Fahrerflucht und türkisches Kennzeichen?

4 Antworten

anzeige bei der polizei und deiner versicherung bescheid geben.

die polizei ermittelt und die versicherung bekommt infos von der polizei. zumindest in deutschland ist es so


Valnar52  26.04.2021, 17:59

Die eigene Versicherung hat damit nichts zu tun.

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ANobbs  26.04.2021, 18:00
@Valnar52

normalerweise schon. die versicherung streitet dann mit der anderen versicherung rum

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Valnar52  26.04.2021, 18:01
@ANobbs
die versicherung streitet dann mit der anderen versicherung rum

Nein, warum sollte sie das? Es ist nicht Aufgabe einer Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche seiner Kunden durchzusetzen.

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ANobbs  26.04.2021, 18:03
@Valnar52

ich musste auch schon eine zeugenerklärung für einen unfall abgeben für die versicherung des kfz halters. diese streiten sich nun mit der versicherung des unfallverursachers rum.

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Valnar52  26.04.2021, 18:06
@ANobbs

Da geht es wahrscheinlich darum, dass die Gegenseite behauptet der andere war Schuld und will von dem Geld. Dann ist es Aufgabe der Haftpflicht diesen Anspruch abzuwehren.

Aber darum geht es im vorliegenden Fall ja nicht.

Der Versicherungsvermittler des FS kann ihn als Kundenservice unterstützen. Das Versicherungsunternehmen selbst hat mit dem Vorgang nichts zu tun.

Um seine eigenen Ansprüche durchzusetzen braucht man nen Anwalt, dessen Kosten (man muss ja erstmal in Vorkasse gehen) eine Rechtsschutzversicherung bezahlt. Für die wäre das ein Fall. Nicht für die Haftpflichtversicherung.

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PlayadeMuro  27.04.2021, 08:55
@ANobbs

Das ist aber nur im Falle einer Vollkasko so.

Der Fragesteller hat für sein Fahrzeug nur eine Haftpflichtversicherung. Diese regelt nur die Schäden an einem Fremdfahrzeug.

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ANobbs  27.04.2021, 14:01
@Valnar52

Ich habe nichts dazu gesagt, welche Art von Versicherung das ist. ich gehe davon aus, dass jeder sein Fahrzeug irgendwie versichert. Wäre ja auch dumm, wenn er das nicht täte. Ist das nicht sogar Pflicht? In dem Fall, für den ich Zeuge geworden bin, handelte es sich um ein geparktes Fahrzeug, welches von einem anderen beschädigt wurde, sowie Fahrerflucht. es gibt also nur einen Schuldigen.

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Valnar52  27.04.2021, 16:10
@ANobbs

In dem Zusammenhang kann ich dir garantieren, dass die Haftpflicht(!)versicherung des Geschädigten in keinster Weise in den Fall involviert ist. Das ist schlichtweg nicht deren Aufgabe. Denn diese lautet:

  • Ansprüche die ihren Kunden gegenüber geltend gemacht werden prüfen
  • berechtigte Ansprüche regulieren
  • unberechtigte Ansprüche abwehren

Nicht mehr und nicht weniger.

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ikenndine 
Fragesteller
 26.04.2021, 18:00

Ja die Polizei hat bereits ermittelt doch die interessiert das nicht so. Habe dabei direkt auch die Polizei verständigt beim Unfallsort noch. Und meine Versicherung ist auch schon voll dran aber habe ich übberhaut eine chance da was raus zu bekommen?

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Die Spedition muß nicht unbedingt aus der Türkei kommen.

Ich würde zur Polizei gehen und die Fahrerflucht anzeigen.

Ausserdem könntest du deine Versicherung um Unterstützung bitten.

Nur, weil der LKW in der Türkei zugelassen wurde, steht man doch nicht hilflos davor und weiß nicht weiter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ikenndine 
Fragesteller
 26.04.2021, 18:02

Der Polizei wurde der Schaden direkt gemeldet und die Versicherung ist auch schon dran. Aber habe ich eine Chance dabei?

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ikenndine 
Fragesteller
 26.04.2021, 18:06
@ronnyarmin

Ich denk mir eben dass der Rechtsweg nicht so einfach werden wird

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Jack98765  26.04.2021, 18:10
@ikenndine

Meine Kollegin hatte einen Unfall mit einem Polen (als Polen noch nicht in der EU war). Der hat einfach seiner Versicherung den Schaden nicht gemeldet und sie hat sich an ihre Versicherung gewandt und die hat alle Hebel in Bewegung gesetzt, dass sie irgendwann an ihre Schadensregulierung kam. Du wirst leider viel Geduld haben müssen.

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Ui, das könnte schwierig werden, da die Spedition bzw der LKW im Ausland, ja sogar im nicht-EU-Ausland ist.

und ich hier in Österreich nicht weiss, was die nächsten Schritte sind

Auch in Österreich würde ich eine Anzeige bei der Polizei erstatten und dieser alles bekannte wie z.B. das Kennzeichen mitteilen.