Lohnfortzahlung bei Krankheitsfall während Ferienjob?

6 Antworten

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Du bekommst nur die zwei Wochen bezahlt, denn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach vierwöchiger unterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

(EFZG § 3 Abs.:3)

DaGe723 
Fragesteller
 24.08.2010, 15:21

Und wofür war die Kopie des Sovizalversicherungsausweis? Deshalb habe ich die Frage eigentlich gestellt.

du bist nur eine Aushilfe somit bekommst du die Zeit während deiner Krankheit nicht bezahlt.

MilchMaedchen  24.08.2010, 15:04

Das hat mit Aushilfe nichts zu tun. Lohnfortzahlung iost im Gesetz festgelegt und bekommt jeder.

lenzing42  24.08.2010, 15:13
@MilchMaedchen

@ MilchMaedchen:Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach vierwöchiger unterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

MilchMaedchen  24.08.2010, 15:47
@lenzing42

Das weiß ich auch (siehe meine Antwort oben) aber die Bezeichnung Aushilfe bedeutet ja nicht, dass man weniger als 4 Wochen beschäftigt ist.

Die Lohnfortzahlung setzt leider erste ein, wenn du vier Wochen im Betrieb gearbeitet hast. Du kannst aber bei der Krankenkasse, bei der du angemneldet wurdest Krankengeld beantragen. Es hängt davon ab, ob du ver sicherungspflichtig beschäftigt warst, oder als Ferienjob.

DaGe723 
Fragesteller
 25.08.2010, 01:37

Woher weiß ich wie ich beschäftigt war?

Für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall muss man mindestens 4 Wochen ununterbrochen gearbeitet haben. Jedenfalls bei den meisten Arbeitgebern. Schau einfach mal in deinen Arbeitsvertrag oder in den gültigen Tarifvertrag für deine Branche.

DaGe723 
Fragesteller
 24.08.2010, 15:12

Im Arbeitsvertrag ist nichts erwähnt von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Also weder, dass es eine gibt, noch dass es keine gibt.

lenzing42  24.08.2010, 15:15

Das wird durch das Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Ich bin der Meinung, dass Du für die 4 Wochen bezahlt werden musst. Ein Arbeitnehmer bekommt ja 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit.

lenzing42  24.08.2010, 15:14

Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach vierwöchiger unterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.