Neuer Arbeitsvertrag und bereits schwanger?
Hallo zusammen, bin über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Die Firma in der ich eingesetzt bin hat mir nun eine Übernahme mit einem befristeten Arbeitsvertrag Angeboten. Nun bin ich aber bereits schwanger (6 SSW). Die Vertragsunterzeichnung wäre mitte Juni und der Vertrag würde zum 1.8.2017 in Kraft treten. Bis dahin arbeite ich noch für die Zeitarbeitsfirma. Meine Frage ist nun wenn ich den Vertrag zur Übernahme unterschreibe und nach der 12. SSW (die vor dem 1.8.2017 zu ende ist) von meiner Schwangerschaft erzähle. mich mein "neuer" AG kündigen kann, da ich ja noch nicht offiziell angefangen habe für die Firma fest zu arbeiten und noch über die Zeitarbeit dort eingestellt bin. Ich hoffe man versteht ungefähr was ich meine :)
3 Antworten
Wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, kann der Arbeitgeber Dir auch dann nicht mehr kündigen, wenn Du erst später dort anfängst.
Der Grund dass ein Arbeitgeber bei der Einstellung nicht nach einer Schwangerschaft fragen darf, bzw. dass es dort das "Recht zur Lüge" gibt, ist ja genau der, dass eine Frau auch die Möglichkeit hat, einen Job zu bekommen.
Bei Schwangerschaft greifen das besondere Kündigungsverbot und das Mutterschutzgesetz sofort. Eine Kündigung ist somit weder vor Arbeitsantritt noch in der Probezeit möglich.
Du solltest nur daran denken, dass Du aber durch die Schwangerschaft kein unbefristetes Arbeitsverhältnis hast. Wenn das vereinbarte Beendigungsdatum der Befristung erreicht ist ist Schluss, sollte Dir keine Verlängerung oder ein unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten werden.
Zum Schluss noch: Herzlichen Glückwunsch und alles Gute.
Um es deutlicher zusammenzufassen:
Teile die Schwangerschaft erst mit, wenn der neue Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist.
Danke fürs Sternchen.
der Arbeitsvertrag wäre befristet , würde somit, zum Leidwesen deiner auslaufen.
Bleibe in der alten Firma, sprich ehrlich mit der neuen
Ihnen steht dann Kündigungsschutz zu ,
Nach der Geburt können sie immer noch wechseln
Ob fair oder nicht: wenn du den neuen Vertrag willst, warte auf jeden Fall mindestens so lange, bis er von allen Beteiligten unterschrieben ist. Erst dann solltest du dem AG von der Schwangerschaft berichten - bis dahin darfst du sogar lügen, ohne dass es rechtliche Konsequenzen haben darf.
Danach darf der AG den Vertrag nicht mehr kündigen, dann greift sofort das Kündigungsverbot des MuSchG.
Allerdings bedenke, dass der AG sich hintergangen fühlen wird und eine mögliche Verlängerung deines befristeten Vertrags wohl nicht zu erwarten ist.