Pflichtteil auf eine selbstgenutzte Immobilie (Wohnung)?

5 Antworten

Ja, da es sich beim Pflichtteil um eine Geldleistung handelt. Die Eltern haben entschieden, sich gegenseitig als Erben einzusetzen, damit mussten sie damit rechnen, dass eines der Kinder den Pflichtteil fordert.

Das ist nun geschehen. Der überlebende, noch in der Wohnung lebende Elternteil kann doch einen Kredit aufnehmen, immerhin gibt es die Wohnung als Sicherheit.

Ja, und wenn er fordert, die zahlungspflichtige Person nicht zahlen kann, muss zur Not verkauft werden, um der Forderung nachzukommen.

Zunächstmal ist ein Pflichtteil kein Erbe, sondern ein Geldanspruch gegen den Erben. Der Pflichtteil berechnet sich aus den Wert des Nachlasses. Woher der Erbe das Geld nimmt, ist letztlich das Problem des Erben.

Sofern die Sofortige Zahlung eine unbillige Härte darstellt, kann der Pflichtteil  u.U. gestundet werden §2331a BGB.

https://dejure.org/gesetze/BGB/2331a.html

Der Pflichtteil ist dabei zu verzinsen.

Im Übrigen besteht Vertragsfreiheit, d.h. Erbe und Pflichtteilberechtiger können sich auch auf eine beliebige andere Lösung einigen.




der Pflichtteil ist grundsätzlich in Bar zu zahlen - wenn diese Person anderweitig keine Möglichkeit hat, kann müsste er es zur Versteigerung bringen

besser wäre ein Hausverkauf, Kredit o.Ä.

NORO28 
Fragesteller
 15.03.2017, 14:00

Dann steht die Frau oder Mann auf der Strasse, und das soll so in Ordnung sein ???

peterobm  15.03.2017, 14:04
@NORO28

der Pflichtteilsnehmer kann auch auf der Strasse landen - ein solches Schwert ist 2-schneidig

ob das in Ordnung ist, steht auf einem anderen Blatt. Gesetzliches geht nun mal vor

ja, er kann seinen pflichtteil verlangen.. ob aus diesem grunde die bude verkauft werden muss, ist erst mal zweitrangig...

Erben kann man erst, wenn der Erblasser verstirbt. Ich gehe davon aus, dass die Immobilie von der du deinen Pflichtteil beanspruchst im Besitz deiner Eltern steht. Also ergibt sich für dich erst dann ein Anspruch, falls einer von beiden stirbt.

peterobm  15.03.2017, 14:02

das wird wohl der Fall sein

poormikey  15.03.2017, 14:04

Falls dies bereits der Fall sein sollte, kannst du die Auszahlung des Pflichtteils verlangen. Wie dies dann zu erfolgen hat, wird in einer "normalen" Familie untereinander geregelt.

NORO28 
Fragesteller
 15.03.2017, 14:06

Ich spreche nicht von mir, sondern von einem fall in der Nachbarschaft. Das Ehepaar hat sich gegenseitig zu Erben eingesetz. Ein Kind ist enterbt worden (Pflichteil) Das andere Kind stellt keine ansprüche auf die Wohnung. Die Frau würde auf der Strasse stehen wenn das andere Kind das Pflichtteil verlangt.

poormikey  15.03.2017, 14:17
@NORO28

Pflichtteil ist ja eh nur die Hälfte vom Erbteil. Wenn die Eltern ein sogenanntes Berliner Testament hatten geht es wirklich nur ums Pflichtteil (im Regelfall). Sollte die Mutter es nicht auszahlen können oder es anders regeln, der Erbe aber darauf besteht, kann dieser klagen. Dann muss wahrscheinlich verkauft werden. Aber wie gesagt, in einer "normalen" Familie kommt es nicht zu solchen Problemen.