Ich habe einen Minijob,40Std/Monat. Chef hat keine Arbeit für mich, gibts Lohnfortzahlung?

3 Antworten

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Auch  bei Minijobs gilt das Arbeitsrecht.

Der Arbeitgeber befindet sich im Annahmeverzug und muss Lohn zahlen.

Außer den von WosIsLos genannten Möglichkeiten gibt es noch eine 4. vielleicht sogar die beste und kostenlose Variante: 

Das Arbeitsgericht. Man geht hin und lässt die Lohnklage aufnehmen.

Das kann man in der ersten Instanz ohne Anwalt machen.

Zuvor würde ich aber erst mal anders vorgehen.

Dem Arbeitgeber per Einwurfeinschreiben unter kurzer genauer Fristsetzung mitteilen, Deinen Lohn zu zahlen, weil er da gesetzlich zu verpflichtet ist und er sich im Annahmeverzug befindet.

Du kannst darauf hinweisen, das nach fruchtlosem Ablauf der Frist der Rechtsweg eingeleitet wird.

Dieser Brief kann natürlich dazu führen dass Du Dein Geld bekommst, aber auch das man Dir kündigt.

Ebenso wenn es zu einer Lohnklage kommt.

Er muss zahlen; keine Frage. Dann soll er sich Aufgaben raussuchen. Sonst könnte ja jeder AG einfach die Kündigung versuchen, indem er seine AN auf das Abstellgleis schiebt.

Wenn dein Arbeitgeber im schriftlichen Arbeitsvertrag eine feste Arbeitszeit von 40 Stunden monatlich festgelegt hat, muß er diese auch entlohnen, sofern du:

- auch zum Arbeitseinsatz zur Verfügung stehst.

Bei Leistungsverweigerung des Arbeitgebers steht dir zur Verfügung:

1. Betriebsrat

2. Gewerkschaft

3. Rechtsanwalt

Das leitet sich für Teilzeitkräfte aus den Bedingungen für normale Arbeitsverhältnisse ab. Einen Gesetzestext für diesen Einzelfall habe ich nicht gefunden.