Kann mein Bruder seinen Pflichtteil verlangen, wenn meine Mutter das Haus und das Grundstück verkauft?

7 Antworten

Erbe tritt erst mit Tod ein. Wenn du jetzt schon von Pflichtteil redest, will deine Mutter deinen Bruder enterben? Wurde das Haus von Vater und Mutter errichtet oder nur von der Mutter? Anspruch ist das Eine, Familienfrieden und Gerechtigkeit unter Kindern ( Geschwistern) das Andere. Mal abgesehen davon, dass mir dieser Gedanke (Mama will Geld in mein Haus stecken) als Tochter nicht gefallen würde. 

1. Tritt Pflichtteil erst im Erbfall ein

2. Bestehen noch Pflichtteilansprüche des evtl. verstorbenen Vaters?

3. Schenkungen wie z. B. diese Investition, können nur vom Schenker oder Finanzamt 10 Jahre rückwirkend verlangt werden. Die anderen evtl. Erben haben nur 4 Jahre nach Schenkung Zeit dazu, also nur, wenn Mutter bis 4 Jahre nach Schenkung das Zeitliche segnen würde. Danach nicht mehr

4. Kann jeder mit seinem Vermögen machen was er will auch wenn das den anderen Erbberechtigten nicht gefällt. Also kann Mutter ihr Geld investieren worin sie immer will. Die anderen Erbberechtigten haben dazu kein MItspracherecht. Allerdings köchtelt dann familiärer Unfrieden hoch. Es kommt also drauf an, wie gut oder schlecht das Verhältnis der Geschwister untereinander ist.

Auf jeden Fall soll Mutter ein klares Testament schreiben, beglaubigen lassen und beim Nachlaßgericht hinterlegen, worin klar steht wer was und wieviel bekommt. Der Notar kann auch erklären wie man eine Anfechtung des Testamentes im Vorfeld verhindern kann.

Erb- und Pflichtteilsansprüche entstehen erst mit dem Erbfall:

Würde deine Mutter als Vorerbin ihr Eigentum oder dessen Verkausferlös an euch herschenken, kann er seinen Pflichtteil am väterlichen Nachlass sofort geltend machen.

Andernfalls dann, wenn eure Mutter innerhalb von 10 Jahren verstürbe und sein Erbe durch diese "Investition" niedriger ausfiele als der dazu hälftige Wert mit dieser Schenkung.

G imager761

Das kommt darauf an. Ist der Vater schon tot? Gab es ein Testament? Wenn er sich das Pflichtteil vorab auszahlen läßt, hat er hinterher keine Ansprüche mehr. Wenn die Mutter stirbt, können Schenkungen an die anderen Kinder angerechnet werden. Lieber mit einem Anwalt sprechen, bevor die Familie nicht mehr miteinander spricht.

Der Bruder hat erst dann Anspruch, wenn der Erbfall eintritt!