Immobilie als Erbmasse. Wer legt den Wert fest?

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Grds. hat die Pflichttelsberechtigte erst mit Wertstellung zum Stichtag Erbfall Anspruch auf ein bewertetes Nachlassverzeichnis, § 2314 BGB.

Da hätte sie die Wahl: Entweder ermittelt sie den Gebäudeertragswert n. § 182 Abs. 3 BewG Ertragswertverfahren selbst (Bild).

Oder sie verlangt ein Gutachten. Da diese Kosten aber dem Nachlass als Erbfallverbindlichkeit zufallen, schmälert dies ebenso ihren Anspruch um mehrere tausend Euro.

G imager761

Ertragswertverfahren - (Immobilien, Erbrecht)
lesterb42  07.11.2014, 17:23

§ 182 BewG gilt nur für Zwecke der Erbschaftsteuer, nicht für private Erbauseinandersetzungen. An dieser Stelle ist es auch falsch sparen zu wollen. Wenn man sich auf einen Gutachter verständigt und das Ergebnis akzeptiert ist doch der Streit aus der Welt und das Geld gut angelegt.

imager761  21.02.2015, 06:24
@lesterb42

Wie gesagt, Gutachterkosten fallen als Erbfallverbindlichkeit dem Nachlass zu und schmälern insoweit auch den Pflichtteilsanspruch :-O

Warum sollte man auf mehrere tausend EUR verzichten, wenn die Wertstellung der Immobilie anderweitig bewertbar wäre?

Hier würde ich auf jeden Fall auf eine gutachterliche Wertermittlung bestehen.Diese kostet zwar ein paar Euros, schafft aber Klarheit.

Dass der Bruder den Wert der Immobilie kleinredet ist insofern verständlich, da der Wert der Immobilie für die Höhe des Pflichtteiles entscheidend ist.

Es ist ein Unterschied ob dein Pflichtteil von einer Summe die 500 000.--€ oder 900 000.--€ , zu zahlen ist.

Deshalb zur Wertermittlung immer einen Gutachter bestellen.

Im Erbfall wird das Nachlaßgericht einen vereidigten Sachverständigen mit der Bewertung beauftragen. Die Kosten dafür tragen die Erben. Den Wert jetzt schon zu bestimmen, macht wenig Sinn, da bis zum Erbfall noch viel passieren kann, was den Wert des Objektes und die Erbfolge beeinflussen kann.

imager761  03.11.2014, 08:23
Im Erbfall wird das Nachlaßgericht einen vereidigten Sachverständigen mit der Bewertung beauftragen.

Unsinn. Das NLG jhat mit Wertermittlung des Nachlasses ebensowenig zu tun wie es Pflichtteilsrechte fordert :-O

dervagabund  05.11.2014, 12:35
@imager761

Dann erkläre doch bitte mal, wie der Wert einer Immobilie im Erbfall bestimmt wird. Speziell wenn Pflichtteile zu bedienen sind, muß der Wert der Immobilie quantifiziert werden.

lesterb42  07.11.2014, 17:25
@dervagabund

Es geht doch nur darum dass nicht das Nachlassgericht tätig wird. Die Erbauseinadersetzung müssen die Beteiligten schon selbst machen. Ohne Gutachter wird dies wohl nicht gehen.

Nach 10 Jahren hat die Tochter keinen Anspruch mehr.

Solange müssen die Eltern nach der Schenkung an den Sohn leben.

Jetzt schon darüber nachzudenken, hat wenig Sinn.

Ich nehme Bezug auf deine vorherhige Frage....

lindgren  02.11.2014, 13:33

P.S. Die Kosten eines Gutachters trägt immer der, der es in Auftrag gibt.

lajobay 
Fragesteller
 02.11.2014, 13:39

ok, aber noch mal: es handelt sich um keinen Vertrag über eine Schenkung. Im Grundbuch sind weiterhin alleinig Vater und Mutter als Eigentümer eingetragen. Das weiss die Freundin aus einem Besuch beim Amtsgericht/Grundbuchamt vor wenigen Monaten. Sie erhielt dort mündliche Auskunft aus dem Grundbuch. Der Bruder ist im GrBu NICHT eingetragen. Bei einer Schenkung wäre er das ja wohl.

lindgren  02.11.2014, 13:46
@lajobay

Sie hat Einsicht in das Grundbuch genommen....bevor der Vertrag beim Notar unterschrieben worden ist oder wann? Bis das Grundbuchamt reagiert, kann es mehrere Tage bis zu einem Monat dauern...

Und es kann nicht sein, dass sie Einsicht bekommen hat. Das können nur die jenigen, die im Grundbuch stehen. Oder mittels einer Vollmacht.