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Mir ist jemand beim einparken ins Auto gefahren. Ich habe zwar das Kennzeichen ...

gefragt von frostpaeulerich am 22.04.2007 um 0:11 Uhr

... aber die Polizei gibt mir keine Auskunft wegen Datenschutz. Was kann ich jetzt tun?


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anonym
beantwortet von sven661 am 22. April 2007 00:33
11x
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mach eine anzeige gegen dieses autokennzeichen


viertelvordrei
beantwortet von viertelvordrei am 22. April 2007 01:09
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Anzeige gegen Unbekannt !

Unbekannt deswegen weil:

  • Du weißt nicht wer mit dem Auto gefahren ist (es könnte z.B. auch gestohlen sein)

  • möglicherweise hast Du dich beim Ablesen des Kennzeichens vertan (z.B. 3 mit 8 verwechselt). Das könnte eine falsche Beschuldigung zur Folge haben.

Du mußt den Fall auch Deiner Versicherung melden. Die - oder auch Dein Anwalt - bekommt bei einem möglichen Prozess die Adresse des Gegners bzw. Unfallverursachers mitgeteilt.

Wenn Du schlau bist - und davon gehe ich aus - hast Du ein paar Fotos gemacht. Man nennt dies Beweissicherung.

Auf jeden Fall hast Du mit dem abgelesenen Kennzeichen Glück gehabt. Damit kann Dein Anwalt oder auch Deine Versicherung eine ganze Menge anfangen.

Gruß

viertelvordrei


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 22. April 2007 00:42
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Einfach und logisch - anzeigen!


micky48
beantwortet von micky48 am 22. April 2007 02:07
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Sehr wichtig auch: Schaden am Auto dokumentieren, z.B. mit Kamera; Du hast das hoffentlich getan...


DogtrainerK9
beantwortet von DogtrainerK9 am 22. April 2007 08:56
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Kläre den Beamten / die Beamtin auf der Dienststelle auf, dass du ein berechtigtes Interesse hat und diese dir den Halter bekanntgeben müssen. Dieses ist in den Verwaltungsvorschriften der StVZO geregelt, welches den Datenaustuasch zwischen Polizei und Zulassungsbehören beschreibt.

Wie bist du an das Kennzeichen gekommen? Wurde es dir vom Verursacher oder vom Zeugen hinterlassen.

Wenn Zeuge oder eigene Feststellung, dann liegt offensichtlich der Verdacht des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort vor $ 142 StGB. Hier muss die Polizei schon von sich aus handeln, da es ein sog. Offizialklagedelikt ist und das Einschreiten von Amts wegen erforderlich ist.

Außerdem kannst du den Halter über die Zulassungsbehörde ebenfalls bekommen. Kostet meines Wissens aber 5 Euro.

Mache Fotos von dem Schaden und messe die Höhe des Schadens vom Boden aus. Wenn du keine Polizei einschalten willt, nimm breites Tesafilm und ziehe damit den Lack am Schaden ab udn klebe die Fremdfarbpartikel auf einen weißen Karton für evtl. Beweismöglichkeiten ggü. Versicherungen.

Solltes du dennoch auf deinem Schaden sitzen bleiben, so wende dich an den Zentralverband der Audoversicherer (HUK-Verband) nicht HUKVersicherung!. Dort bekommst du einen großen Teil des Schadens ersetzt.

Fragen? Nur los.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 22. April 2007 08:59

die Polizei darf keine Auskunft geben. Nur wenn ein Anwalt eingeschaltet ist, gibt die Polizei dem Anwalt die Daten

Kommentar von Simple_avatar10smallDogtrainerK9 am 22. April 2007 20:14

Dieses ist fachlich absolut falsch!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 22. April 2007 09:01

auf keinen Fall selbst Beweissicherungsmassnahmen durchführen!!! Das könnte dazu führen daß Spuren vernichtet werden


anonym
beantwortet von wm2006 am 22. April 2007 12:38
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Ich würde den Betreffenden anzeigen. Das Autokennzeichen hast Du ja und für die Polizei ist es ein Leichtes, den Halter festzustellen


MMCKueken
beantwortet von MMCKueken am 5. Juli 2007 22:23
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Der korrekte Ablauf wäre, den Schaden unter Angabe des Kennzeichens beim Zentralruf der Autoversicherer in Deutschland zu melden. die suchen die richtige / zuständige Versicherung des Wagens raus, verbinden dich mit denen und dann kannst du als Geschädigter den Schaden melden - auch ohne persönliche Daten vom Fahrer oder Halter zu haben! Diese Auskunft sollte dir eigentlich auch die Polizei geben, aber da ich bei einer Versicherung gearbeitet habe, weiß ich leider das die auch nicht immer Ahnung vom Thema haben... :-) Tel. ist die 018025026, die Kosten liegen bei 6 Ct. pro Anruf!


anonym
beantwortet von deloreon am 7. Mai 2007 17:32
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Hallo ihr Lieben. Hab mich wegen eurem Gespräch hier mal angemeldet. Also mir und meiner Freundin ist gestern an der Ampel auch jemand hinten ins Auto gefahren. Wir wollten an der Ampel gerade aus fahren. Als es gebumst hat, und ich nach hinten sah, erkannte ich das Nummernschild und das Auto. Ich setzte den blinker nach rechts um in die Seitengasse einzubiegen. Der Täter blinkte dann auch rechts! Ich fuhr in die Seitenstraße und hilt an. Im Rückspiegel sah ich wie er dann einfach geradeaus weiterfuhr. In dem zuge drehte ich, um ihm hinterher zu fahren. Allerdings hatte ich dann rot. Ein netter Herr an der roten ampel gab uns dann noch mal das komplette Kennzeichen. Da ich die Zahlen vergessen hatte. Allerdings fanden wir ihn nicht wieder. Wir führten ein Gespräch mit dem Vater meiner Freundin der Hauptkomissar ist. Er meinte, dass wir ihn nicht suchen solten. Sondern einfach bei der Dienststelle im ort, wo es passierte anzuzeigen. als wir umdrehten, um wieder hin zufahren, kam er uns entgegen. Da war ich mir sicher, dass er Fahrerflucht machen wollte. Sonst wäre ehr auch vielleicht zurück gekommen. Wir stellten eine Anzeige, der Fahrer wurde anhand des Kennzeichen sofort ermittelt. Ein Fahndung erfolgte sofort über funk nach dem Fahrer. Der Schaden wurde von der Polizei aufgenommen. Was jetzt passiert weiß ich allerdings noch nicht. Ich war sehr sauer. weil ich meiner freundin erst 2 wochen davor die stoßstangen lackiert hatte. MFG


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