Sohn wurde Enterbt von beiden Elternteilen,kann das einer von beiden alleine Rückgängig machen?
Hallo, meine Frage bzw Problem ist folgendes.
Meine Oma und Opa haben Ihren Sohn, meinen Vater(zu dem ich auch keinen kontakt habe) vor ca 10 Jahren Enterbt.Er hatte sich einige grobe Fehler erlaubt!Hat sich einfach zutritt zu dem Haus der Eltern verschafft gegen ihren Willen, und sie dort ich sage mal Erpresst nach dem er sie wohl geschlagen hat... Sie sind beide zusammen zu einem Notar und haben dort angegeben das sie Ihn Enterben wollen.Sie haben auch beide dafür Unterschrieben. Mein Opa ist vor ca 5 Jahren gestorben wo dann das Haus und all anderer Besitz an meine Oma Überging. Zu der Zeit nahm meine Oma dann auch wieder kontakt zu meinem Vater auf wegen der Beisetztung usw. In den darauf folgenden Jahren kam er auch mal zu Besuch zu ihr usw... Jetzt ist auch sie gestorben,und ich habe "Angst" das er doch etwas bekommt bzw. das Haus.Er kann Menschen sehr gut Manipulieren, und besonders seine Mutter meine Oma.Kann sie das auch alleine beim Notar rückgangig gemacht haben? Er hat eine Menge Schulden und das Haus würde unter den Hammer kommen! Meine Großeltern haben viel für das Haus geopfert und auch viel in das Haus Investiert! Wie kann meine Schwester und ich (Enkel)Erfahren ob wir was Erben?Müssen wir einen Erbschein Beantragen? Schaltet sich der Notar selbst ein?? Erhält unser Vater totzdem seinen "Pflichteil" oder Entfällt das wegen der Schwere der Gründe weswegen sie Ihn Enterbt haben?
Lg
Jack2383
4 Antworten
Hi Jack2383,
mein bedauern, dass du das so siehst.
Zur Frage: Der Pflichtteil kommt beim Erbe nur zum Zuge, wenn kein Testament vorliegt oder aber ein berechtiger Erbe bewusst übergangen wird (z.B. A schreibt in seinem Testament sein ganzes Vermögen einer Bekannten zu, Sohn B geht wegen dem Pflichtteil also nicht leer aus). Komplett enterbt werden kann jemand nur unter bestimmten Voraussetzungen. In deinem Falle war das die Erpressung, es müssen vom Gesetz anerkannte Voraussetzungen sein, zu finden im bürgerlichen Gesetzbuch.
Da dein Opa verstorben ist, verfügt nun deine Oma über das Vermögen. Sie kann durchaus das Testament ändern, allerdings wird ein vernünftiger Notar nachhacken, insbesondere in diesem Fall. Eine sichere Methode ist, wenn ihr euch direkt an den Notar eurer Grosseltern wendet. Es wird einige Formalitäten zu klären geben, aber in Anbetracht der Situation sicher das vernünftigste (unter anderem auch um eine direkte Konfrontation mit eurem Vater zu vermeiden).
Von meinem Standpunkt aus kann ich nicht viel mehr dazu sagen, da ich weder über die Gründe der Enterbung noch über die Strafakte des Vaters Bescheid weiss.
Ich an eurer Stelle würde mich an einen Rechtsanwalt wenden, ihm die Situation darlegen und euch beraten lassen. Er kann das Testament gegebenenfalls anfechten und euch als Erben einsetzen lassen.
Wenn du dich vorher noch genauer informieren möchtest, hier ein noch ein nützlicher Link:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/enterbung/enterbung_01.html
Grüsse
Wisst ihr welcher Notar das Testament gemacht hat? Wendet euch an ihn, er kann euch alle Fragen beantworten und euch auch beraten was ihr weiter machen könnt. Einen Pflichtteil wird euer Vater trotzdem erhalten, das ist gesetzlich geregelt.
Der Pflichtteil ist gesetzlich geregelt, das ist korrekt. Jedoch kann der Pflichtteil aufgehoben werden, wenn er des Pflichtteils "unwürdig" wurde (Straftaten usw.).
dein vater bekommt auf jeden fall etwas, denn der pflichtteil steht im auch trotz enterbung zu... und wenn deine oma die enterbung zurück genommen hat, dann erbt er ganz normal..
Nein, der Pflichtteil steht ihm nicht zu, sofern die Eltern ihn wegen seiner Straftaten (Erpressung u.Ä.) enterben liessen. Das sind schwerwiegende Gründe, die gerichtlich anerkannt werden.
Stelle deine Frage mal hier ein:
Da sind einige unterwege, die sich damit auskennen.
Der Pflichtteil steht ihm auf jeden Fall zu.