Gerichtskosten zahlen wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

2 Antworten

Wenn Sie einen Erbschein beantragt haben, dann haben sie das Erbe bereits angenommen und können es nicht mehr ausschlagen.

Die Kosten der Testamentseröffnung sind hingegen vom Erben zu tragen, d.h. wenn sie die Erbschaft ausschlagen müssen Sie diese Kosten nicht tragen. Allerdings kostet die Ausschlagung auch Gerichtsgebühren.

Die Kostenhöhe richtet sich dabe nach den Nachlasswert als Geschäftswert. Hier sollten sie prüfen, ob der richtige Wert angesetz wurde und falls nein, das ggf. korrigieren lassen.

"Eröffnung des Erbscheins"? Oder meinst du "Eröffnung des Testaments"? Erbscheine werden erteilt auf Antrag des Erben. Frage ist unverständlich.

Relentless1992 
Fragesteller
 29.10.2015, 11:32

Tut mir leid, ich wollte "Erbsache" schreiben

Evaheute  29.10.2015, 12:06
@Relentless1992

Hilf mir mal auf die Sprünge: Was ist eine Eröffnung der Erbsache? Der Begriff sagt mir gar nichts. Testamentseröffnung kenn ich.