Ist meine Bewerbung gut geschrieben?

Hallo, ich würde mich gerne beim Bundeskriminalamt bewerben und wollte euch fragen, ob ich einen Blick auf meine Bewerbung werfen könntet und mir vll Verbesserungsvorschläge geben könntet? :)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Abitur werde ich voraussichtlich im Jahr XXXX auf dem Gymnasium XXXX erhalten und würde anschießend gerne meinen Berufseinstieg als Kriminalkommissaranwärterin im gehobenen kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst zum 1.10.2016 am BKA Wiesbaden beginnen.

Die Vielfältigkeit und Möglichkeiten sich weiterzuentwickeln sind erstrebenswerte Ziele, die ich mir gesetzt habe und in diesem Beruf erreichen will, obwohl mir die einhergehenden Risiken durchaus bewusst sind. Ich suchte schon immer nach einer Herausforderung, neue Erfahrungen zu sammeln, um meine Fähigkeiten und Kompetenzen zu erweitern und gleichzeitig an der Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Grundordnung teilzunehmen.

Ich bin überzeugt davon die berufsbezogenen körperlichen und psychischen Anforderungen des gehobenen Polizeivollzugsdienstes gerecht zu werden, die ich schon in meiner Mitgliedschaft im Schwimmverein XXXX unter Beweis gestellt hab. Durch meine Aushilfstätigkeit in der Gastronomie bin ich in der Lage mit meiner schnellen Auffassungsgabe in kurzer Zeit möglichst viel Neues zu erlernen und unter Stress und Zeitdruck weiterhin konzentriert und pflichtbewusst zu arbeiten, ohne meine Sorgfalt zu vernachlässigen. Mit dem Besuch einer polnischen Schule und einem Sozialpraktikum an einer Gemeinschaftsgrundschule bringe ich die benötigte interkulturelle Kompetenz mit, die es mir ermöglicht Konflikte empathisch zu bewältigen und Verantwortung zu tragen. Durchsetzungsvermögen und Verlässlichkeit sind für mich ebenfalls selbstverständlich wie das Zusammenarbeiten im Team.

Ich hoffe, dass ich Ihr Interesse geweckt habe und freue mich über ein persönliches Vorstellungsgespräch und über eine Einladung zu Ihrem Auswahlverfahren.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX

Bewerbung, Bundeskriminalamt
Kriminalpolizei - Gehalt?

Hallo liebe Leser!

Momentan befinde ich mich in der Berufsorientierung und habe größeres Interesse an der Kriminalpolizei und dem dazugehörenden Studium (geh. Dienst, Kriminalkommissar). Mein Abitur werde ich vermutlich mit einem Schnitt von 1,3 - 1,7 abschließen.

Auch habe ich mich ausgiebig über die Besoldung eines Beamten im g.D erkundigt und habe das Grundprinzip an sich verstanden. (Beginnend A9 und dann im 2-4 Jahres Rythmus Aufstieg in der ErfahrungsStufe.)

Jedoch würde mich interessieren, inwiefern man auch wirklich Aufstiegschancen in den einzelnen Berufsgruppen hat (Kommissar -> Oberkommissar) und ab wann man, bei guten Leistungen, IM SCHNITT mit dieser Beförderung rechnen kann?

Auch kenne ich mich absolut nicht mit Zulagen etc. aus, was die letzendlichen Gehaltsvorstellungen natürlich verfälscht.

Um meine Vorstellungen von einem späteren Gehalt kurz darzustellen. Nach Abzügen würde ich vor dem Erreichen der 30 Jahre Marke gerne ein Gehalt von c,a ~3k Netto erreichen. Diesen Anspruch habe ich angesichts meines gewünschten Lebensstils einfach an mich selber. Und dennoch, bevor sich genau darüber aufgeregt wird, ich würde den Job NIEMALS wegen des Geldes machen oder nicht machen. Ich versuche nur ein Bild meines späteren Lebens zu haben, angesichts meiner zukünftigen finanziellen Lage.

Wenn ihr genau diese Frage beantworten könntet, lasst doch sehr gerne eine Antwort da! :) Mir würde das enorm helfen!

LG

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Fragen zum Bundeskriminalamt?

Hallo Community,

A) Wann genau wird das BKA eingeschaltet bzw. wofür ist das BKA genau zuständig? (Ab wann ist das Nichts mehr für die Polizei)

B) Und wie genau wird das BKA eingeschaltet? Macht das die Polizei oder wird als Bürger auf das Amt zugegangen bzw. geht das BKA auch auf betroffene Bürger zu?

C) Können/Dürfen Angestellte des BKA für private Zwecke Nachforschungen anstellen?

D) Ab wann wird ein Fall aufgenommen? Was muss ein Verdacht mitbringen, damit dem weiter nachgegangen wird?

E) Kann nachwirkend ein Fall aufgenommen werden? Und wenn ja, was muss dafür Vorliegen?

F) Kann sich eine Person nachwirkend dafür entscheiden die/den Anzeige/Verdacht (oder wie auch immer das genannt wid, das erhoben wird) zurückzuziehen? Oder geht das BKA dem solange nach, bis alles unabhängig abgeklärt ist? (Ab wann kann ein Verdacht zurückgezogen werden und hat das Konsequenzen)

G) Sind für Betroffene die Zuständigen des BKA anonym? Oder gibt es da eine Art Verpflichtung offen gegenüber Betroffenen zu sein?

H) Wer kann alles eine Anzeige aufgeben? (oder wie auch immer Fachsprachlich das genannt wird, das dort aufgegeben wird)

Ich weis die Frage sind ohne Kontext und auch nicht immer pauschal zu beantworten, aber Danke schonmal im Voraus für hilfreiche Antworten :)

Ich bitte nur um wahrheitgemäße, ausführliche Antworten.

Rechtsanwalt, Sicherheit, Polizei, Recht, Ermittlungsverfahren, Kriminalistik, Kriminalität, Kriminalpolizei, Bundeskriminalamt