Lohnnachzahlung und hartz 4?

3 Antworten

Da der Lohn für den Monat Juni ist, wird er auch nicht angerechnet. Da Sie für Juni auch kein ALG 2 bezogen hat.

Sie sollte dies belegen mit der Lohn Abrechnung, Kündigung und in der Überweisung wird sicherlich auch der Monat im Verwendungszweck angegeben.

Richi008  31.08.2021, 05:48

beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 gilt das Zuflussprinzip.

das bedeutet , es kommt nicht darauf an wann etwas erarbeitet wurde sondern lediglich wann der geldeingang auf das Konto zufließt.

( bei barauszahlung , gilt wann das Bargeld übergeben wurde ).

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Sie hätte ja dann im eigentlichem Sinne "umsonst" gearbeitet.

Wie kommst Du denn auf den Blödsinn?

Wenn ein ehemaliger Arbeitgeber während des ALG 2 - Leistungsbezuges Lohn/Gehalt nachzahlt, dann handelt es sich natürlich um anrechenbares Einkommen.

Der Freibetrag auf Erwerbseinkommen sollte zur Anwendung kommen.

Es kommt nicht darauf an aus welchem Zeitraum man etwas bekommt, sondern wann es einem zufließt, deshalb ist das Zuflussprinzip anzuwenden.

Ihr stehen dann auf die Nachzahlung von Erwerbseinkommen die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu.

Würde nach Abzug dieser Freibeträge vom Nettoeinkommen und ggf. weiteren erhöhten nachweisbar notwendigen berufsbedingt absetzbaren Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten mehr anrechenbares Nettoeinkommen bleiben als ihr an ALG - 2 für den Monat des Zuflusses gezahlt wird, dann muss dieses anrechenbare Einkommen zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt angerechnet werden, wenn man sonst bei einmaliger Anrechnung im Monat des Zuflusses aus dem Leistungsbezug fallen würde.