Wir 4 Kinder. Unsere Mutter möchte ihr Haus auf mich überschreiben weil wir sie aufgenommen haben. Wie hoch ist das Pflichtteil der Brüder?

7 Antworten

Das bestimmt doch die Mutter. Entweder behandelt sie ihre Kinder gleichberechtigt und verlangt, das ihr im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge 3/4 des Verkehrswertes anteilig an eure Geschwister zahlen müsst, bevor ihr die bebaute Immobilie als Alleineigentümer eingetragen bekommt.

Oder, dass diese Schenkung bei der Erbauseinadersetzung anzurechnen ist - was logischerwesie nur dann klappt, wenn sie mindestens gleichhohes anderes Vermögen hinterliesse.

Schliesslich müsst ihr euch über zwei Dinge bewusst sein: Erstens haben die Geschwister innerhalb von 10 Jahren einen PflIchtteilsergänzungsanspruch: Wenn ihr tatsächliches Erbe ohne das hergeschenkte Haus niedriger wäre als der dazu halbe fiktive Nachlasswert mit n. § 2325 (3) BGB abgeschmolzenem Schenkunsgwert, können sie diese Differenz von dir beanspruchen. Zweitens besteht 10 Jahre lang ein Widerrufsanspruch der Schenkung, § 530 BGB,  wenn sie ihre Pflegekosten nicht selbst aufbringen könnte, ihr aber diese Differenz auch nicht zahlen könnt.

Einem geschenkten Gaul schaut man da unbedingt ins Maul, bevor man in die Armutsfalle tappt :-O

G imager761

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld. Bei der Berechnung ist wie folgt vorzugehen:

Der Wert des Hauses ist um 10% pro Jahr zwischen Schenkung und Erbfall abzuschmelzen. Dieser Betrag ist den Nachlass hinzuzurechnen. Daraus ergibt sich der Gesamtanspruch, als Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Hiervon ist das Erhaltene abzuziehen und die Differenz kann ( jeder kann für sich entscheiden ob er fordert ) als Pflichtteil verlangt werden. 

Mal ein Zahlenbeispiel, die Frau sei zum Todeszeitpunkt nicht verheiratet, das Haus 300000€ wert und der Nachlass 50000€. Die Frau stirbt 5 Jahre nach der Übertragung:

=> Schenkungswert 300000€*50% = 150000€ + Nachlasswert 50000 => 200000€ => bei 4 Kindern je 1/4 Erbquote also 1/8 Pflichtteil also 25000€. Zunächst ist dieser aus den Erbe zu bestreiten also von den 3en bekommt jeder 1/3 von 50000 = 16666€ bleibt eine Differenz von 8333€ pro nase. Alternativ verteilung auf alle 4 und 12500€ Differenz.

Logischerweise kann man den Pflichtteil also erst mit den Erbfall berechnen und er wird natürlich auch nicht vorher fällig.

Zunächst einmal: Ihre Mutter kann zu ihren Lebzeiten mit dem Haus machen was sie will. Wenn sie es Ihnen schenkt und die Schenkung 10 Jahre überlebt, gibt es keine Ansprüche Ihrer Brüder, es sei denn, die Mutter habe im Übertragungsvertrag odere in sonstigem Zusammenhang mit der Schenkung bestimmt, dass Sie nach ihrem Tod Ausgleichszahlungen an die Brüder leisten müssen.  Wenn keine derartige Bestimmung vorliegt und Ihre Mutter vor Ablauf der 10 Jahre verstirbt, können Ihre Brüder (wenn sie aufgrund der Schenkung an Sie weniger als ihren Pflichtteil unter Einschluss des Hauswertes erbmäßig erhalten würden) verlangen, dass der Wert des Hauses rechnerisch dem verbliebenen Nachlasswert hinzugerechnet wird, so dass sich die Pflichtteile Ihrer Brüder entsprechend erhöhen. Der hinzuzurechnende Wert des geschenkten Hauses wird aber im Laufe der 10-Jahresfrist jährlich um 10% gemindert ("abgeschmolzen"), so dass er, wenn die Mutter nach 5 Jahren stirbt, nur noch zu 50% hinzugerechnet wird, nach 9 Jahren nur noch zu 10%.und eben nach 10 und mehr Jahren zu 0 %.

 

Die Mutter lebt, es gibt noch kein Pflichtteil. Sollte die Schenkung mehr als 10 Jahre her sein ist es dein EIGENTUM und nicht mehr Bestandteil des Erbes. Es kann nur noch das persönliche Eigentum vererbt werden.

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils bestehend in einer Geldforderung. Jetzt ist es noch eine Schenkung und kein Erbe!