Maklergebühren vom Pflichtteil abzugsfähig

4 Antworten

Tendenziell sind die Marklerkosten eher abzuziehen, also mit den Nettoverkaufserlös bei der Berechnung des Pflichtteils zu rechnen. Das hängt aber im Streitfall von der Laune des Richtes ab.

müssen es jetzt, um die zwei Pflichtteilsberechtigten auszahlen zu können, das Haus in dem wir wohnen verkaufen

Das müssen sie nicht unbedingt. Sie können mit den Pflichtteilsberechtigten auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Im Falle einer unbilligen Härte gebe es sogar ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung nach §2331a BGB.

http://dejure.org/gesetze/BGB/2331a.html

Hierbei müssen sie sich natürlich überlegen, ob sie sich ein Haus in dieser Größe zu diesen Kosten leisten wollen.

Die Provisionen wird direkt vom Erbe abgezogen. D.h. z. B. Verkaufspreis 100.000€ ./. 5.000€ Provison = 95.000€ das an die Erben verteilt wird. 

Nein, leider muss nach dem neuen Gesetz ab 2015 der Verkäufer und der Käufer jeweils 3,42% bezahlen

Chrissy1982  01.04.2015, 11:30

Ich dachte das Gesetz tritt erst zum 1.5. in Kraft... Was natürlich auch schon bald ist. Dann würde ich erstmal versuchen das Haus ohne Makler zu verkaufen. Wenn Ihr noch darin wohnt ist das mit den Besichtigungen ja gut machbar. Ob die Gebühren abzugsfähig sind weiß ich leider nicht, sorry!

Auskunft  01.04.2015, 13:10

Das Gesetz gilt für Vermietungen und nicht für Verkäufe:

" Aufgrund des im März 2015 durch den Bundestag beschlossenen Bestellerprinzips, bezahlt künftig der Besteller des Immobilienmaklers, in der Regel der Vermieter, die Maklerprovision. Das Gesetz tritt im Sommer 2015 in Kraft.

Für den Verkauf ist derzeit keine Änderung vorgesehen, auch wenn der Berliner Senat es begrüßen würde, wenn das Bestellerprinzip auch für den Immobilienverkauf gelten würde, d.h. der Verkäufer immer den Makler bezahlen müsste."

http://www.immoverkauf24.de/immobilienmakler/maklerprovision/

? Ihr verkauft doch das Haus, dann zahlt ihr doch keine Maklergebühr, die zahlt immer der Käufer...

Auskunft  01.04.2015, 13:09

Nicht immer.

Es kommt aufs Bundesland an:

" Beim Immobilienverkauf zahlt in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Hamburg in der Regel nur der Käufer eine Maklerprovision, während in den übrigen Bundesländern Verkäufer und Käufer sich zumeist die Maklerprovision teilen."

http://www.immoverkauf24.de/immobilienmakler/maklerprovision/