Darf der Erbe einfach unser Haus betreten?

Hallo! Mein Vater ist vor ein paar Monaten gestorben. Er hat ein Kind aus einer vorhergehenden Ehe, was jetzt im Hinblick auf seinen Erbteil nach Jahren aus der Versenkung aufgetaucht ist.

Meine Mutter ist Alleinerbin nach Testament. Die Kinder damit nur pflichtteilsberechtigt. In dem neusten Schreiben seines Anwalts, fordert dieser meine Mutter auf, eine Nachlassliste durch einen Notar erstellen zu lassen, da meiner Mutter natürlich erstmal nicht geglaubt wird. Bis hierhin besteht auch kein Problem. Dazu ist sie bereit.

Weiter fordert er allerdings, dass dieses Kind aus erster Ehe bei der Erstellung der Nachlassliste mit anwesend sein soll. Meine Mutter ist durch den Tod meines Vaters psychisch enorm belastet und mitgenommen. Dieses erste Kind meines Vaters ist zudem unerträglich zu ihr. Schon immer gewesen. Sie würde es nicht verkraften, wenn es das Recht erhält, durch ihr Haus und sämtliche private Räumlichkeiten zu gehen. Gegen den Notar oder eine neutrale Dritte Person hat sie nichts einzuwenden. Sie erträgt es nur nicht, dass diese Person derart in ihre Privatssphäre gelassen wird.

Zu meiner Frage: Darf das Kind aus erster Ehe mit in das Haus um sich dort persönlich alles anzuschauen oder kann meine Mutter ihm den Zutritt verwehren? Reicht es nicht, dass der Notar durchs Haus geht und seine Liste erstellt? Ggf. noch ein neutraler Dritter?

Vielen Dank für euren Rat Liebe Grüße

Erbrecht, Erbe, Pflichtteil
Sind diese Anwaltskosten in Ordnung?

Guten Tag, ich habe eine Frage zu Anwaltskosten.

Mein Bruder hat das Elternhaus geerbt. Wert ca. 200.000,- Euro.

Ich habe Anspruch auf meinen Pflichtteil. Deswegen habe ich meinen Bruder schriftlich aufgefordert, mir ein Nachlassverzeichnis zu übermitteln, mit der Frist 2 Wochen.

Die Auskunft wurde nicht fristgerecht erteilt, ich habe einen Anwalt genommen. Der hat meinen Bruder in Verzug gesetzt. Er hat ihm Kosten Verzugsschaden ca. 500,- Euro bei vorläufigem Geschäftswert 5.000,- Euro angerechnet.

Jetzt habe ich endlich die Auskunft erhalten. Ohne Gutachter wurde das Haus auf ca. 60.000 Euro geschätzt.

Der Anwalt meines Bruders schreibt, dass eine Wertermittlung seinem Mandant nicht zugemutet werden kann, da ein Aktivnachlass, aus dem die Kosten für ein Gutachten entnommen werden könnten, nicht vorhanden ist.

Habe ich in diesem Fall Anspruch auf ein Gutachten? Muss es mein Bruder bestellen und bezahlen? Wie lange ist das Gutachten gültig?

Mein Anwalt will jetzt eine Auskunftsklage einreichen. Ich habe mir Zeit zum Überlegen genommen.

Ich habe jetzt eine Rechnung von meinem Anwalt erhalten. Kosten ca. 500,- Euro bei vorläufigem Geschäftswert 5.000,- Euro.

Ich habe meinem Anwalt eine Vollmacht gegeben. Ich habe mit ihm ausgemacht, dass er mich vorher informiert, wenn mir Kosten entstehen werden.

Ich ging davon aus, dass ich in diesem Fall keine Kosten habe. Ist es normal, dass mein Anwalt beide Parteien abkassiert?

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, falls ich meinen Pflichtteil vor Gericht einklage?

Recht, Anwalt, Erbrecht, Gutachten, Pflichtteil
Wie sieht das Erbrecht bei einer Fehlgeburt oder Abtreibung eines unehelichen Kindes des Erblassers aus?

Also, nehmen wir folgenden Fall an: Frau XY ist von Herr YX schwanger geworden, kurz bevor Herr YX verstarb. Sie waren kein Ehepaar. Nun ist ja das ungeborene Kind auch schon erbberechtigt, soweit ich weiß, oder ? Natürlich nicht direkt sofort selbst, aber vertreten durch jemand anderes, z.B. eben die Mutter. Wenn das Kind ganz normal auf die Welt kommen würde, wäre ja der Fall klar : Das Kind wäre Erbe und Mutter (wahrscheinlich) bis zur Mündigkeit Erbverwalterin. Aber, wie sähe der Fall aus, wenn die Mutter eine Fehlgeburt bekommt (natürlich nachdem die Schwangerschaft offiziell festgestellt wurde); oder sie das Kind bis zur 12. SSW regulär ,oder bis zum eigentlichen Geburtstermin nach medizinischer Indikation abtreiben würde ? Wäre dann die Mutter die Erbin des Kindes und würde somit das Erbe von Herrn YX erhalten ? Oder würde das in diesem Fall nicht gehen ? Oder müsste man durch DNA-Proben des toten Embryo / Fötus die Abstammung des Kindes von Herrn YX nachweisen ? Das wäre wohl ein ziemlich umstrittener und unklarer Fall, den wahrscheinlich ein Gericht, wahrscheinlich sogar erst eine obere Gerichtsinstanz eindeutig klären könnte, oder ?

Familie, Schwangerschaft, Recht, Erbrecht, Erbe, Familienrecht, Fehlgeburt, Jura, Kinder und Erziehung, Pflichtteil, uneheliches-kind, Vaterschaftstest, Abtreibungsrecht
Hausübertragung vor 12 Jahren.Pflichtteil an Geschwister zu zahlen?

Guten Tag, Mein Name ist Thomas und ich habe noch zwei Schwestern.

Vor 12 Jahren habe ich das Haus meiner Eltern (bzw. meines Vaters. Meine Mutter starb vor 15 Jahren) von meinem Vater überschrieben bekommen. Dieser hat sich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht einräumen lassen und bewohnt das Objekt seit 6 Jahren allein, da ich mit meiner Familie in einer anderen Stadt lebe.

Meine Schwestern haben mit der damaligen Überschreibung des Hauses an mich, von meinem Vater eine Diverse Summe ausgezahlt bekommen. Um wieviel Geld es damals ging, weiss ich nicht und ich habe auch keinen Kontakt mehr zu den beiden. Mein Vater will mir nicht sagen, um wieviel Geld es sich damals handelte. Ich glaube, das ist auch zunächst für mich unwichtig und ich möchte ihn mit solchen Erbfragereien nicht belasten. Der Tot unserer Mutter hat ihm damals sehr zugesetzt und ich möchte das Thema bei ihm eigentlich vermeiden.

Im Grundbuch stehe ich seit der Übertragung vor 12 Jahren, als alleiniger Eigentümer sowohl am Haus, als auch am Grundtstück.

Vor einigen Monaten bekam ich einen bösen Brief von einer meiner Schwestern, in welchem sie mir mitteilte, daß sie (zusammen mit meiner anderen Schwester) nach dem Tode meines Vaters um ihren Pflichtteil des Hauses kämpfen wird. (ich hoffe sehr, daß mein Vater noch viele Jahre glücklich und zufrieden in meinem Haus leben kann!)

Nun bin ich etwas verunsichert. Steht meinen Schwestern denn tatsächlich ein Pflichtteil vom Haus nach dem Tode meines Vaters zu (vielleicht wegen dem Nießbrauch?). Ich bin davon ausgegangen daß, da ich bereits seit über 12 Jahren der alleinige Eigentümer des Objektes bin, mir das ganze auch gehört. Meinem Vater gehört das Haus ja seit 12 Jahren ja nicht mehr (auch wenn er sich den Nießbrauch eintragen lassen hat. Alleiniger Eigentümer bin ich.)

Das weiteres Vermögen meines Vaters (Sparguthaben, Mobiliar, Kunstwertstände, etc) müsste nach dem Ableben meines Vaters unter uns Kindern aufgeteilt werden. Da stehen (sofern es Testamentarisch nicht anders geregelt ist) uns Geschwistern ja Pflichtteilsansprüche zu. Das ist mir klar.

Aber wie verhält es sich um mein Haus? Wichtig wäre mir noch zu erfragen, Ob eine Übertragung des Hauses auf mich als alleiniger Eigentümer etwas anderes ist, als eine Schenkung.

Im Vertrag steht soviel wie:" ...das Haus wird von Vater, an Sohn übertragen. Der Sohn gilt als alleiniger Eigentümer und ist als dieser ins Grundbuch einzutragen..." Dieses haben wir damals auch so gemacht.

Ich wäre dankbar, wenn mir jemand etwas zu den Pflichtteilsansprüchen meiner Schwestern am Objekt sagen könnte, und ob sich eine Übertragung anders verhält als eine Schenkung, oder ob es gar das selbe ist.

Vielen Dank für´s lesen.

Sandmann 2015

Grundbuch, Pflichtteil, Übertragung
Sohn wurde Enterbt von beiden Elternteilen,kann das einer von beiden alleine Rückgängig machen?

Hallo, meine Frage bzw Problem ist folgendes.

Meine Oma und Opa haben Ihren Sohn, meinen Vater(zu dem ich auch keinen kontakt habe) vor ca 10 Jahren Enterbt.Er hatte sich einige grobe Fehler erlaubt!Hat sich einfach zutritt zu dem Haus der Eltern verschafft gegen ihren Willen, und sie dort ich sage mal Erpresst nach dem er sie wohl geschlagen hat... Sie sind beide zusammen zu einem Notar und haben dort angegeben das sie Ihn Enterben wollen.Sie haben auch beide dafür Unterschrieben. Mein Opa ist vor ca 5 Jahren gestorben wo dann das Haus und all anderer Besitz an meine Oma Überging. Zu der Zeit nahm meine Oma dann auch wieder kontakt zu meinem Vater auf wegen der Beisetztung usw. In den darauf folgenden Jahren kam er auch mal zu Besuch zu ihr usw... Jetzt ist auch sie gestorben,und ich habe "Angst" das er doch etwas bekommt bzw. das Haus.Er kann Menschen sehr gut Manipulieren, und besonders seine Mutter meine Oma.Kann sie das auch alleine beim Notar rückgangig gemacht haben? Er hat eine Menge Schulden und das Haus würde unter den Hammer kommen! Meine Großeltern haben viel für das Haus geopfert und auch viel in das Haus Investiert! Wie kann meine Schwester und ich (Enkel)Erfahren ob wir was Erben?Müssen wir einen Erbschein Beantragen? Schaltet sich der Notar selbst ein?? Erhält unser Vater totzdem seinen "Pflichteil" oder Entfällt das wegen der Schwere der Gründe weswegen sie Ihn Enterbt haben?

Lg

Jack2383

Erbschaft, Pflichtteil