Hat man bei unzulässiger fristloser Kündigung von der Zeitarbeitsfirma Anspruch auf Lohn?

Familiengerd  21.08.2022, 18:15

Du hast dann - auf Antrag - Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse - vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen Minijob (ohne Krankengeldanspruch).

fisch4709 
Fragesteller
 23.08.2022, 00:01

Nein, es ist ja Ferienarbeit und da gibt es kein Krankengeld.

4 Antworten

Für die Zeit bis zur regulären Kündigungsfrist bekommst du Lohn.

Sie können dich darauf nicht fristlos kündigen.

Kündigen selbstverständlich, aber nicht fristlos.

2 Wochen oder was da ist.

Wenn die Kündigung unzulässig, also nicht wirksam ist, ist es so als wärst Du nicht gekündigt, musst halt nur rechtzeitig Kündigungsschutzklage erheben.

fisch4709 
Fragesteller
 24.07.2022, 14:04

Angenommen ich bekomme am Dienstag eine fristlose Kündigung und gehe am gleichen Tag aufs Arbeitsgericht. Bis die Verhandlung ist, ist der befristete vertrag von 3 Wochen abgelaufen und man geht leer aus. Oder sehe ich was falsch. Die Firma kann einen ja nicht mehr rückwirkend einstellen.

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Antitroll1234  24.07.2022, 14:06
@fisch4709

Rückwirkend nicht, aber da die fristlose Kündigung nicht wirksam ist besteht das Arbeitsverhältnis bis zum Vertragende.

Bietest bis dahin deine Arbeitskraft an.

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GutenTag2003  24.07.2022, 14:07
@fisch4709
 ist der befristete vertrag von 3 Wochen abgelaufen

Für die Zeit nach Ablauf der Befristung, gibt es keinen Lohnanspruch.

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Bekommt man von irgendwo Geld für die zwei Folgewochen.

Wenn Du mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt wurdest, ist es keine fristlose Kündigung.

Solltest Du in diesen 2 Wochen krank gewesen sein, hast Du - ab der 4. Woche - Anspruch auf Entgelt-´/Lohnfortzahlung.

Ansonsten Lohnanspruch nach Deinem Arbeitsvertrag... außer Du bist - ohne Krankmeldung - nicht mehr zur Arbeit erschienen.

fisch4709 
Fragesteller
 24.07.2022, 14:12

Wenn ich sofort gekündigt werde am nächsten Tag. Lohnfortzahlung bekommt man ja nicht bei 3 Wochen Ferienarbeit. Scheidet also auch aus.

Moment, nicht dass ich hier was falsch verstehe.

Du schreibst Lohnanspruch nach deinem Arbeitsvertrag. Was heisst das? Wenn man z.B. nach 1 Woche krank wird und ist 1 Woche krank geschrieben schickt die krankmeldung zur Zeitarbeit, bekommt man ja auch keinen Lohn und Lohnfortzahlung erst nach 3 Wochen.

Also gaht man immer leer aus, verstehe ich das richtig? Was heisst Lohnanspruch? Würde man an diesem Beispiel was bekommen oder nicht?

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GutenTag2003  24.07.2022, 14:15
@fisch4709

Vielleicht wäre es sinnvoll, im Zusammenhang mit der genannten fristlosen Kündigung folgendes zu (er)klären

Bekommt man von irgendwo Geld für die zwei Folgewochen.
  • Fristlos = ohne Einhaltung einer Frist
  • Kündigung mit 2 Wochen = wäre nicht fristlos.
  • ist der Vertrag befristet, endet er automatisch mit Ablauf der Befristung
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GutenTag2003  24.07.2022, 14:18
@fisch4709

dann kann ich mir eine "fristlose" Kündigung nicht vorstellen. Bei 2 Tagen Kündigungsfrist macht eine fristlose Kündigung wenig Sinn.

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fisch4709 
Fragesteller
 24.07.2022, 14:47

Nein, kein Lohnanspruch.

Ein Ferienjobber arbeitet i.d.R. auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung = von Anbeginn an auf 3 Monate oder 70 Tage im Jahr beschäftigt - bedeutet, das dafür keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden ....

was bedeutet ein Arbeitnehmer hat bei Erkrankung während der ersten 4 Wochen seiner Tätigkeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber, allerdings auch keinen Ersatzanspruch auf Krankengeld durch irgendeine KK.

Sprich der AN geht in einem solchen Fall leer aus.

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GutenTag2003  24.07.2022, 14:49
@fisch4709
Sprich der AN geht in einem solchen Fall leer aus.

Ja, das ist so bei sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnissen.

Keine Versicherung - keine Versicherungsleistung.

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shakur1988  19.11.2022, 22:14

nicht in der Probezeit, in der Probezeit kannst du jeder Zeit ohne angabe jeglicher Gründe gegangen werden.. somit auch erstmal 3monate sperrzeit beim Amt

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Was nun Feriendödel oder AÜG!? Da passt hinten und vorne etwas nicht zusammen, auch macht es eher auf mich den Eindruck dass du wohl kaum Interesse an der Stelle hast/hattest.. Nach einer Woche hebt man sich in jungen Jahren in aller regel noch keinem Bandscheiben Vorfall.. Zumindest nicht wenn man noch nicht vorgeschädigt ist.. Die Fristlose ist angemessen da du sehr warscheinlich noch in der Probezeit warst und dadurch ohne Angabe jeglicher Gründe gekündigt werden kannst, dein Brötchengeber hatte dir die Wahl gelassen entweder selbst Fristgerecht zu gehen oder eben gegangen zu werden, wenn du dies nicht wahrnimmst warum auch immer..

Sry P. P

In aller Regel hast du somit bei einer fristlosen Kündigung nun auch erstmal beim Amt keinen Anspruch auf ALG1 und bekommst eine Sperrzeit von ca 3 Monaten..

Was du aber beantragen könntest solltest du sonst deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten können wäre die Grundsicherung aka ALG2 auch Hartz4 genannt..

Vielleicht lernst du ja so daraus für dass nächste mal..