Mindeststunden bei Minijob?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

" wöchentlich bis zu 10 Stunden"

§ 12 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz)

"(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung MUSS eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von ZEHN Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen..."

Hier ist die wöchentliche Mindestarbeitszeit nicht festgelegt ("bis zu 10 Stunden" ist keine Festlegung einer Mindestarbeitszeit); daher ist die Klausel unwirksam und es greift zudem § 307 (2) BGB (Inhaltskontrolle von AGB), weil durch die Formulierung eine unangemessene Benachteilung des ArbN gegeben ist; daher greift die gesetzliche Regelung.

Daher steht Dir grundsätzlich die Bezahlung von 10 Std./Woche zu, ob Du in Einzelfällen weniger arbeitest oder überhaupt nicht, weil Du nicht abgerufen wirst, spielt hier keine Rolle.

elektromeister  20.05.2015, 19:16

Da kann man nur "Viel Glück und einen guten Anwalt" bei dem nun anstehenden Prozess wünschen. Auch der Ausgang mit der Urteilsbegründung sollte dann hier veröffentlicht werden, damit ALLE anderen Minijobber auch mal was davon haben.

Flufflpuff 
Fragesteller
 21.05.2015, 01:13

Danke, genau sowas habe ich gesucht :) Ich meinte ich hätte das schonmal gelesen, deswegen auch meine Frage. Ich werde mich damit nochmal mit meiner Geschäftsführung auseinander setzen. Das wären locker 130€ mehr im Monat. Macht für mich einen deutlichen unterschied :)

"mit wöchentlich bis zu 10 Stunden" bedeutet nur, dass du nicht mehr als 10 Stunden pro Woche arbeiten darfst. Nach unten sind leider keine  Grenzen gesetzt. Wenn dir das nicht reicht, was ich mir gut vorstellen kann, solltest du dir einen anderen Job suchen. Es ist zwar nicht nett von der Chefin, Schichten zu kürzen und neue Leute einzustellen, statt dir mehr Arbeit zu geben, aber meines Wissens verstößt sie damit gegen kein Gesetz. 

Familiengerd  19.05.2015, 17:23

DerSchopenhauer gibt mit Verweis auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz § 12 "Arbeit auf Abruf" die richtige Antwort: Es besteht Anspruch auf 10 Stunden!

putzfee1  19.05.2015, 18:42
@Familiengerd

Sorry, kenne ich so nicht. Die Aushilfen bei uns im Betrieb arbeiten auch schon mal nur 4 oder 5 Stunden in den Woche. Aber gut zu wissen, danke.

Familiengerd  19.05.2015, 21:14

arbeiten auch schon mal nur 4 oder 5 Stunden in den Woche

Daran ist ja auch nichts auszusetzen, wenn sie so vereinbart waren (z.B. als Mindeststunden).

Wenn aber keine Stundenzahlen vereinbart wurden oder nur eine Maximalstundenzahl, dann gelten nach dieser gesetzlichen Bestimmung 10 Stunden als mindestens vereinbart, die auch bezahlt werden müssen, selbst wenn nicht an so vielen Stunden tatsächlich gearbeitet wird.

putzfee1  19.05.2015, 21:46
@Familiengerd

Nein, das ist es ja eben... es ist keine Mindeststundenzahl vereinbart. Es heißt im Arbeitsvertrag nur "auf Abruf, als Krankheits- und Urlaubsvertretung". Und es werden auch nur die gearbeiteten Stunden bezahlt, d.h. mal 10, mal 5, mal auch gar keine.