Nicht verwandter Alleinerbe wie hoch ist Pflichtteil gegenüber dem Vater?

7 Antworten

Wie hoch ist der Pflichtteil den der Vater jetzt noch zu steht? 50% oder 25%?

Beides ist möglich !

Zunächstmal wäre zu ermitteln, wie viel der Vater ohne das Testament erhalten hätte. Hierbei ist entscheidend ob der verstorbene verheiratet war ( was nicht anzunehmen ist ) und ob seine Mutter oder einer deren Nachkommen den Erbfall erlebt hat.

Gab es zum Zeitpunkt des Erbfalls einen lebenden Nachkommen der Mutter, also z.B. einen Bruder oder eine Schwester des Erblassers, dann wäre der gesetzliche Erbteil des Vaters 50% und der Pflichtteil somit 25%. Falls nicht, wäre der gesetzliche Erbteil 100% und der Pflichtteil damit 50%.

Der Pflichtteil ist ein Anspruch in Geld, den der Berechtigte geltend machen kann.

Die Mutter wäre im Gegensatz zu Ihren Nachkommen natürlich selbst auch pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsanspruch eines gesetzlichen Erben beträgt die Hälfte seines Erbrechts.

Unterstellt, der Vater wäre gesetzlich, also ohne Testament, zum Alleinerben des Erblassers berufen gewesen, demnach die Hälfte des Reinnachlasses (Vermögen abzgl. Schulden und Bestattungskosten) in Geld innerhalb 30 Tagen zzgl. Verzugsszinsen. Plus Ausgleich lebzeitiger Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten 10 Jahre vor seinem Tod, die benannt nund dem Reinnachlass zugefügt werden müssen.

Dieser Anspruch wäre als Erbfallverbindlichkeit auszuzahlen, bevor du über den Nachlass verfügen darfst. Auch aus deinem eigenen Vermlgen, gäbe der Nachlass das garnicht mehr her :-(

All das hast du mit einem bilanzierten Nachlassverzeichnis einschl. Wertermittlung aller Nachlassgegegenstände sowie Kontoauszügen der letzten 10 Jahre zu belegen.

G imager761

sergius  15.07.2013, 17:36

Das gilt doch nur, wenn der Vater den Pflichtteil verlangt. Der Erbe ist nur gut beraten, wenn er den Nachlass nicht vor Klärung der Frage verprasst, ist aber nicht gehindert, das zuz tun. Nur: Wenn er es tut, muss er den Pflichtteil aus seinem Eigenvermögen zahlen.

Im Übrigen: Wenn die Mutter des Erblassers bereits vorverstorben ist, aber Abkömmlinge von ihr leben, würden diese zu 1/2 gesetzliche Erben werden und der Vater zr anderen Hälfte. Ist aber nur der Vater da, würe er gesetzlicher Alleinerbe sein (§ 1925 Abs.3 BGB) und hat daher im Fall seiner Enterbung einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/2 des Nachlasswertes (einschließlich des etwaigen fiktiven Nachlasses nach § 2325 BGB).

Das ist zugleich mein Antwort an den Fragesteller

Freyja1978 
Fragesteller
 15.07.2013, 21:37
@sergius

Es lebt vom Erblasser nur noch der Vater.... Man sagte mir allerdings das die Geschwister keinen Anspruch haben! ?

Im übrigen ...: der Vater hätte 50% bekommen weil der Sohn ihn enterbt hat! Von den 50% hat er nur noch den Pflichtteil von wiederum 50% bekommen also 25% von der gesammten Erbmasse! 

:)

Ich danke Euch für die schnellen Antworten! Ich hasse dieses Thema... Leider blieb dem Schwager meiner Tante nicht genug zeit das Geld selber aus zu geben (Krebs!) ich gönne es seiner Familie nicht.... Sie haben sich nie gekümmert seit mind. 15 Jahren nicht..... Natürlich bin ich dankbar das er mich bedacht hat...(weiß es erst seit seinem tot vor drei Wochen) und es lässt mich mein leben auch etwas beruhigter genießen aber hätte ich gewusst was da alles auf mich zu kommt dann hätte ich das im vorwege verhindert.....:-(