat und Berufserfahrung lassen sich einem Laien nicht eben mal so vermitteln. Deine Frage impliziert, dass es nicht sein kann, dass man ohne Anwalt vor Gericht wenig Chancen hat. Was erwartest du?

Zuerst einmal richtet sich das, was du schreiben musst nach den Anträgen die gestellt wurden und dem Schriftsatz der Gegenseite. Ausgehend von deiner Darlegungslast musst du die relevanten Punkte bestreiten und gegebenenfalls auch Beweis anbieten. Eine pauschale Hilfestellung kann es, ohne Kenntnis des konkreten Sachverhalts gar nicht geben. Vielleicht nur so viel: wichtig ist, dass relevante Tatsachen bestritten werden

Basler1989 
Fragesteller
 01.11.2017, 10:17

Sie sprechen von: ich muss mit den Risiken leben wenn ich es alleine versuche.. aber welche Risiken denn?

Ich muss doch im schlimmsten Fall bloß die relativ geringen Gerichtskosten bezahlen oder ist dieses Gesetz/regelung nicht mehr aktuell??

Hat sich da eventuell etwas geändert und ich muss mit bösen überraschungen rechnen??

Der Job ist mir einfach nicht soo wichtig das ich das Anwalt Risiko eingehe (Kollegen hatten leider schlechte erfahrungen mit Anwälten als Berufungen verloren gingen)

Robert Mudter  01.11.2017, 10:33
@Basler1989

In der Regel ist das Ergebnis eine Kündigung Rechtsstreitigkeit ein Vergleich. Dies wiederum bedeutet in der Regel, dass neben einem guten Zeugnis auch eine Abfindungszahlung ausgehandelt wird. Voraussetzung für einen guten Vergleich ist eine Rechtslage, die es dem Arbeitgeber schwierig macht. Dein Risiko ist letztendlich, dass du ein solches Paket dadurch in Gefahr bringst, dass du schriftsätzlich nicht in der Lage bist, den entsprechenden Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. Es geht also nicht nur um die Gerichtskosten sondern eben auch um den Verzicht auf ein Paket.

Was die Erfahrungen mit Anwälten angeht: es gibt immer Menschen die haben schlechte Erfahrungen mit Anwälten, Ärzten, Handwerkern usw. gemacht. Oft sind diese schlechten Erfahrungen sehr subjektiv. Es gibt auch Rechtslagen, in denen der beste Anwalt den Prozess einfach nicht gewinnen kann. Da wir Anwälte von dem was wir tun auch leben, stellen wir auch in solchen Prozessen Rechnungen. Die Wahrscheinlichkeit eine profunde Einschätzung zu bekommen erhöht sich, wenn ein Rechtsanwalt involviert ist, der mit Arbeitsrecht vertraut ist. Dies sollten in der Regel Fachanwälte für Arbeitsrecht sein.

Wenn es um nichts geht und du bereit bist die 330 € als Risiko zu akzeptieren dann ist doch alles gut. Auch in einem Kammertermin wird das Gericht versuchen eine gütliche Einigung herbeizuführen und wer weiß, vielleicht klappt ja alles

Wenn ich es richtig verstehe, hast du Klage eingereicht. Was hast hast du denn für Anträge gestellt?

Normal ist es so, dass die Gegenseite nachdem du deine Anträge eingereicht hast vom Gericht die Weisung bekommt, innerhalb einer Frist Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen und dann auch eine Begründung für die Verteidigung abzugeben bzw. ebenfalls Anträge zu stellen. Ist das geschehen? Was hat die Gegenseite beantragt?

Wenn die Gegenseite das also getan hat, bist du eigentlich wieder dran, dich zu äußern. Wie beim Ping-Pong..... ;)

Basler1989 
Fragesteller
 31.10.2017, 13:03

ja ich bin auch dran;-)

haben sie auch ne antwort auf meine frage bzgl. wie ich dieses am besten verfasse, welche fehler zu vermeiden sin usw.?

Pasha78  31.10.2017, 13:17
@Basler1989

Du hast deinen Text ja eben umformuliert, das stand da ja gerade noch nicht so. ;)

Eigentlich kannst du deinen Schriftsatz als ganz normalen Text schreiben - gegliedert in ordentliche und nicht zu lange Absätze. Meine Erfahrung ist, dass man sich immer so kurz wie möglich halten sollte, weil die Richter oft keinen Bock haben, ewig lange Romane zu lesen (und es meiner Meinung nach ziemlich oft auch nicht tun). Am besten immer alles in mundgerechten Happen servieren sozusagen.....

Was ist denn dein Ziel? Eine Abfindung?

Basler1989 
Fragesteller
 31.10.2017, 13:26
@Pasha78

Danke erstmal ! Mein Ziel Nr. 1 ist die wiedereinstellung ;-)

Höre mir gerne andere Meinungen an..

Wenn mir das Risiko der Anwaltskosten zu hoch ist und mein Leben nicht von dem Job abhängt, ist es die Mühe wert? Kann man alleine gewinnen?

Wie gesagt im schlimmsten Falle muss ich nur die Gerichtskosten bezahlen welche überschaubar sind..

Wird man vom Richter direkt belächelt wenn man ohne Anwalt erscheint? hoffe sehr auf eine faire Chance..

Mignon5  31.10.2017, 13:35
@Basler1989

Wird man vom Richter direkt belächelt wenn man ohne Anwalt erscheint? hoffe sehr auf eine faire Chance..

Nein, kein Richter belächelt dich, weil du keinen Anwalt hast. Richter verstehen auch, wenn du beispielsweise als Laie formelle Fehler machst.

Dein Nachteil ohne Anwalt ist nur, dass du die juristischen Finessen nicht kennst und die juristischen Konsequenzen deines selbst verfaßten Schriftsatzes nicht einschätzen kannst. Du kennst auch nicht die einschlägige Rechtsprechung. Das könnte dein Arbeitgeber ausnutzen, insbesondere dann, wenn er anwaltlich vertreten ist.

Basler1989 
Fragesteller
 31.10.2017, 13:41
@Mignon5

Haben sie diesbezüglich vielleicht beispiele zur Hand?

Ist es unmöglich gegen einen Anwalt zu gewinnen als normaler Bürger der sich keinen Anwalt leisten kann/will?

Pasha78  31.10.2017, 13:44
@Basler1989

Warum sollte man da belächelt werden? Und wenn das ein Richter machen würde, wäre das eigentlich schon ein Grund, einen Befangenheitsantrag zu stellen.

Eine Wiedereinstellung ist halt immer so eine Sache, denn selbst Gerichte sagen dann oft, dass es wegen des Streites eigentlich für beide Seiten nicht mehr zumutbar ist, dass man nochmal dort arbeitet. Meist endet es dann doch in einer Abfindung. Aber es ist wie überall im Leben - man muss erst hoch Pokern um sich dann irgendwo in der Mitte zu treffen.

Sofern man gar keine Chancen hat, lässt ein Richter das auch oft schon vorher durchblicken - dann kann man auch die Klage noch zurückziehen um Kosten zu sparen.

Basler1989 
Fragesteller
 31.10.2017, 13:52
@Pasha78

ah ok sehr interessant , danke.

-Und wenn ich darauf beharre nur die wiedereinstellung anzunehmen, kann der Richter dann auch eine Abfindung erzwingen die ich dann annehmen muss und der fall ist beendet? Und klar kann er auch komplett gegen mich entscheiden und ich muss die Gerichtskosten bezahlen..

-ist dieses durchblicken lassen wenn man Chancenlos ist denn deutlich zu verstehen?^^

Und gab es schonmal Fälle bei denen ein Arbeitnehmer gegen einen AG mit Anwalt gewonnen hat?

Danke für ihre zeit..

Mignon5  31.10.2017, 14:06
@Basler1989

Haben sie diesbezüglich vielleicht beispiele zur Hand?

Nein, habe ich leider nicht.

Nein, es ist nicht unmöglich, gegen einen Anwalt zu gewinnen, aber schwieriger, weil er Rechtsexperte ist und du nicht.

Mignon5  31.10.2017, 14:13
@Basler1989


-Und wenn ich darauf beharre nur die wiedereinstellung anzunehmen

Wenn der Arbeitgeber dich nicht zurückhaben will und du auf einer Wiedereinstellung beharrst, dann wird der Richter ein Urteil fällen, gegen das du ein Rechtsmittel einlegen kannst.

Der Richter kann dich zu nichts zwingen. Es kann sein, dass er einen Vergleich vorschlägt. Den können beide Seiten annehmen oder ablehnen. Wenn du also seinem Vergleichsvorschlag nicht folgen willst, brauchst du es nicht zu tun. Dann kommt es zu einem Urteil.


-ist dieses durchblicken lassen wenn man Chancenlos ist denn deutlich zu verstehen?^

Ja, du wirst es verstehen. Da du nicht anwaltlich vertreten bist, wird er ganz besonders darauf achten und sich so deutlich ausdrücken, dass du als Laie es verstehst. Selbstverständlich kannst du auch nachfragen, ob du ihn richtig verstanden hast. Richter sind Menschen, vergiß das nicht! :-)

Basler1989 
Fragesteller
 31.10.2017, 17:15
@Mignon5

okay danke, ist das Gesetz denn noch aktuell das ich dann bei einer Niederlage nur die Gerichtskosten tragen muss?

nicht das ich da böse überrascht werde..

Da wir den Sachverhalt nicht kennen, können wir natürlich zum Inhalt des Briefes nichts sagen.

Den Schriftsatz adressierst du an das Arbeitsgericht. Dann schreibst du

Aktenzeichen......

In der Sache zwischen X und Y

nehme ich zum Schriftsatz der gegnerischen Partei vom XX.YY.2017 wie folgt Stellung:

1)

2) usw.

Viel Glück und Erfolg! :-)

Basler1989 
Fragesteller
 31.10.2017, 13:04

Danke für die Hilfe..

Liege ich aber richtig in der Annahme das ich im schlimmsten Falle nur die geringen Gerichtskosten zahlen muss?

Und gab es schonmal Fälle in denen sich ein Arbeitnehmer alleine vertreten und gewonnen hat?

Danke

Mignon5  31.10.2017, 13:08
@Basler1989

Sicherlich wird es Fälle geben, in denen Arbeitnehmer ohne Rechtsanwälte die Prozesse gewonnen haben. Dann muß die Rechts-, Beweis- und Aktenlage aber sehr, sehr eindeutig gewesen sein.

Wenn du verlierst, mußt du meines Wissens zusätzlich zu den Gerichtskosten auch die Anwaltskosten der gegnerischen Partei übernehmen. Da bin ich mir allerdings nicht sicher, ob das nur für normale Zivilklagen oder auch für Arbeitsrechtsklagen gilt.

Es könnten unter Umständen noch Auslagen von Zeugen und Sachverständigen hinzukommen.

Schadenersatz usw. kann ich nicht beurteilen, da ich den Sachverhalt nicht kenne.

Familiengerd  31.10.2017, 13:13
@Basler1989

Liege ich aber richtig in der Annahme das ich im schlimmsten Falle nur die geringen Gerichtskosten zahlen muss?

Das ist richtig (Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 12a "Kostentragungspflicht" Abs. 1 Satz 1).

Kommt es zu einem Vergleich, entfallen auch die Gerichtskosten.

Familiengerd  31.10.2017, 13:15
@Mignon5

Wenn du verlierst, mußt du meines Wissens zusätzlich zu den
Gerichtskosten auch die Anwaltskosten der gegnerischen Partei
übernehmen.

Das trifft nicht zu (siehe anderen Kommentar).

Basler1989 
Fragesteller
 01.11.2017, 11:26
@Mignon5

Moin, können sie mir vielleicht noch sagen ob ich den Schriftsatz in "Ich-Form" schreiben sollte oder ich mich als "der Kläger" bezeichnen sollte??

Habe das ganze erst einmal in "Ich-Form" geschrieben und finde es klingt besser..

Danke im  vorraus

Mignon5  02.11.2017, 08:59
@Basler1989

@ Basler1989

Ja, du kannst gerne in der Ich-Form schreiben. Es geht aus der Akte und auch der Überschrift deines Schriftsatzes hervor, dass du der Kläger bist. Siehe meine Antwort oben:

"In der Sache X gegen Y"...

Klageantrag ist: festzustellen, dass die Kündigung v.  unwirksam ist. Und dann Deine Begründung.

und falls Du wenig ALG 1 hats PKH Antrag (Prozesskostenhilfeantrag) Formular bei Gericht.

Darf man denn im Schriftsatz etwas nicht erwähnen?

Mutmaßungen? Anschuldigungen?

Muss ich bei etwas aufpassen was mir  zum Verhängnis werden kann?

Danke

Mignon5  31.10.2017, 13:30

Du solltest dich mit Beleidigungen der Gegenseite zurückhalten sowie auch mit Verleumdungen oder übler Nachrede.

Am besten ist es, wenn du deine Behauptungen beweisen oder logisch folgern kannst, damit sie glaubwürdig wirken.

Mutmaßungen solltest du als solche kenntlich machen, also "Ich vermute, dass...." oder "Ich hatte den Eindruck, dass..."

Sei so sachlich wie möglich und so wenig emotional wie möglich.

Wichtig ist, dass du beim Richter Glaubwürdigkeit erzeugst.

Basler1989 
Fragesteller
 31.10.2017, 13:39
@Mignon5

Danke vielmals für ihre zeit, sie haben mir schon sehr geholfen.. Ich hoffe das ich ohne Anwalt ernst genommen werde vor Gericht, habe mal gehört das Richter es nicht gerne haben wenn man ohne Anwalt erscheint.

Meinen sie mir wird ohne Anwalt eine faire Chance gegeben?

Und ich hoffe das mein normales "Nicht-Anwalt-Deutsch" vor Gericht ausreicht!?

Mignon5  31.10.2017, 14:02
@Basler1989

Sehr gerne! :-)

Der Richter benachteiligt dich nicht, nur weil du keinen Anwalt hast. Er versteht auch dein Deutsch! Darüber solltest du gar nicht nachdenken. Selbstverständlich hast du ohne Anwalt eine faire Chance!!


habe mal gehört das Richter es nicht gerne haben wenn man ohne Anwalt erscheint.

Naja, es ist natürlich besser, wenn beide Parteien einen Rechtsanwalt haben. Dann sind gemeinsam mit dem Richter alle Juristen, die sofort alles Juristische verstehen, was Laien eben aufgrund von fehlenden Fachkenntnissen nicht verstehen.

Stelle dir vor, du bist Elektriker und sollst einem Laien die Elektrik erklären. Du würdest auch einen anderen Elektriker bevorzugen, weil der die Zusammenhänge aufgrund seines Fachwissens sofort versteht, während das für einen Laien nur böhmische Dörfer sind. So ist es auch beim Gericht.

Aber Nachteile hast du deswegen wirklich nicht! :-)