Kündigung wegen unfall?

7 Antworten

Bei einer fristlosen Kuendigung ohne vorherige Abmahnung muss man sich schon etwas sehr Schwerwiegendes geleistet haben (sexueller Uebergriff, Diebstahl, koerperlicher Angriff ....). Davon schreibst du aber nichts. Auf Verlangen des Gekuendigten muss der Abeitgeber diesem den Kuendigungsgrund schriftlich mitteilen (gilt nur bei einer fristlosen Kuendigung und nicht auch bei einer fristgemaessen).

Du kannst jetzt innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dort wird dann geprueft, ob die Kuendigung wirksam ist oder nicht. Die Kosten sind in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht sehr gering und werden der unterlegenen Partei auferlegt (ausser Anwaltskosten). Wenn das Verfahren mit einem Vergleich endet (was meist der Fall ist), fallen ueberhaupt keine an. Nimmst du dir aber einen Anwalt, musst du den unabhaengig vom Ausgang des Verfahrens selbst bezahlen.

Die Dreiwochenfrist fuer die Einreichung der Klage musst du unbedingt einhalten. Reichst du sie naemlich verspaetet oder gar nicht ein, passiert beim Arbeitsgericht gar nichts und die Kuendigung dann genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde. Moeglicherweise spekuliert dein Arbeitgeber genau darauf.

Ein Unfall ist kein Kündigungsgrund. Es sei denn Du hast gegen irgendwelche Arbeitsanweisungen verstoßen, die zum Unfall führten.

Aber fristlos schonmal gar nicht.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft hier weiter bzgl. Kündigungsschutzklage. Das hört sich alles nicht wirklich rechtens an, basierend auf den Angaben, die du in die Frage geschrieben hast.

Fristlose Kündigung erfolgt immer ohne Abmahnung, muss aber einen schwerwiegenden Grund haben.

Firma bestohlen, Chef tätlich angegriffen. Ohne genehmigten Urlaub weggeblieben. Oder Firmenwagen auf nicht genehmigter Privatfahrt zerlegt. Oder auch Führerschein der für die Arbeit erforderlich ist, durch grobe Fahrlässigkeit verloren wie Alkohol.

Krankmeldung verspätet abgegeben ist sicher kein Grund dazu.

Was ist denn der Grund ? Ohne Begründung ist ein Kündigungsschreiben für die Tonne. Da kannst du zur Arbeit gehen, und wenn du nach Hause geschickt wirst, muss der AG trotzdem zahlen, weil du deine Arbeit ja angeboten hast. Und es zählt auch nicht als fristgerechte Kündigung .. aber da solltest du schon einen Anwalt um Rat fragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die fristlose Kündigung kann nicht ohne entsprechenden schwerwiegenden Grund ausgesprochen werden. Fristlos setzt keine Abmahnung voraus, da es ja deshalb fristlos ist, weil der Grund aus einer kurz zuvor passierten Sache herrührt.