HHaus überschrieben bekommen,was ist mit dem Pflichtteil an Geschwister?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Tatsächlich war die Oma an der Verfügung ihres (Immobilien-)Vermögens völlig frei und durfte es lebzeitig verschenken. Es ist ein Mythos, dass den unbegünstigten Kindern, hier deiner Mutter als gesetzl. Erbin, darüber ein Ausgleich zusteht: Der besteht weder lebzeitig noch von Todes wegen, wenn die Schenkerin dies nicht ausdrücklich so bestimmt hätte :-O

Nur für den Fall, dass das Erbe deiner Mutter ohne das mittlerweile verschenkte bebaute Grundstück weniger Wert wäre als der dazu hälftige fiktive Nachlasswert mit dem Schenkungswert, der 3 Jahre nach Schenkung mit dreimal 10% weniger valutierte, § 2325 III BGB, hätte ihr ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zugestanden.

Bespiel: Oma hinterlässt nach Schenkung nur noch 80 TEUR, deine Mutter erbt davon 40 TEUR.
Ihr Haus wurde mit Wert 100 TEUR verschenkt, nach 3 Jahren noch 73 TEUR wert. Der Pflichtteil beträgt (80 + 73 : 2 =) 76,5 TEUR; deine Mutter bekäme neben ihrem Erbe 26.500 EUR Pflichteilsergänzung.

Dieser Anspruch verjährt regelmäßig n. § 195, 199 BGB; nach Ablauf von drei Jahren, beginnen mit dem Ende des Sterbejahres der Schenkerin, wäre er nicht mehr zu beanspruchen.

Als Enkel bist du aus der Erbfolge deiner Oma ausgeschlossen und kannst den Grundstücksverkauf überhaupt nicht beeinflussen.

Deine Mutter kann bestenfalls Pflichtteilsergänzung beanspruchen, das Haus und Grundstück und der Verkaufserlös gehören ihrem Bruder.

G imager761



Noch einmal, es sind deine Großeltern, welche verstorben aind! Deine Eltern haben das Erbe angenommen, wobei nur ein Elternteil erbberechtigt ist! Und zwar der direkte Abkömmling! Da deine Eltern noch leben, kannst du als Enkel gar nichts nichts erreichenen!

Thundercat3000 
Fragesteller
 16.06.2017, 14:55

Grisu2015 ich frage mich,warum du dich wiederholst. Ich habe dir im anderen Kommentar geantwortet,dass ich die Reihenfolge kenne und darin nicht aufgeklärt werden brauche. 

Vielleicht hättest du dir die Frage mal durchgelesen : 1. Es gab kein Erbe 2. Meine beiden Eltern haben kein Erbe angenommen,weil es, wie gesagt, keines gab und 3. Können meine Eltern nicht gemeinsam Erben sein,da sie keine Geschwister sind. 

grisu2015  17.06.2017, 23:37
@Thundercat3000

Dann scchreibe bitte nicht, das Du dieses als Enkel nicht möchtest! Da hast Du leider keine Aktionen drin! Ihr Sohn ist nicht verpflichtet. auf empfindungen deinerseits einzugehen! Dann wäre es wohl dein Onkel? Das deine ELtern nicht gemeinsam Erbe sein können, habe ich ich Dir in meinem Post vorher geschrieben! Hat auch nichts mit Bruder und Schwester zu tun! Du solltest lernern bessser die Situation zu erklären, damit es auch alle verstehen können!Dein verstorbener Opa kann ja wohl schlecht in der Lage sein, nach dem versterben der Oma noch irgendwelche Dokumente zu unterschreiben!

... ihrem Sohn überschrieben. Sie lebte noch ca 3 Jahre. Es gab kein
Testament. Seine Schwester ging leer aus. Meine Frage ist wie sieht es
mit dem Pflichtteil aus?

Welcher Pflichteil? Wenn sie alles an deinen Onkel überschrieben hat! Du hast als Enkel nichts zu melden, es ist deine Mutter, die Schwester,

welche ihren Pflichtteil einfordern muß! Und dieser steht ihr zu!

Thundercat3000 
Fragesteller
 18.06.2017, 17:13

Boah,du nervst! 

Thundercat3000 
Fragesteller
 18.06.2017, 17:16
@Thundercat3000

Hör auf zu kommentieren. Ich habe schließlich nicht die ganze Geschichte erzählt und werde es auch nicht! Hör auf mich als " Geld geilen Enkel " hier anzugehen, du nervst mit deinen Kommentaren. Ich wäre dir sehr verbunden wenn du das Thema lässt und vor allem mich in ruhe!!!

Erst einmal ist der Beschenkte Alleineigentümer des Hausgrundstücks und kann damit machen, was er will. Deine Mutter hat keine rechtliche Möglichkeit das zu verhindern. Da kein Testament vorlag, ist deine Mutter mit ihrem Bruder gesetzliche Miterbin nach ihrer Mutter geworden (sofern der Vater vorverstorben war). Sie hätte damals einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in Geld geltend machen können, da nach der Schenkung lediglich 3 Jahre bis zum Erbfall verstrichen sind. Dieser Anspruch ist mittlerweile aber bestimmt verjährt (3 Jahre ab dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist).

keine

sie hat einfach keine rechte

auch wenn sie ihren pflichtteil bekommen hätte, worauf sie anspruch hatte, die schenkung würde zu seinem erbteil zählen

würde sie einfach geld bekommen und er könnte mit dem haus immer noch machen, was er wollte