geringerer Stundenlohn für Minijobber (Bedarfsaushilfe)?

Hallo.

Arbeite seit 6 Monaten bei einer kirchlichen Sozialstation (Diakonie) als Bedarfsaushilfe auf 450,-€ - Basis.Einen klassischen Arbeitsvertrag und/oder Unterlagen mit den geltenden Vertragsbedingungen habe ich nie bekommen. Also habe ich keinerlei Informationen über Tarif, Urlaub,Lohngestaltung, etc.

Ich (wohl alle Minijobber bei uns) bekomme im Gegensatz zu meinen Kollegen/innen (50%-75%-Stellen) nur einen pauschalisierten Stundenlohn von 14,-€ (Zuschläge etc. mit eingerechnet). Alle anderen Kollegen/innen (deren Stelle über Minijob hinaus geht) bekommen Grundlohn nach Entgelttabelle + Zuschläge. Lt. meiner Lohnabrechnung gilt für mich der BAT-KF, welchen ich nach Infos gewälzt habe. Dort habe ich bzgl. einer geringeren Entgeltzahlung für Minijobber (Bedarfsaushilfe) nichts gefunden.

Im Büro (PDL etc.) vor Ort wurde mir auf meine Frage nach dem Lohnunterschied nur gesagt " das ist schon immer so,klär das mit dem Chef!". Gesagt,getan. Mein Chef hat aber nur um den heißen Brei geredet und gemeint, dass ich ja garnicht BAT-KF sei (hmm,es steht aber seit eh und je auf meiner Lohnabrechnung), sondern AVR und wenn ich den Lohn wie meine Kollegen habe wolle, solle ich halt meine Stunden aufstocken (und mich versteuern lassen). Mein momentaner Lohn von 14,-€ sei schon richtig so,das sei mit der MAV über Monate hin und her gerechnet und als fairer Lohn für Minijobber festgehalten worden. Ohne richtige Infos zur Grundlage wurde das Gespräch dann beendet. Habe mich dann durch die AVR hin und her schlau gelesen und auch dort bzgl. geringerer Vergütung für geringfügig Beschäftigte nichts gefunden. Frühere Anlagen des AVR bzgl. geringerer Vergütung für geringfügig Beschäftigte wurden ja Ende 2009-2013 vom EUGH komplett gekippt und gestrichen,da sie gegen das TZBFG verstießen, da geringfügige Beschäftigte auch als Teilzeitangestellte gelten.

Auch wurde mir keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gewährt (war im 5. Monat meines Beschäftigungsverhältnisses 3 Tage krankgeschrieben, an denen ich lt. Dienstplan hätte arbeiten müssen und habe die Krankmeldung im Büro vor Ort abgegeben) mit der Begründung der PDL "das ist schon immer so!

Habe mich auch schon mit unserer MAV vort Ort zusammen gesetzt, aber die haben "von Tuten und Blasen" keine Ahnung und werden vom Chef auch einfach nur rund und dusselig gequatscht (das gibt die MAV selbst zu). Die MAV hat mir Einblicke in die Ordner gegeben, welche sie haben. Aber dort habe ich nichts konkretes für oder gegen meine Rechtsauffassung bzgl. meiner Probleme finden können.Auch habe ich wieder um ein Gespräch beim Chef gebeten mit der Bitte, mir die (lt. ihm) für mich geltenden AVR zu Durchsicht mitzubringen. Natürlich ist der Chef erst wieder in 1 Monat für mich zu sprechen.

Alles dreht sich alles im Kreis, von Arbeitgeberseite aus komm ich an niemanden und nichts ran um die Probleme zu klären/erläutern.

LG,Jenni

Lohnfortzahlung
Zeitarbeit - Krankschreibung, krank - Abmeldung von Kundenseite - Lohnfortzahlung?

Hallo Leute,

Ich bin seit dem 13.09.17 über die Zeitarbeitsfirma "Persona Service" für ein wirklich extrem gutes Gehalt eingestellt worden (weit über Tarif mit "Einsatzbezogener-Zulage").

Das Probelm ist... nach 2 Wochen Tätigkeit hatte ich "Magen-Darm" Virus und war 11 Tage krank mit insgesamt 3 Besuchen beim Arzt.

Danach hab ich fleißig weiter gearbeitet auch über die Feiertage... bis ich höllische Schmerzen im linken Fuß wg. eines eingewachsenen Zehenagels bekam. Diagnose war wenig erfrischend... entweder aufschneiden oder Nagel ziehen... so bin ich nach Operation heute am 07.11.17 (13.09.17 war Eintritt) zum 2ten Mal krank geschrieben. Vorläufig bis Ende der Woche (10.11.17). Ich darf den Fuß nicht Belasten und bin jeden Tag bei der Kontrolle bzw. beim Verbandswechsel beim Hausarzt....

Der Anruf kam... die Einsatzfirma hat mich abbestellt... noch am selben Tag wie ich mich zum 2ten Male krank gemeldet habe... die Kündigung des Arbeitgebers (Zeitarbeit Persona Service ist noch heute raus).

Das Kommentar der Einsatzfirma war irgendwas wie "der teuerste Mitarbeiter ist mehr Abwensend als Anwesend".... 

Auch wenn ich den Brief noch nicht vorliegen habe, so hoffe ich doch auf humane Kündigungsfrist von 2 Wochen, bin mir aber unsicher... wie soll ich mich verhalten?

Der Kunde kann ja immer ab-bestellen... eben dafür bucht er ja Zeitarbeiter... aber welche Verpflichtung hat die Leiharbeitsfirma mir gegenüber, wenn ich seit dem 13.09 "unbefristet" eingestellt war und die Kündigung heute am 07.11 "verschickt" wurde (ich rechne mit Eintreffen zum 09.11).

Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung für 1ne Woche oder 2 Wochen? Einen Ersatz mit diesem Lohnniveau schloss die Personal-Leiterin von Persona-Service telefonisch heute aus! Auch ein Einsenden von echten und makaberen Bildern meines blutigen Zehs und dem geschnittenen "wilden-Fleisch" änderten daran nichts. Sie haben einfach nur Jobs - die (ich sag sas mal frei-frühlich) niemand wirklich machen mag für um die 9 Euro Brutto... davon kann ich nicht mal die Miete zahlen.... ... sight

Ich habe noch ca. 10 Überstunden und 4 Tage Urlaub... soll ich mich weiter krank schreiben lassen oder macht das keinen Sinn???

Wann muß ich mich beim Arbeitrsamt melden? Entstehen mir Nachteile durch die Operaton-bzw.-Krankschreibung?

Ich bin auf jeden Euro angewiesen weil ich der alleinige Familien-Ernährer bin... ALG1 ist 300 Euro unter der fürstlichen Bezahlung von Persona-Service im Monat... aber ich bin mir für nichts zu Schade und ich will arbeiten...

was ist die Klügste Art- und Weise zu handeln momentan? Ich bitte um Hilfe!

Herzlichen Dank an alle die Antworten!!!

krank, Krankschreibung, Kündigungsfrist, Leiharbeit, Lohnfortzahlung, Zeitarbeit, igz
Lohnfortzahlung bei Krankheit auch mit Springervertrag?

Hallo,

mein AG hat mich in der Probezeit gekündigt da ich eine längere Zeit krank war (etwas mehr als ein Monat). Ich hatte einen festen Plan den ich täglich einige Stunden fahren musste, sodass ich auf einen durchschnittlichen Lohn eines Teilzeitmitarbeiters kam.

Ich habe bei Krankheitsfällen immer den Tagessatz gekriegt den ich bekommen hätte wenn ich normal meinen Standartplan gefahren wäre. Jetzt habe ich, da ich meine Krankheitsbescheinidungen immer abgegeben habe, einen normalen Monatslohn + Resturlaub als "letzte Zahlung" erwartet, mit dem das Verhältnis nun beendet wird. Allerdings wurde mir nur ein Teilbetrag überwiesen (nur ca. 200 €).

Nun habe ich im Vertrag festgestellt, dass ich als "Springer" eingestellt bin. Bzgl. Arbeitszeiten kann ich folgenden Satz zitieren:

"Der Mitarbeiter wird als Springer ohne feste Touren eingestellt. Aus diesem Grund kann eine wöchentliche Arbeitszeit mit entsprechender Vergütung nicht festgelegt werden."

Allerdings hatte ich feste Touren die mir seit Monaten schon zugeteilt sind und die ich auch gefahren bin.

Jetzt Frage ich mich:

Kann der AG nun einfach sagen, ich hätte keine feste Arbeitszeit, dementsprechend auch kein Recht auf Lohn wenn ich krank bin? Oder kann er sagen wir wollten dich in der Krankheitszeit nur sehr gering beschäftigen da keine Aufträge da waren (oder andere Ausreden) um mir nur ein Bruchteil zu zahlen?

Oder steht mir für die volle Ausfallzeit der Tagessatz zu für den ich seit Monaten schon arbeite?

Ich werde die Tage zum Arbeitsgericht gehen, würde gerne wissen ob dies eine mögliche Rechtfertigung seitens AG werden könnte..

Viele Grüße

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis, Lohnfortzahlung, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium
Kita wird geschlossen, was passiert mit den Löhnen der Erzieher?

Guten Tag,

ich informiere mich hier für meine Partnerin (Augebildete Erzieherin).

Sie arbeitet in einer Kinderkrippe, diese ist ein e.V. und wird durch die Kommune unterstützt.

Durch die Staatliche Schließung aller Kitas etc., kann meine Partnerin aktuell nicht arbeiten.

Nun soll sie für die Schließung bis nach Ostern, entweder Minusstunden oder Urlaub nehmen. Ansonsten muss sie gänzlich auf ihr Gehalt verzichten. Die Kommune weigert sich ihren Anteil an die Kinderkrippe zu zahlen und so erhält nun kein Erzieher seinen Lohn. Das einzige was angeboten wird ist, das vor Ort teils aufgaben erledigt werden, wie Putzen und Aufräumen und sie dadurch einen teil ihres Gehaltes erhalten.

Hierfür müssten sie jedoch Vollzeit arbeiten und erhalten vermutlich nicht mal die hälfte ihres üblichen Entgeltes.

Es kann doch nicht sein das durch den Staat eine erzwungene Schließung erwirkt wird und plötzlich das betroffene Personal keinen Lohn bekommt. Obwohl sie theoretisch ihre Arbeit anbieten nur der Arbeitgeber diese nicht annehmen kann. Hier trägt doch der Arbeitgeber das Risiko und nicht der Arbeitnehmer. 

Eine Lohnfortzahlung muss doch hier greifen oder nicht? Fallen in diesem Fall die Kitas nicht sowieso unter den Seuchenschutz und dadurch müssten doch die Arbeitnehmer geschützt werden?

Ich finde das eine Schweinerei. Klar ich verstehe auch alle anderen die unter der Schließung der Schulen und Kitas leiden wie Eltern ohne Betreuung für ihre Kinde etc., aber auch einzelne Existenzen kommen hier unter die Räder.

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz, Erzieher, Kindergarten, Kindertagesstätte, Lohnfortzahlung, Ausbildung und Studium
Bekomme ich noch meinen Lohn wenn ich Krank war?

Hallo zusammen :)

Wie ihr an der Frage oben seht bin ich etwas verunsichert. Aber ich erkläre mal alles ganz genau.

Ich habe vom 17.11.2016 bis zum 30.11.2016 gearbeitet und auch meinen Lohn bekommen. Da ich Teilzeit arbeite ist es nicht besonders viel. Ich habe auch Fotos gemacht damit man mir gut helfen kann.

Am 1, 2 und 3 Dezember habe ich dann gearbeitet und ab da war ich krank. Ich bin immer zum Arzt gegangen und habe der Arbeit die Atteste per Post zukommen lassen (Habe angerufen ob es in Ordnung ist die Atteste per Post zu schicken und sie sagten das es kein Problem ist.). Ich habe sie alle per Einschreiben verschickt und habe alle Kassenbons noch da, sodass ich weiß das die Atteste angekommen sind.

Ich habe auch Fotos gemacht sodass man sehen kann was über Krankheit in meinem Arbeitsvertrag steht. Ich habe auch noch ein Foto gemacht von meiner lohnabrechnung im Dezember (Bekomme mein Gehalt immer am 15. des Folge Monats). Ich weiß also wieviel ich ungefähr an steuern und Versicherung in % abgeben muss.

Ich habe dann wegen meiner Krankheit (Schwindelanfälle und Ohnmachts Erscheinungen) gekündigt und die Kündigung wurde am 18. Dezember rechtskräftig. Ich konnte die Arbeit nicht mehr weiterführen (Ich war dort Telefonistin) und habe deshalb auch gekündigt. Dies weiß der Arbeitgeber aber auch.

Ich habe dann für den Dezember (Mit Abzügen) heute 132,19€ auf meinem Konto gehabt. Und das kann doch nicht sein da ich ja immer alle Atteste abgegeben habe und der Arbeitgeber muss mir doch mein Gehalt weiter zahlen oder nicht ? Ich habe ja alles was im Arbeitsvertrag steht eingehalten oder liege ich da falsch ?

Es wäre nett wenn mir jemand helfen könnte der auch wirklich Ahnung davon hat :) Ich kann falls jemand noch mehr Infos braucht auch gerne noch die Fragen beantworten. Ich bedanke mich schonmal für eventuelle Antworten :)

Liebe Grüße Tessa

Bild zu Frage
Arbeit, Gehalt, Recht, Arbeitsrecht, Krankheit, Arbeitsvertrag, Lohn, Lohnfortzahlung
Arbeitgeber berechnet Krankheit als Minusstunden trotz AU?

Liebe Community,

ich arbeite seit 2 Jahren bei einem Pflegedienst mit 35 Stunden die Woche.

Ende November war ich für 4 Wochen das erste mal erkrankt und hatte eine AU.

Alle Mitarbeiter führen ein Zeitkonto, welches laut Vertrag ein Plus von 30 Stunden oder ein Minus von 10 Stunden aufweisen darf.

Mein Einsatzplan gestaltet sich so: Ich arbeite Montag und Dienstag je 5 Stunden in einer festen Tour. Die restlichen Tage, auch WE, bekomme ich Ende des Monats für den nächsten Monat von meiner Chefin zugewiesen, je nach Bedarf werde ich eingeplant sodass ich meine 35 Stunden erreiche.

Dieses mal gab es Ende November vor meiner Erkrankung noch keinen Dienstplan, als ich dann eröffnete dass ich ca. 4 Wochen ausfalle, wurde ich auch nirgends mit eingeplant.

Nun habe ich meine Stundenabrechnung gesehen für Dezember. Auf meinem Konto stehen 100 Minusstunden!

Es wurden nur die Montage und Dienstage mit je 5 Stunden "vergütet" alles andere mit "krank =0 stunden....

Ist das zulässig? Mein Arbeitsplan ist zwar recht frei gestaltet aber nur weil ich krank war und nicht geplant wurde, ist das jetzt mein Nachteil? Würden da nicht zumindest die durchschnittlichen Stunden die ich jede Woche arbeite vergütet werden?

Bin fix und fertig weil ich jetzt fast mit einem Monatsgehalt in den Miesen stehe!

DANKE für das Lesen und kommentieren!

Arbeitsrecht, Krankheit, Arbeitgeber, Entgeltfortzahlung, Lohnfortzahlung, minusstunden, zeitkonto