Ausbildung Kündigung wegen Unfall?
Guten Tag, ich hatte am Samstag einen Wegeunfall von der Arbeit zu mir nach Hause mit meinem Fahrrad. meine Rippe ist geprellt und deswegen konnte ich gestern nicht zur Arbeit. Gestern Abend stand dann der Chef vor meiner Tür und hat mir die Kündigung in die Hand gedrückt (Probezeit). Meine Frage ist, habe ich jetzt irgendwelche Rechtlichen Ansprüche, doch noch für die Zeit die ich krankgeschrieben bin, dass Geld weiter bezahlt zu bekommen?
4 Antworten
In der Probezeit hast du da leider keine Chance.
Lohnfortzahlung sieht leider auch schlecht aus, denn offiziell bist du ja dort nicht mehr beschäftigt.
Jetzt musst du so oder so bei der Agentur für Arbeit anrufen und dich arbeitslos melden. Die haben dort auch Leute die einen in solchen Fällen beraten, die können dir sagen ob und was für rechtliche Schritte du einleiten könntest.
Aber allzu große Hoffnungen würde ich dir da nicht machen.
Lohnfortzahlung käme hier durch die BG in Frage. Diese zahlt die Krankenkasse und verrechnet mit der BG. Voraussetzung natürlich, dass überhaupt AU vorliegt.
Du hast nach dieser Kündigung Anspruch auf Kranken- bzw. Verletztengeld.... soweit es sich um einen Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit aus handelte. Dann muss Dein bisheriger Arbeitgeber diesen Unfall der Berufsgenossenschaft melden - ergo wende Dich bitte umgehend and Deine Krankenkassen.
Das ist echt komisch, hast du denn nicht rechtzeitig bescheid gesagt oder keine Krankmeldung abgegeben? Dass der Chef dann noch zu dir nach hause kommt extra um dir die Kündigung zu geben, halte ich für sehr radikal.
Ich glaube auch, in der Probezeit darf man dich wegen sowas nicht einfach so kündigen. Wenn dein Chef aber so drauf ist, solltest du vielleicht eher froh sein, dort nicht mehr hin zu müssen.
Dann ist dein Chef einfach ein A*schloch, sei froh, dass du den los bist.
Dann ist dein Chef einfach ein A*schloch
Oder es gibt ganz andere Gruende fuer die Kuendigung und die waere auch ohne den Unfall erfolgt (was hier gar nicht mal so unwahrscheinlich erscheint).
In der Probezeit haben beide Parteien die Möglichkeit und das Recht den Vertrag ohne Begründung zu kündigen. Natürlich müssen die vereinbarten Fristen gewahrt bleiben. Darüberhinaus hast du keine Ansprüche.
Tatsächlich ist in der Probezeit der Ausbildung, die Kündigung fristlos. Hier muss aber noch der Wegeunfall durch die Firma abgewickelt werden.
Ich habe gleich Frühs angerufen und gesagt, dass ich am Samstag den Unfall hatte und ich krankgeschrieben bin