Pflichtteil, wie sieht es aus?

6 Antworten

Zunächst muss Du in Erfahrung bringen, wer überhaupt Erbe geworden ist.

Gibt es KEIN TESTAMENT, dann ist die gesetzliche Erbfolge eingetreten.

Gesetzliche Erben sind bei einem verwitweten Erblasser dessen Kinder und falls ein Kind schon vorverstorben ist (wie wohl im Fall Deiner Mutter), dann rutschen an dessen Stelle dessen Kinder nach (hier wohl Du und Dein Bruder).

Wenn es aber ein TESTAMENT gibt, kommt es darauf an, wer durch das Testament als Erbe/Erben bestimmt worden ist.

Wenn z.B. Dein Cousin von Deinem Opa im Testament als Alleinerbe eingesetzt worden ist, dann ist er der einzige Erbe. In diesem Fall wärst Du also kein Erbe, allerdings stünde Dir der Pflichtteil zu.

Um die Durchsetzung des Pflichtteils musst Du Dich selbst kümmern (oder einen Anwalt nehmen). Das Nachlassgericht kümmert sich um die Auszahlung des Pflichtteils jedenfalls nicht (siehe: https://www.pflichtteilrechner.de/pflichtteil-fragen/0260-kuemmert-sich-das-nachlassgericht-um-die-auszahlung-des-pflichtteils/ ).

Wenn Du keinen Zugang zu den Wohnräumen Deines Opas hast, um dort nach einem Testament suchen zu können, solltest Du am besten zunächst Deinen Onkel fragen, ob er ein Testament aufgefunden hat und ihm sagen, dass er es beim Nachlassgericht abliefern muss.

Außerdem kannst Du auch beim Nachlassgericht nachfragen, ob zu dem Sterbefall Deines Opas schon ein Testament dort abgeliefert worden ist. Sobald das Testament durch das Nachlassgericht eröffnet worden ist, kannst Du eine Kopie davon verlangen.

Herauszufinden, wer Erbe geworden ist, ist also der erste Schritt.

Denn davon hängt ab, ob Du Erbansprüche oder Pflichtteilsansprüche oder beides (nämlich Erbanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch) hast.

Jumalamo 
Fragesteller
 11.04.2019, 09:13

vielen Dank für diese informative Nachricht.

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Du rufst das zuständige Nachlassgericht an, hast Namen, letzten Wohnsitz und Sterbedatum, bevorzugt auch Geburtsdatum des Opas griffbereit und erkundigst dich, ob in der Angelegenheit ein Testament vorliegt. Je nach Region kann auch die Eröffnung eines Testament länger dauern.

Falls nichts vorliegt, musst du dir zunächst einen Überblick über das Vermögen des Opa besorgen, du könntest auch Schulden erben.

Bist du dir sicher, dass keine Schulden warten, es kein Testament gibt, benötigst du das Familienbuch deiner Großeltern, das deiner Eltern, die Sterbeurkunde deiner Mutter, deinen Personalausweis und beantragst einen Erbschein.

Wenn du diese Informationen besitzt, meldest du dich wieder.

Davon hängt es ab, ob du Erbe bist oder ob du ein Pflichtteil einfordern könntest.

Hat der Opa das Testament geändert, dann ist es so.

Jumalamo 
Fragesteller
 11.04.2019, 09:13

Vielen Dank ...hast mir sehr geholfen

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Freiwillig wird Dir Dein Onkel nichts sagen und nichts geben.

Schalte einen Anwalt ein, sonst hast Du keine Chance.

Mein Onkel hat uns nicht informiert

Muss er auch nicht.

Muss ich mich kümmern?

Wenn Du erben willst, dann schon

Meldet sich das Nachlassgericht?

Nein, Du musst Dich melden

Was kann ich tun.

Melde Dich bei Nachlassgericht

Jedoch weiss ich nicht in wie weit mein Opa unter Einfluss meines Onkels "Schenkungen" getätigt hat oder das Testament umgeschrieben hat ?

Das wird Dir hier keiner sagen können und das wirst Du auch schwer nachweisen können; ein Testament kann man umschreiben so oft man will

Da solltest du dir besser einen Anwalt nehmen, der sich das Ganze ansehen kann, der kann dir da helfen.