Arbeitgeber behält Lohn ein, darf er das?

9 Antworten

Eine fristlose Kündigung ohne Grund ist schon mal gar nicht möglich. Sieh zu, dass du so schnell wie möglich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gehst, damit er so schnell wie möglich eine Klage vor Gericht einreicht.

Was dein Lohn angeht. Den muss der Arbeitgeber bezahlen, was den Unfall und die Folgekosten angeht, kann man nicht pauschal sagen in welcher Höhe du diesen übernehmen musst. Selbstverschuldet heißt erstmal viel und dennoch gar nichts. Wenn du grob fahrlässig gehandelt hast, möglicherweise sogar vorsätzlich, kann der Chef einen Teil oder sogar bei vorsätzlich den gesamten Schaden von dir ersetzen lassen. Das am besten in allen Einzelheiten mit dem Anwalt besprechen.

Im Oktober 2019 habe ich die Fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen bekommen.

Alleine das dürfte schon ein Rechtsverstoß sein, womit die Kündigung unwirksam wird. Siehe hierzu:

https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/fristlose-kuendigung-arbeitgeber/3558009.html

Daraus:
"Eine außerordentliche Kündigung gilt zudem in den meisten Fällen nur dann als zulässig, wenn ihr eine Abmahnung vorausgegangen ist (Hier finden Sie die häufigsten Abmahnungsgründe). Daher empfehlen Experten, bei fristlosen Kündigungen stets einen Anwalt für Arbeitsrecht miteinzubeziehen. Denn: Ist die Kündigung unbegründet, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden."

Da steht auch drin das er meinen Lohn, Urlaub und mehrstunden einbehält wegen diesem Unfall.

Auch das dürfte absolut gesetzeswidrig sein, siehe hierzu:

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html#tocitem2

Daraus:
"Kon­kret gel­ten für al­le Schäden des Ar­beit­ge­bers, die ein Ar­beit­neh­mer durch ei­ne be­trieb­lich ver­an­laßte Tätig­keit rechts­wid­rig ver­ur­sacht, die fol­gen­den Haf­tungs­re­geln:

  1. Bei Vor­satz haf­tet der Ar­beit­neh­mer voll, d.h. er haf­tet auf Er­satz des ge­sam­ten Scha­dens.
  2. Bei gro­ber Fahrlässig­keit haf­tet der Ar­beit­neh­mer "in der Re­gel" voll, d.h. er haf­tet in den meis­ten Fällen auf Er­satz des ge­sam­ten Scha­dens, doch gibt es auch Aus­nah­mefälle, in de­nen die Er­satz­pflicht ge­min­dert ist.
  3. Bei mitt­le­rer Fahrlässig­keit wird der Scha­den un­ter Berück­sich­ti­gung sämt­li­cher Umstände des Ein­zel­falls zwi­schen Ar­beit­ge­ber und Ar­beit­neh­mer auf­ge­teilt.
  4. Bei leich­tes­ter Fahrlässig­keit haf­tet der Ar­beit­neh­mer gar nicht."

Im Übrigen ist der Arbeitgeber im Zeifelsfall verpflichtet, einen der Punkte 1 bis 3 nachzuweisen, wenn er Schadensersatz haben möchte. Desweiteren wäre die Höhe des Schadens erstmal konkret zu klären und vom Arbeitgeber konkret und detailliert nachzuweisen. Einfach nur mal Geld einzubehalten, geht jedenfalls überhaupt nicht.

Dein Fall ist aber kein Einzelfall. Dass Arbeitgeber nach Gutdünken und nicht nach Gesetz handeln, ist eine weit verbreitete Unsitte laut einem Freund, der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist. Daher kann ich dir nur dringend empfehlen, ganz schnell zu einem solchen Fachanwalt zu gehen, um dich nicht von deinem ehemaligen AG abzocken zu lassen. Du kannst dir in der Regel auch erstmal eine kostenlose Erstberatung holen, wo dann auch die Finanzierung des Anwaltes besprochen werden kann, denn auch da gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Familiengerd  12.11.2019, 13:08

Außerdem darf der Arbeitgeber - bei Nachwis und berechtigter Aufrechnung - das Entgelt nur bis zur Pfändungsfreigrenze einbehalten!

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Geh zum Arbeitsgericht. Dort wird ein Rechtspfleger Deine Klage aufnehmen. Dieser Weg zum Verfahren kostet Dich nichts. Wenn Du gewinnst, muss der AG die Kosten sowieso tragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du hast eine fristlose Kündigung ohne Gründe erhalten und bist nicht dagegen vorgegangen ? Ist die Frist schon abgelaufen ?

Wenn das der Fall ist, fürchte ich, du wirst tatsächlich kein Geld mehr sehen.

Bronson88 
Fragesteller
 12.11.2019, 11:14

Der Betrieb ist mit Zwei Mitarbeitern leider zu klein.

Der Fall wurde von der Versicherung übernommen.

Er hat bis zum 15.11. Zeit zu überweisen. Aber er schrieb in die Kündigung das er dies nicht machen will.

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AnglerAut  12.11.2019, 11:16
@Bronson88

Auch bei nur 2 Mitsrbeitern kann er dich nicht fristlos kündigen.

Wahrscheinlich hat er aus dem Unfall einen Anspruch gegen dich und rechnet den mit deinem Lohn auf.

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Familiengerd  12.11.2019, 13:07
@AnglerAut

Der Arbeitgeber muss bei einer Aufrechnung aber erstens seine genauen Forderungen darlegen und zweitens die Pfändungsfreigrenze beachten (er darf also nicht das gesamte Entgelt einbehalten).

Außerdem: Wenn die Versicherung den gesamten Schaden trägt, darf der Arbeitgeber diesen Schaden nicht auch noch dem Arbeitnehmer in Rechnung stellen, allenfalls die (möglicherweise nur anteiligen) Kosten für eine Verteuerung der Versicherung aufgrund des Unfalls, sofern er ihm mindestens eine mittlere Fahrlässigkeit nachweisen kann.

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Familiengerd  12.11.2019, 14:08
@AnglerAut

Diesmal ist mir bei den Umständen wohl weniger entgangen als gestern bei den "Unwahrheiten im Bewerbungsverfahren". 🙄

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Gibt es keine Versicherung die den Schaden übernommen hat?

Und warum gehst du nicht zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht? Dieser kann dir besser helfen, als die Laien hier.

Bronson88 
Fragesteller
 12.11.2019, 11:14

Der Betrieb ist mit Zwei Mitarbeitern leider zu klein.

Der Fall wurde von der Versicherung übernommen.

Er hat bis zum 15.11. Zeit zu überweisen. Aber er schrieb in die Kündigung das er dies nicht machen will.

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