BKA Sporttest - Knochenbruch?

1 Antwort

Tja .... blöd ....

Du scheidest nicht unbedingt vollkommen aus - HOFFE ich. BKA-Procedere kenne ich nicht so gut. Du scheidest zwar JETZT aus, aber es könnte sein, dass es ... sozusagen RUHT ...

Nach solchen Verletzungen hat man immer eine Wartezeit von einem Jahr. Es wird mit dem angestrebten Einstellungstermin sicher nichts. Ob du dann tatsächlich alles noch einmal machen musst, kann ich nicht sagen. Wüsste ich nichtmal für Niedersachsen. Kann ich nachschlagen/-fragen, aber das nützt dir wahrscheinlich nichts, weil es der Bund ist und Regelungen in Niedersachsen völlig schnuppe sind.

Die PDV300 - Bibel der Polizeitauglichkeit - gilt zwar bundesweit, ein Ausschlussgrund ist es nicht. Aber die Wartezeiten und Regelungen zum Wiederholen können variieren.

Du kommst nicht drumrum. Ruf den Medizinischen Dienst an und frag, was zu tun ist. Angeben musst du es sowieso.

Blöd sowas ... aber nicht zu ändern.

Gruß S.