Oma im Altersheim. Schenkung der Ersparnisse an die Enkel

6 Antworten

Erzählt nicht überall, dass die Oma schon ihre Ersparnisse an Euch verjubelt hat! So was ruft immer Neider auf den Plan und dazu gehört (leider) auch das Amt. Wenn Oma das Heim nicht stemmen kann, springt das Sozialamt ein. Die versuchen dann die Kinder heranzuziehen. Aber wenn die auch nur ihr Auskommen haben, bleibt die Kostenübernahme beim Amt. Die Enkel spielen dabei keine Rolle, werden auch nicht zur Kasse gebeten.

Ja, Sie können auf Rückgabe verklagt werden.

Der Sozialhilfeträger kann grundsätzlich nur das zurückfordern, was der nun Pflegebedürftige verschenkt hat. Wenn der Beschenkte in einem Vertrag Gegenleistungen übernommen hat, sich zum Beispiel verpflichtet hat, für die Pflege zu sorgen oder das Haus instand zu halten, dann kann er diese Gegenleistungen gegenrechnen.

Schenkungen können bis zu 10 Jahre zurück gefordert werden.

Und in erster Linie werden die Kinder für den Unterhalt belangt, sind düse nicht mehr da, triffst auch die Enkel

Aufkommen muß erstmal das Sozialamt.Und das wird versuchen,sich das geld von den nächsten Angehörigen wiederzuholen.Allerdings bezweifle ich,daß Enkel darunter fallen. Und außerdem gibt´s da auch Freibeträge,die nicht unterschritten werden dürfen.Wenn man einen Kredit laufen hat,ist das in DIESEM Fall sehr von Vorteil... Das Geld kann man sich von Euch wiederholen.Wenn man es weiß und es noch da ist....DH

Kann man das geld wieder von uns holen?

Natürlich. Und wenn ihr diese Schenkungen verheimlicht, dann ist das einfach schlechter Betrug. Warum sollte irgendjemand anderes für den Heimaufenthalt deiner Oma aufkommen, als die Familie selbst? Vor allem, wenn sie das Geld hat. Es gibt lediglich Zuschüsse vom Staat.

Kann ja auch nicht mein Geld veschenken und dann von jemand anderem erwarten, das er jetzt meine Miete zahlt.