Arbeitsunfall in der 2 Woche, wird man trotzdem bezahlt?

3 Antworten

Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber greift erst nach vier Wochen. Bis dahin bezahlt die Krankenkasse diese. Das musst du allerdings selbst "anschubsen", also der Krankenkasse melden!

Bei einem Unfall auf dem direkten Arbeitsweg handelt es sich zudem um einen Wegeunfall, bei dem die Berufsgenossenschaft zuständig ist. Da inzwischen gerichtlich entschieden wurde, dass die BG des Arbeitgebers auch bereits für Schnuppertage greift, gibt es hier also keine Mindestvertragslaufzeit, die eingehalten werden muss.

Da du mehr als 3 Tage ausfällst, muss dein Arbeitgeber diesen Wegeunfall jetzt auch zwingend der BG melden. Ebenfalls musst du dich einem sogenannten Durchgangsarzt vorstellen! Halte diese Wege unbedingt ein, BG-Leistungen sind besser als Kassenleistungen, gerade wenn es um Rehamaßnahmen und dauerhaften, aus dem Wegeunfall resultierenden Schäden geht!

Bei einem Arbeitsunfall hast du Anspruch auf Verletztengeld.

Wenn du keiner geringfügigen Beschäftigung nachgehst und/oder auch nicht privat versichert bist, dann übernimmt die Krankenkasse für die BG sowohl die Berechnung als auch die Auszahlung des Verletztengeldes.

Dein Arbeitgeber ist erst nach vier Wochen Beschäftigungsdauer dazu verpflichtet, das Arbeitsentgelt an dich fortzuzahlen. Bei einem Unfall in den ersten vier Wochen bekommst du Verletztengeld, bis diese vier Wochen vorbei sind.

Wenn die vier Wochen Beschäftigungsdauer vorbei sind, entsteht der Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Solltest du darüber hinaus immer noch arbeitsunfähig sein, wird wieder Verletztengeld ausgezahlt.

In der Regel sollte die Krankenkasse wissen, dass du erst wenige Wochen bei deinem Arbeitgeber bist. Zur Sicherheit kannst du die Krankenkasse aber informieren.

An die BG solltest du dich dann wenden, wenn du privat krankenversichert bist oder geringfügig beschäftigt. Dann muss die BG nämlich selber berechnen und die Krankenkasse mit der Auszahlung explizit beauftragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
wird das Gehalt ausgesetzt

richtig, in den 1. 4 Wochen musst du Antrag auf Krankengeld stellen, mit der AU

das zieht dir der Chef vom Lohn ab. Lohnfortzahlungspflicht erst nach den 4 Wochen