Gibt es bei der Übungsleiterpauschale auch eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

1 Antwort

Für die 150 Euro gibt es Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, da es sich um Arbeitsentgelt handelt.

Die Übungsleiterpauschale zählt nach §14 Abs. 1 Satz 3 SGB IV nicht zum Arbeitsentgelt, daher dürfte dafür die Lohnfortzahlung nicht gelten.

PeterSchu  10.07.2015, 15:46

Das würde ich auch so sehen.

Ist denn nicht außerdem die Übungsleiterpauschale (nach meiner Info 2400 Euro jährlich) bei 400 Euro monatlich deutlich überschritten, unter der Voraussetzung, dass sie 12 Monate gezahlt wird?

verreisterNutzer  10.07.2015, 22:42
@PeterSchu

Der Hinweis auf die Überschreitung ist berechtigt. Hier kommt es a) auf die tatsächliche Tätigkeit an, die wiederum b) von dem Verein ggf. pauschal zu versteuern bzw. sozial-zu-versichern wäre.

Im Übrigen haben auch Vereine mit entsprechenden Prüfungen der Steuer- und Sozialversicherungsbehörden zu rechnen.

dopamin28 
Fragesteller
 13.07.2015, 06:35
@PeterSchu

Arbeite erst seit Juni dort darum die 400 statt 200 Euro.