Pflichtteil - enterben?
{"ops":[{"insert":"Meine Mutter hat mir versprochen, dass ich wenn sie in Pension geht (das war 2018) ein Grundstück als Pflichtteil erhalte. Nun ist es aber so, dass sie kein Wort mehr davon hören will. Meine ältere Schwester hat bereits vor Jahren ihren Pflichtteil (Haus mit Garten) bekommen. Es ist so dass unser Verhältnis sehr schlecht ist, da ich als Jugendliche Bulimie hatte. Momentan haben wir keinen Kontakt. Kann sie mich enterben wegen der Kontaktlosigkeit? Bzw. wäre die Bulimie ein Grund? Bzw. meine trockene Alkkrankheit? Sie interpretiert das als schweres psychisches Leid und daher als Grund mir nichts zu geben. Ich lebe in Österreich daher gilt auch dieses Erbrecht.\n"}]}
2 Antworten
Krass, das mit dem Erbe hört sich echt kompliziert an. Deine Mutter hat dir 'ne Fläche versprochen, aber jetzt sagt sie was anderes. Dein Verhältnis ist schwierig wegen der alten Sachen, und sie meint, du kriegst nix wegen psychischem Stress. In Österreich gelten aber auch Gesetze dazu. Vielleicht könnt ihr das klären. Hoffe, das regelt sich für dich! Das Erbrecht in Österreich besagt, dass Kinder grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Das heißt, sie können nicht komplett enterbt werden. Die Gründe dafür sind im Gesetz verankert und beziehen sich meist nicht auf persönliche Differenzen oder psychische Belastungen. Die Vereinbarungen, die deine Mutter getroffen hat, könnten rechtlich relevant sein. Es wäre ratsam, sich rechtlichen Rat zu holen, um deine Ansprüche zu klären. Hoffe, das hilft dir weiter!
Nein, wegen Deinen Erkrankungen kann sie Dich nicht enterben.
Hast Du etwas Schriftliches in der Hand, dass Du ein Grundstück erben solltest?
Mündliche Zusagen sind schwierig. Noch lebt Deine Mutter.
Es kommt dann darauf an, was im Testament steht.
Du kannst Dir aber bei einem Anwalt für Familienrecht eine Auskunft holen, dann hast Du sachkundige Auskunft.
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Alles Gute für Dich.