Anfechtbarkeit einer Schenkung

8 Antworten

Schenkungen, die in den letzten 10 Jahren vor dem Tod des Schenkers vorgenommen wurden, können im Wege des Pflichtteilsergänzungsanspruches von den Berechtigten angerechnet werden (§ 2325 BGB).

http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung#Schenkungen_im_Pflichtteilsrecht

franzi111  08.09.2014, 14:00

nach Omas Tod

Hallo,

nun, deine Oma ist deine Oma und zu deiner Oma hat du gar keine Rechte als Pflichtteilsberechtigter, ausser der Abkömmling deiner Oma, also dein Vater oder deine Mutter? hat dir seinen gesetzlichen Erbanspruch 1. Ranges übertragen oder überschrieben .

- Denn normal haben nur die Kinder deiner Oma Anspruch auf späteres Erbe bzw. einen Pflichtanteil! - Oder natürlich auch noch, falls den es noch gäbe, der Ehepartner und wenns beide nicht gäbe, dann die Eltern deiner Oma, aber ich gehe mal davon aus, dass weder dieses noch beides so ist? - Sozusagen Oma alleine?!

Leben denn die Abkömmlinge deiner Oma, also entweder dein Vater oder die Mutter noch, oder deine Tante oder dein Onkel?

Wenn ja, dann wird doch wohl das bestimmte Elternteil von dir steuerlich mit im Boot sein, denn Dein Bruder hat ja nur ein Steuerfreibetrag von 200.000 und was drüber geht wird mit 30% Schenkungssteuer vom Fiskus veranlagt. Das Haus wird doch sicherlich mehr wert sein, oder? also würde der Schenkugssteuerfreibetrag des Kindes deiner Oma von Nutzen sein???

Wie ist denn jetzt nun die Konstellation? Ist ein Elternteil von Dir an der Schenkung beteiligt oder gehts hier um den Onkel oder Tante und Cousin?

Denn dein Onkel oder deine Tante, wer halt immer das weitere Kind deiner Oma ist, die haben nämlich sehr wohl einen Anspruch auf diesen Pflichtergänzungsanspruch am verschenkem Haus, wie eben hier mehrmals beschrieben, mit jährlicher Abschmelzung des Pflichteilanspruches am Erbe. Sollte dein Vater oder deine Mutter, wer halt von der Oma abstammte, nicht mit bei der Beschenkung mit bedacht sein, dann kann derjenige gleichfalls den Pflichtteilanspruch von deinem Bruder, also seinem Kind verlangen bzw. anfordern, wenn die Schenkung nicht gewollt war. Falls dies gewollt das dein Bruder alleine das Haus erhält wird sich einer deiner Eltern wohl nicht dagegen auflehnen, aber mit Sicherheit dein Onkel oder deine Tante.

Und sollte sich deine Oma ein Wohnrecht oder ein Niessbrauchrecht in der Schenkungsurkunde eingetragen haben lassen, dann hat dein Bruder mal die Arschkarte, denn dann greift nämlich die Abschmelzung gegenüber den Erbberechtigten nicht, d,h, das diese hier beschriebene 10Jahresfrist nicht greift und nach 12-15 Jahren die volle Höhe des Hauses wieder ins Erbe zurückfließt, zumindest was den Pflichtteilanspruch betrifft und dies wäre zumindest wäre für Onkel oder Tante 1/4 vom Haus.

Ich bin ja jetzt mal gespannt, wie sich die Dinge verhalten !!!!

l.G. Kim

Wieso kannst Du den Willen Deiner Großmutter nicht respektieren???

Neid, Gier, Habsucht etc. ???

Retlawx  08.09.2014, 13:57

Ich würd eher sagen das auch sie sich auf das Erbe gefreut hat.Steht Ihr auch nach wie vor zu,zumindest der Pflichtteil.

franzi111  08.09.2014, 13:58
@Retlawx
Pflichtteil

nach dem Tod

tachyonbaby  08.09.2014, 14:00
@Retlawx

Auch Gesetze sind nicht immer gerecht und so ein "Pflichtteil" stört ganz erheblich mein Rechtsempfinden. Das Häuschen mit seinen Werten hat sich die Großmutter geschaffen. Also hat sie auch das Recht dies nach Belieben zu verschenken.

ngdplogistik  08.09.2014, 16:24
@tachyonbaby

Liebes Tachyonbaby,

Gesetze dienen einer Ordnung und der Gerechtigkeit, mag jeder darüber denken wie er will. Es gilt bei der Schenkung die sogenannte 10 Jahresfrist. Schau einfach einmal nach. Du hast schon recht, wenn Du sagst, die Oma sollte allein darüber bestimmen können, wem sie etwas schenkt, jedoch um irgendwelchen Machenschaften vorzubeugen, die die Oma veranlasst haben könnten, die eigentliche Erbmasse zu Lebzeiten zu verschenken, gibt es die Möglichkeit der Anfechtung oder auch im geschilderten Fall, der Überprüfung, was auch gut so ist. Es würde Dein Rechtsempfinden wahrscheinlich viel mehr gestört sein, wenn sich ein Enkel der vielen anderen Mitenkel die Erbmasse erschlichen oder durch Erpressung etc. angeeignet hätte. Nimm mir meine Manchmaleinmischungen keinesfalls krumm, da keinerlei böse Absicht dahintersteckt, ganz das Gegenteil ist der Fall. Ich gebe Dir auch darin Recht, dass Gesetze keinesfalls immer gerecht sind, jedoch entsteht dieser Eindruck meist aus einer subjektiven Betrachtungsweise heraus.

Ganz liebe Grüße

tachyonbaby  09.09.2014, 11:28
@ngdplogistik

Ja klar, entspringt mein Eindruck einer subjektiven Betrachungsweise, denn ich gehe nicht davon aus, daß bei einer Schenkung gleich Arglist, Betrug oder Epressung im Spiele sind.

Aber sollte tatsächlich eine unmoralische Machenschaft vorliegen, ist natürlich die Möglichkeit eine Überprüfung vornehmen zu lassen schon sinnvoll. Insofern gebe ich Dir selbstverständlich recht.

Sorry, wie geldgeil bist DU denn?

Anfechten kann man die Schenkung nur, wenn der Beschenkte nachweislich (!!!) den Schenkenden manipuliert hat zum Zweck der Schenkung!

Ansonsten ist nur folgendes Fakt: Bis zum Ablauf von 10 Jahren hätten die leer ausgehenden Pflichtteilsberechtigten im Erbfall Ansprüche an den Beschenkten, den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Lebt die Oma noch mehr als 10 Jahre, geht ihr leer aus.

Dazu aus einer Seite im Google:

Nach bisherigem Recht erhöhten Geschenke, die der Erblasser innerhalb der letzten 10 Jahre vor seinem Tod getätigt hat, grundsätzlich den Wert des Pflichtteils in voller Höhe. Zum 01.01.2010 hat sich diese Regelung nunmehr grundlegend geändert. Gleichgeblieben ist der Grundsatz, dass Schenkungen, die länger als zehn Jahre zurückliegen, bei der Bemessung des Pflichtteilsanspruchs unberücksichtigt bleiben. Neu ist, dass der Wert, mit dem Schenkungen im Rahmen der Pflichtteilsergänzung berücksichtigt werden, umso geringer wird, desto länger die Schenkung zeitlich zurückliegt. Zukünftig wird die Schenkung nur noch dann in voller Höhe bei der Pflichtteilsergänzung berücksichtigt, wenn sie im ersten Jahr vor dem Erbfall erfolgt. Im zweiten Jahr wird sie zu 90%, im dritten zu 80%, im vierten Jahr zu 70% usw. berücksichtigt. Im zehnten Jahr erfolgt eine Berücksichtigung schließlich nur noch zu 10% und nach Ablauf von zehn Jahren wirkt sich die Schenkung gar nicht mehr aus. Man spricht bei diesem System von einer "Abschmelzung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs". Die vorgenannte Frist beginnt mit dem Vollzug der Schenkung (bei beweglichen Sachen in der Regel Übergabe und Übereignung).

Hi,

also das ist echt ne harte Nummer, aber wenn deine Oma nicht gerade senil ist, dann respektiere ihren Wunsch und lasse deinem Bruder das Haus.

Ok, ich kenne eure Familienverhältnisse nicht, aber sie wird sich da schon was bei gedacht haben.

Ansonsten musst du dich wohl an einen Anwalt für Erbrecht wenden

Zyogen  08.09.2014, 14:01
Ansonsten musst du dich wohl an einen Anwalt für Erbrecht wenden

Noch scheint die Oma sich ja des Lebens zu erfreuen.

DasRosienchen  08.09.2014, 14:05
@Zyogen

Ja ganz schön traurig :-(