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Müssen Enterbte mit ihrem Pflichtteil die Beerdigung des Vererbenden bezahlen?

Hallo alle zusammen !

Ich habe zu folgender Situation eine Frage:

Meine Bekannte hat 4 Kinder...3 Töchter und einen Sohn. Der Sohn ist verstorben und hat 3 mitlerweile erwachsene Kinder hinterlassen. Meine Bekannte hat mit einem Testament die 3 Kinder ihres verstorbenen Sohnes (also ihre 3 Enkelkinder) enterbt.

Damit ihre 3 Töchter die Beerdigng meiner Bekannten nach ihrem Tod finanzieren können, hat meine Bekannte 10.000 Euro als Festgeld bei einer Bank angelegt. Diese 10.000 Euro sollen also komplett nur für die Beerdigung genutzt werden !

Im Gesetz gibt es die Regelung, dass die Erben die Beerdigungskosten der Verstorbenen aus dem Nachlass der Verstorbenen bezahlen müssen. Wenn der Nachlass größer ist als die Beerdigungskosten, können die Erben den übrig gebliebenen Nachlass tatsächlich als Erbe behalten.

Nun meine Frage:

Müssen die 3 enterbten erwachsenen Enkelkinder meiner Bekannten mit dem Pflichtteil, der ihnen per Gesetz aus dem Nachlass zusteht, die Beerdigungskosten der Bekannten auch mit bezahlen ? Im Grunde genommen sind sie wegen der Enterbung ja keine Erben mehr, erben wegen dem Pflichtteil tatsächlich aber doch mit ! Der Pflichtteil berägt 1.250 Euro. Diese 1.250 Euro hätten die tatsächlichen Erben ja zu wenig für die Beerdigung wenn die Enterbten mit ihrem Pflichtteil nicht auch für die Beerdigungskosten aufkommen müssen ...

Ich hoffe ihr konntet mich verstehen und DANKE euch schon mal vielmals im Voraus für eure Antworten !

Erbe, Nachlass, Beerdigungskosten, Enterbung

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