Oma möchte das der Enkel das Haus bekommt .

8 Antworten

Eine Schenkung wird erst nach 10 Jahren "wirksam"! Sollte deine Oma vorher sterben, können die Kinder den Pflichtteil verlangen! Bei einem Testament haben Kinder Vorrang vor den Enkeln - Kinder können immer den Pflichtteil verlangen!

Dieses Haus und das Geld auf dem Sparbuch gehört nach meiner Meinung zu gleichen Teilen auf die Kinder der Oma verteilt.

Sieht so aus, als würden da Probleme auf Dich zukommen, die weder Du Dir noch Deine Oma sich gewünscht haben.

Dazu muss sie ein Testament erstellen.

Dennoch bekommen die drei Kinder den Pflichtanteil.

Dieser ist die Hälfte des regulären Erbteils.

Auch eine Schenkung in diesem Alter ist anfechtbar.

Also, um die Erbschaftssteuer zu umgehen, müsste sie es dir schenken und danach auf jeden Fall noch 10 Jahre leben. Ansonsten werden darauf Steuern erhoben.

Wenn du es vererbt bekommst, kann es sein, dass du eine Erbschaftssteuer zahlen musst, aber ich weiß nicht genau wie viel. Ich habe nur gehört, dass es sich nach dem Wert des Erbes richtet. Ich denke da wäre es am besten wenn man einen Anwalt aufsucht und ein Beratungsgespräch führt.

Einige Anwälte machen das für kleines Geld und einige wenige kostenlos.. Ruf am besten vorher an und erkundige dich nach den Kosten für ein Beratungsgespräch.

http://www.juraforum.de/forum/erbrecht/enkel-erbe-pflichtteil-350843

Hinsichtlich der Steuern unterscheiden sich Erbscahft und Schenkung nicht. In beiden Fällen hätte der Enkel einen Freibetrag von 200.000€, sofern Sohn oder Tochter ein Elternteil des Enkels sind. Die Schenkungssteuer beträgt also 0€.

aber es dauert 10 Jahre, bis das Haus aus der Erbmasse raus ist.

koch234  13.01.2012, 03:01

aber das mit dem Wohnrecht ist nicht so günstig:

Notar Dr. Dirk Solveen, Sprecher der Rheinischen Notarkammer, warnt: „Wird ein Nießbrauch oder ein umfassendes Wohnungsrecht am gesamten Gebäude vereinbart, dann beginnt die 10-Jahres-Frist nicht zu laufen.“ Verstirbt also der Schenker 15 Jahre nachdem er sein Haus auf eines seiner Kinder übertragen hat, können die anderen Kinder immer noch Pflichtteilsansprüche aus der Schenkung geltend machen.

http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/schenkung_aid_57593.html